Kann der Notar für die Beurkundung einer Nießbrauchbestellung die 1-fache oder 2-fache Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz abrechnen?
Notarkosten für Beurkundung eines Nießbrauchs
25. März 2023
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Frage vom 25. März 2023 | 14:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarkosten für Beurkundung eines Nießbrauchs
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#1
Antwort vom 25. März 2023 | 20:15
Von
Status: Unbeschreiblich (126963 Beiträge, 40737x hilfreich)
ZitatKann der Notar für die Beurkundung einer Nießbrauchbestellung die 1-fache oder 2-fache Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz abrechnen? :
Klar.
Können kann man nämlich vieles – ob es sinnvoll, legal oder gar erfolgreich wäre, steht auf einem anderen Blatt ...
#2
Antwort vom 28. März 2023 | 18:09
Von
Status: Lehrling (1630 Beiträge, 985x hilfreich)
Kostenbegünstigt ist nur die "nackte" Eintragungsbewilligung. für diese fällt eine 0,5 Gebühr an.
Häufig dürfte aber auch die materiell- rehtliche Einigungserklärung der Parteien und/oder die schuldrechtlichen Verpflichtungserklärung beurkundet oder entworfen sein. Dann fällt eine 2,0 Gebühr an.
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