Notarkosten für Beurkundung eines Nießbrauchs

25. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Behil
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarkosten für Beurkundung eines Nießbrauchs

Kann der Notar für die Beurkundung einer Nießbrauchbestellung die 1-fache oder 2-fache Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz abrechnen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126963 Beiträge, 40737x hilfreich)

Zitat (von Behil):
Kann der Notar für die Beurkundung einer Nießbrauchbestellung die 1-fache oder 2-fache Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz abrechnen?

Klar.
Können kann man nämlich vieles – ob es sinnvoll, legal oder gar erfolgreich wäre, steht auf einem anderen Blatt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1630 Beiträge, 985x hilfreich)

Kostenbegünstigt ist nur die "nackte" Eintragungsbewilligung. für diese fällt eine 0,5 Gebühr an.
Häufig dürfte aber auch die materiell- rehtliche Einigungserklärung der Parteien und/oder die schuldrechtlichen Verpflichtungserklärung beurkundet oder entworfen sein. Dann fällt eine 2,0 Gebühr an.

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