OP-Termin nicht eingehalten, "Schadenersatz"?

2. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
VerprellterPatient
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
OP-Termin nicht eingehalten, "Schadenersatz"?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Fehler passieren jedem!
Leider ist es in diesem Fall sehr ärgerlich, da das Krankenhaus bereits mehrfach ihre schwache Organisationsstruktur in Form von Nichteinhaltung von Terminen unter Beweis gestellt hat.

Nach längerer Behandlung war ein Operationstermin im Krankenhaus vorgesehen. Diesen arrangierte der Patient in einem Gespräch mit dem verantwortlichen Patientenmanagement. Es handelt sich dabei um einen größeren, stationären Eingriff, welcher ca. eine Woche Krankenhausaufenthalt und eine unbestimmte Krankschreibung (zw. 1 und 6 Wochen ist die Rede, je nach Heilfortschritt) nach sich zieht.

Zum abgemachten Termin erschien der Patient pünktlich zur Anmeldung in der Klinik. Angekommen beim Patientenmanager, stieß man nur auf Unverständnis, Unglaube usw. Wie sich herausstellte musste der Termin in die nahe Zukunft verschoben werden. So weit eigentlich kein Problem...hätte man dem Patienten im Vorhinein davon unterrichtet. Dies geschah jedoch nicht.

So hat sich der Patient unnötigerweise von seiner Arbeitsstelle "abgemeldet" und alles für seine längere Absenz vorbereitet.
Da, wie bereits eingangs erwähnt, die Terminuntreue des Krankenhauses bereits wiederholt vorkam, erleidet der Patient ggü. seinem Arbeitgeber nun einen weiteren "Vertrauensverlust". Zum Glück hat er einen recht verständnisvollen Arbeitgeber. Dennoch erleidet der Patient als Arbeitnehmer einen Schaden, in Form eines unnötigen Urlaubstages (Er war schließlich nicht krankgeschrieben, da er ja nicht behandelt wurde). Wäre er doch krankgeschrieben, hätte der Arbeitgeber den Schaden, da er den Arbeitnehmer natürlich weiterhin zahlen müsste, ohne von dessen Leistungen an besagtem Tag zu profitieren.

Natürlich hat sich auch die Ehefrau des Arbeitnehmers einige Urlaubstage "verschwendet". Sie wollte den Ehemann in dieser besonderen Zeit beistehen, die Voruntersuchungen begleiten, sowie am Krankenbett wachen, wenn die OP am Tag vollendet ist. Dies ist jetzt obsolet geworden. Ein zusätzliches Ärgernis: Der neue Termin macht ebendieses Vorhaben der Ehefrau unmöglich, da aus betrieblicher Sicht kein spontaner Urlaub möglich ist.

Meine Fragen an dieser Stelle:
1. Kann der Patient oder der Arbeitnehmer einen Schaden erfolgreich bei dem Krankenhaus geltend machen?
2. Kann die Ehefrau dies ebenso tun?
Oder haben beide einfach "Pech" im Leben?

abseits der rechtlichen Geschichte: gibt es weitere Möglichkeiten das Verhalten des Krankenhauses sinnvollerweise zu "rügen". Mit sinnvoll meine ich jetzt keine Aktionen, wie Beschwerdeformulare, die ohnehin direkt in Ablage P landen. Gibt es Stellen bei Krankenkasse, Vebraucherschutz o.Ä. oder ist das am Ende nur vergebene Liebsmüh' ?

