Notbetreuung während Mutterschutz/Elternzeit

23. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
JohannesMueller
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Notbetreuung während Mutterschutz/Elternzeit

Hallo zusammen,
eine Frage, ich habe einen Systemrelevanten Beruf, meine Frau nicht. Bis jetzt hatten wir Anspruch auf Notbetreuung. Aktuell ist meine Frau im Mutterschutz, nach der Entbindung logischerweise in der Elternzeit. Der Kindergarten sagt, wir haben mit dem Beginn Mutterschutz und dann auch in der Elternzeit keinen Anspruch auf Notbetreuung. Ich sehe das nicht so. Wer hat nun Recht und warum. Ich danke euch. LG Johannes Müller
Nachtrag: Ich wohne in Sachsen

-- Editiert von JohannesMueller am 23.04.2021 19:27

-- Editiert von Moderator am 26.04.2021 15:43

-- Thema wurde verschoben am 26.04.2021 15:43

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von JohannesMueller):
Der Kindergarten sagt, wir haben mit dem Beginn Mutterschutz und dann auch in der Elternzeit keinen Anspruch auf Notbetreuung.

Mal rein vom logischen her: Notbetreuung ist dafür gedacht, das die Kinder betreut werden wenn kein Elternteil aufgrund der Arbeit verfügbar ist und diese die Betreuung ihrer Kinder nicht anderweitig sicherstellen können - das entfällt ja mit dem Beginn Mutterschutz und dann auch in der Elternzeit.


Ansonsten müsste man sich mal anschauen, wie die Notbetreuung in der jeweiligen KiTa rechtlich geregelt ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von JohannesMueller):
Der Kindergarten sagt, wir haben mit dem Beginn Mutterschutz und dann auch in der Elternzeit keinen Anspruch auf Notbetreuung.


Dann soll der Kindergarten dies schiftlich mitteilen und rechtsicher begründen.

Signatur:

- car4000 -

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#3
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Anspruch auf die Notbetreuung hat man wenn beide Eltern berufstätig sind, ob systemrelevant oder nicht spielt ja keine Rolle mehr. Das ist mit Beginn der Elternzeit ja nicht mehr gegeben.
Wir hatte damals (also noch vor Corona) beim 2. Kind den Anspruch auf den Ganztagesplatz während der Elternzeit verloren.
Anscheinend gibt es doch unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern, aber hier auf der Sachsen Seite steht es:

Zitat:
Notbetreuung, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten wie folgt beruflich tätig, und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist sowie eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann

https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html
-- Editiert von Paragrafenreiter am 28.04.2021 07:39

-- Editiert von Paragrafenreiter am 28.04.2021 07:40

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16532 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
Anscheinend gibt es doch unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern,

Jetzt eigentlich nicht mehr - seit der "Bundesnotbremse" dürfte Anspruch auf Notbetreuung überall wieder strenger gehandhabt werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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