Notartermin, das war doch nicht korrekt?

12. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Frido-Michi
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)
Notartermin, das war doch nicht korrekt?

Hallo,
bei einem Notartermin sind die Unterlagen zur Umschreibung eines Grundpfandrechtsgläubiger noch nicht vorgelegen. Das ganze Gespräch über in dem es um die Problematik der fehlenden Unterlagen ging war der Miteigentümer mit dem der Vertrag geschlossen wurde mit im Raum. Somit weiß dieser jetzt über die ganzen Verhältnisse des Grundpfandrechts Bescheid. Das ist doch nicht rechtens?

Normalerweise finden die Gespräche über die Bealstungen nur mit der betroffenen Partei statt, oder?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38469 Beiträge, 14009x hilfreich)

Der Notar ist kein Vertreter einer Partei. Das ist der Rechtsanwalt. Insoweit war das Verhalten in Ordnung.

wirdwerden

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