Herzlichen Dank!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von VerprellterPatient):
Dennoch erleidet der Patient als Arbeitnehmer einen Schaden, in Form eines unnötigen Urlaubstages
Ja, das ist wohl ein Schaden. Der Tag war einfach futsch.
Zitat (von VerprellterPatient):
Wäre er doch krankgeschrieben, hätte der Arbeitgeber den Schaden,
Das würde ich nicht als Schaden ansehen, das ist die gesetzlich geregelte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Nach deiner Definition hätten alle AG nur Schaden durch krankgeschriebene MA.
Da hätte sich der AG-Verband schon längst auf die Hinterbeine gestellt. Und zum Glück: Sein AG glaubt ihm.
Zitat (von VerprellterPatient):
Natürlich hat sich auch die Ehefrau des Arbeitnehmers einige Urlaubstage "verschwendet"
Sehe ich nicht so. Nachdem am Tag der geplanten stationären Aufnahme klar war, dass es nix wird--- konnte sie am nächsten Tag wieder zur Arbeit gehen. Aber 1 Tag war sicher auch futsch, denn die treusorgende Ehefrau hat sicher ihren Ehemann ins KH begleitet. Und eben ärgerlich, es war umsonst.
Zitat (von VerprellterPatient):
Der neue Termin macht ebendieses Vorhaben der Ehefrau unmöglich,
Das ist kein Schaden, aber auch ärgerlich.

zu 1. Höchstwahrscheinlich nicht.
zu 2. Höchstwahrscheinlich auch nicht.
Pech im Leben dürfte es nicht sein. Aber Pech mit diesem Krankenhaus, und leider schon mehrfach.
Wenn man also *erfahren* ist und weiß, dass dort recht lax gemanagt wird, gab oder gibt es nicht die Möglichkeit, ein paar Tage vorher dort anzurufen und nachzufragen, ob tatsächlich am xx die Aufnahme zur OP klar geht?

Eine schriftliche und sachliche Beschwerde über die Pannen, die man dort bereits erlebt hat, empfehle ich auf jeden Fall. Es werden vom miesen Management auch andere außer dir betroffen sein, die sich hfftl. auch beschweren. Einfach Ablage P ist dann nicht mehr so einfach, wenn sich verschiedene Personen OBEN beschweren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nachdem am Tag der geplanten stationären Aufnahme klar war, dass es nix wird--- konnte sie am nächsten Tag wieder zur Arbeit gehen.


In welcher Traumwelt lebst du denn, dass ein AN einen einmal beantragten und genehmigten Urlaub einfach so wieder abbrechen kann und wieder arbeiten geht?

Zitat (von Anami):
Ja, das ist wohl ein Schaden. Der Tag war einfach futsch.


Nee, genau das ist kein Schaden, da es bezahlter Urlaub war. Damit ist kein Schaden entstanden.

Wenn es eine unbezahlte Freistellung gewesen wäre, dann wäre es ein Schaden.


Zitat (von VerprellterPatient):
1. Kann der Patient oder der Arbeitnehmer einen Schaden erfolgreich bei dem Krankenhaus geltend machen?


Nein, da beiden kein Schaden entstanden ist.

Zitat (von VerprellterPatient):
2. Kann die Ehefrau dies ebenso tun?


Auch hier: kein Schaden entstanden. Außerdem ist der Urlaub der Ehefrau reines Privatvergnügen und für die OP nicht notwendig.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1532 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von VerprellterPatient):
Nach längerer Behandlung war ein Operationstermin im Krankenhaus vorgesehen.
Zum abgemachten Termin erschien der Patient pünktlich zur Anmeldung in der Klinik. ... Wie sich herausstellte musste der Termin in die nahe Zukunft verschoben werden.

So hat sich der Patient unnötigerweise von seiner Arbeitsstelle "abgemeldet" und alles für seine längere Absenz vorbereitet.


Schadensersatz für verpasste Termine

Der überlang wartende oder "versetzte" Patient hat seinerseits, aus der Verletzung von Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des behandelnden Arztes, ggf. einen Anspruch auf Schadensersatzanspruch, wenn und soweit der Arzt einen Termin schuldhaft nicht wahrnehmen konnte.

Vorliegend ging es bei einer Entscheidung des Landgerichtes Oldenburg um die kurzfristige Absage einer lange geplanten Augenoperation. Der Patient hatte wichtige Termine und Veranstaltungen abgesagt, auch für die Zeit der Heilung.
https://www.bda-hausaerzteverband.de/artikel/recht_070607.pdf

rk

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#4
 Von 
VerprellterPatient
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
In welcher Traumwelt lebst du denn, dass ein AN einen einmal beantragten und genehmigten Urlaub einfach so wieder abbrechen kann und wieder arbeiten geht?

- ja, genau so sieht es aus. Zumindest im Falle der beiden hier

Zitat (von hiphappy):
Wenn es eine unbezahlte Freistellung gewesen wäre, dann wäre es ein Schaden.

- also: der Arbeitnehmer hat sich entsprechend im Vorhinein bei seinem Arbeitgeber "abgemeldet", mit dem Hintergrund, dass er natürlich entsprechend krankgeschrieben werden wird. Das fällt jetzt natürlich flach.
Wie das im Nachhinein jetzt geregelt wird, steht noch in den Sternen.
Abgesehen von den internen Beziehungen/Problemen Arbeitnehmer-Arbeitgeber, die ggf. auftreten: MUSS der Arbeitnehmer einen seiner bezahlten Urlaubstage opfern, oder kann er auf unbezahlte Freistellung bestehen?
Ich als Laie verstehe aber nicht ganz wo der Schaden im Fall der unbezahlten Freistellung liegt?
Der Arbeitnehmer hat keine Arbeit geleistet und kein Geld verdient.
Der Arbeitgeber kein Geld bezahlt und keine Leistung erhalten.
Wäre also der Schaden auf Seiten des Arbeitnehmers im Sinne der Höhe eines Tagessatzes "Urlaubsgeld"? (Also irgendwas um die 1/30 vom Monatsnetto?
Oder liege ich gedanklich falsch?

Zitat (von hiphappy):
Außerdem ist der Urlaub der Ehefrau reines Privatvergnügen und für die OP nicht notwendig.

- diese Vermutung habe ich tatsächlich auch geteilt. Wenn es auch ärgerlich ist.

Zitat (von Anami):
Wenn man also *erfahren* ist und weiß, dass dort recht lax gemanagt wird, gab oder gibt es nicht die Möglichkeit, ein paar Tage vorher dort anzurufen und nachzufragen, ob tatsächlich am xx die Aufnahme zur OP klar geht?

- das halte ich persönlich für nicht realistisch. Ich war bis dato der Meinung, dass man sich auf derart wichtige Termine dann doch verlassen kann, bzw. mir wäre ein solches Szenario nicht im Traum eingefallen.

Zitat (von Anami):
Einfach Ablage P ist dann nicht mehr so einfach, wenn sich verschiedene Personen OBEN beschweren.

- ich halte es für nicht sinnvoll sich bei dem "Verbrecher" zu beschweren. Da eigene Fehlverhalten sollte ihm bewusst sein. Darum frage ich nach unabhängigen Stellen. Druck von außen ist meist effektiver - so meine Erfahrungen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
VerprellterPatient
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
wenn und soweit der Arzt einen Termin schuldhaft nicht wahrnehmen konnte.

- Da wäre jetzt meine Frage, ob der Arzt schuldhaft handelte. Zumindest aus den Informationen heraus, die ich habe: Der Arzt hat sich lediglich des nicht-bescheid-gebens schuldig gemacht. Die Ursache der OP-Umdisponierung ist für mich eindeutig und klar nachvollziehbar. Ebenso hat der verprellte Patient keine Termine verpasst, abgesehen von seiner Arbeitnehmerstelle

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3536 Beiträge, 558x hilfreich)

Wenn man weiß, dass in dieser Klinik Terminvergaben oft nicht eingehalten werden, fragt man einfach einige Tage vorher nach. Da hätten sie erfahren, dass der gen. Termin nicht eingehalten werden kann.
Und meistens vergibt nicht der Arzt die Termine, der weiß kaum wann Betten frei sind, dafür sind andere zuständig.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von VerprellterPatient):
Zitat (von RrKOrtmann):
wenn und soweit der Arzt einen Termin schuldhaft nicht wahrnehmen konnte.

- Da wäre jetzt meine Frage, ob der Arzt schuldhaft handelte. Zumindest aus den Informationen heraus, die ich habe: Der Arzt hat sich lediglich des nicht-bescheid-gebens schuldig gemacht. Die Ursache der OP-Umdisponierung ist für mich eindeutig und klar nachvollziehbar. Ebenso hat der verprellte Patient keine Termine verpasst, abgesehen von seiner Arbeitnehmerstelle

Eben - und letzteres wäre notwendig gewesen. Es muss ein monetär messbarer Schaden entstehen. Finanzieller Schaden halt. Ihre Unannehmlichkeiten, durch die man seine Terminplanung umstellen muss, zählen leider nicht .

Ich würde auch nicht zwangsläufig zustimmen, dass die "Beschwerde beim Verbrecher" nichts bringt. Nach meinem letzten Aufenthalt in der Uniklinik habe ich mich quasi ausgekotzt, indem ich ein Schreiben an die Direktion des Krankenhauses geschickt habe, in welchen ich die Missstände, die ich empfunden habe, sachlich geschildert habe. Ich wurde ein paar Tage später vom leitenden Stationsarzt angerufen, sollte die ganze Geschichte noch mal ausführlich schildern (um Anhaltspunkte zu eruieren, wer das gewesen sein könnte, da *natürlich * nichts in den Stationsaufzeichnungen vermerkt war) , und mir wurde eine entsprechende Aufklärung mit Rückruf zugesichert.

Letztendlich war mir völlig klar, dass es sich in meinem speziellen Fall um eine Geschichte handelt, die so nicht wirklich nachzuweisen ist, zumal eben nichts notiert wurde. Es stand also quasi Aussage gegen Aussage. Aber der Rückruf erfolgte! Es wurde mir gesagt, es wären personelle Konsequenzen gezogen worden, aber welche das nun genau waren, ob man die Dame nun entließ oder irgendwas, das weiß ich natürlich nicht. Aber ganz ehrlich, es ging mir ja nicht unbedingt darum jemanden feuern zu lassen, sondern einfach darauf aufmerksam zu machen, dass ich mich schlecht behandelt gefühlt habe. Und offenbar war ich nicht die einzige, wenn ich mir die Bewertung dieser speziellen Station bei Klinikbewertungen.de anschaue - aber die meisten bewerten halt nur anonym und haben weder die Eier noch die Eierstöcke, das mit Namen und Adresse direkt bei der Klinik zu platzieren. Aber nur so kann sich was ändern, wenn auch nicht für mich oder Sie vielleicht, aber auf lange Sicht ganz bestimmt!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von VerprellterPatient):
- das halte ich persönlich für nicht realistisch.
Ich aber schon.
Zitat (von VerprellterPatient):
mir wäre ein solches Szenario nicht im Traum eingefallen.
Der Patient hat aber bereits mehrfach schlechte Erfahrungen mit dem Patienten-Management machen müssen. Ich halte es nicht für weit hergeholt oder unrealistisch, sich genau deswegen vorher abzusichern.
Zitat (von VerprellterPatient):
ich halte es für nicht sinnvoll sich bei dem "Verbrecher" zu beschweren.
Ich hatte OBEN empfohlen. Das P-Management ist UNTEN.
OBEN ist meist der Ärztliche Direktor und der kaufm./ -Verwaltungschef des Hauses. Ganz oben immer öfter ein Geschäftsführer. Es geht hier nicht um ärztliche Leistungen, sondern ums Patientenmanagement, früher einfach Aufnahme genannt und schnell gemacht.
Auch in unserem Krankenhaus wird aus der geplanten stationären Aufnahme ein gewaltig aufwendiger Akt. Einfach grauenhaft, aber Patienten sind lange und meist geduldig und hoffen, endlich einen Arzt vor sich oder ein Bett unter sich zu haben. Bis dahin sitzen sie stundenlang mit bunten Mappen und X Fragebögen in einem überfüllten Raum. Noch ne Anamnese und noch eine und noch eine und eine DSGVO in Handbuch-Format...Und sie lassen alles über sich ergehen in der Hoffnung, gleich liege ich im Bett auf Station X.
Grässlich, aber sie sind alle kein Notfall, sondern geplant. Die können alle warten.

Zitat (von VerprellterPatient):
Da wäre jetzt meine Frage, ob der Arzt schuldhaft handelte
Das passt gar nicht hierher. Hier spielt doch kein Arzt mit. Das P-Management hat keine Ärzte. Die Abtlg. PM besteht hier bei uns aus > 10 MitarbeiterInnen. Vielleicht noch ein Anästhesie-Arzt/Ärztin, der braucht auch einen Gespräch und einen Fragebogen.
Die ÄrztInnen sind auf der entspr. Station und bekommen die Patienten ---zugeteilt---. Auch dort gibts erst das Stationsaufnahme-Procedere. Nicht von einem Arzt/Ärztin.

Zitat (von VerprellterPatient):
Der Arzt hat sich lediglich des nicht-bescheid-gebens schuldig gemacht.
Welcher Arzt?
Zitat (von VerprellterPatient):
Diesen arrangierte der Patient in einem Gespräch mit dem verantwortlichen Patientenmanagement.


Zitat (von hiphappy):
Nee, genau das ist kein Schaden, da es bezahlter Urlaub war.
Stimmt. So hatte ich es gemeint, ich wollte aber die sarkastische lange Version nicht bringen und habe die ** vergessen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
VerprellterPatient
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welcher Arzt?

- Der Arzt, welcher für die Kommunikation der Terminweitergabe verantwortlich war.
Ich muss Sie leider enttäuschen. In dem Krankenhaus, bzw. zumindest der Fachabteilung, fand die Kommunikation zwischen Arzt und Patient bis dato direkt statt. Einzig der OP-Termin wurde seitens des Patientenmanagement organisiert. Alle Behandlungen, Voruntersuchungen etc, welche die deutliche Mehrheit darstellen, nicht.

-- Editiert von VerprellterPatient am 03.07.2019 10:12

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
VerprellterPatient
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Stimmt. So hatte ich es gemeint, ich wollte aber die sarkastische lange Version nicht bringen und habe die ** vergessen.

- Nochmal: Bis dato war es kein Urlaubstag. Es war ein Krankheitstag, welcher im Nachgang natürlich "gewandelt" werden muss. Der Patient sieht es ggf. nicht ein, dafür einen seiner Tage zu verschwenden. Es kann also genausogut ein Tag einer unentgeltlichen Freistellung sein, was dann ja scheinbar wiederum einen Schaden darzustellen scheint.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von VerprellterPatient):
Nochmal:
Ja, auch nochmal: Ich wollte eigentlich schreiben:
OMG, was für ein *Schaden*, der Tag war einfach futsch. Wie ärgerlich. Aber gern kann man damit zum Gericht laufen.

Zitat (von VerprellterPatient):
Leider ist es in diesem Fall sehr ärgerlich, da das Krankenhaus bereits mehrfach ihre schwache Organisationsstruktur in Form von Nichteinhaltung von Terminen unter Beweis gestellt hat.
Das Krankenhaus--- das ist dann das komplexe Management vom Erstbesuch des Patienten in diesem Hause oder bei seinem behandelnden Praxis-Arzt bis hin zur *Entsorgung* ,sorry, Entlassung nach erfolgter Behandlung.
Da sind durchaus mal 50 Mitarbeiter dran beteiligt. Hier gehts NUR um das PM.

Ich bin nicht enttäuscht. Wie kommen Sie darauf? :)
Im Beitrag #5 antworten Sie auf einen Satz ...aus #3
Zitat (von RrKOrtmann):
wenn und soweit der Arzt einen Termin schuldhaft nicht wahrnehmen konnte.
Und ich frage: Welcher Arzt? ---> Denn das trifft doch hier gar nicht zu. (Nur) das PM hat wahrscheinlich was versäumt.

Zitat (von VerprellterPatient):
Einzig der OP-Termin wurde seitens des Patientenmanagement organisiert.
Das ist mir durchaus klar.
Zitat (von VerprellterPatient):
Diesen arrangierte der Patient in einem Gespräch mit dem verantwortlichen Patientenmanagement.
Deshalb: Welcher Arzt? Der Patient selbst hat in einem Gespräch mit dem PM den Termin für die OP arrangiert. Noch war kein Arzt beteiligt.

Dann dampft es sich evtl. ein auf:
Wenn man zu Gericht will, wie lässt sich das beweisen? War das Arrangement telefonisch, persönlich vor Ort oder---
Zitat (von VerprellterPatient):
Fehler passieren jedem!


Trotz der Verwirrung und der Ärgerlichkeiten:
Dem Patienten und seiner Ehefrau alles Gute für eine baldige erfolgreiche OP (incl. aller Nebenleistungen) ohne weitere Ärgernisse! Und eine schnelle und gute Reha als Anschlußbehandlung.
Mögen alle Beteiligten ihr Bestes geben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
VerprellterPatient
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
OMG, was für ein *Schaden*, der Tag war einfach futsch. Wie ärgerlich. Aber gern kann man damit zum Gericht laufen.

- Ja, der Tag ist futsch, den wird man auch nie mehr wieder bekommen. Inkl. den damit einhergehenden, nicht erfolgtem Gehaltszahlungen, wenn man jetzt mal von einer unbezahlten Freistellung ausgeht. In welcher Höhe wir uns jetzt bewegen, lasse ich bewusst mal offen, das kann ja vom 20€ H4-Tagessatz bis zum mehrere tausend € Managergehalt alles sein. Ob das jetzt viel oder wenig ist, ist im Prinzip auch egal. Der eine zieht wegen 0,08€vor den Kadi, der andere schreibt 1000€ direkt ab.


Zitat (von Anami):
Im Beitrag #5 antworten Sie auf einen Satz ...aus #3

Zitat (von RrKOrtmann):
wenn und soweit der Arzt einen Termin schuldhaft nicht wahrnehmen konnte.
Und ich frage: Welcher Arzt? ---> Denn das trifft doch hier gar nicht zu. (Nur) das PM hat wahrscheinlich was versäumt.

- doch, denn es ist bzw. wäre genau die Aufgabe des Arztes gewesen, dem Patienten über die Verschiebung des Termins zu informieren.

Zitat (von Anami):
Deshalb: Welcher Arzt?

- Der behandelnde. In diesem Fall scheinen sie einer Fehlannahme aufzuliegen. Nämlich der, dass ausschließlich das Patientenmanagement für die Kommunikation zuständig wäre. Möglich natürlich, dass dieses auch Versäumnisse trifft, das wird nicht bestritten.
So oder so, auch dafür müssten sie gerade stehen.

Zitat (von Anami):
Wenn man zu Gericht will, wie lässt sich das beweisen? War das Arrangement telefonisch, persönlich vor Ort oder---

- Das Arrangement war ursprünglich telefonisch. Darüber hinaus existieren jedoch Unterlagen, aus denen das eindeutig hervorgeht. Ebenfalls müsste das Krankenhaus die Patientenakte verfälschen um das Vorgetragene zu leugnen.

Zitat (von Anami):
Trotz der Verwirrung und der Ärgerlichkeiten:
Dem Patienten und seiner Ehefrau alles Gute für eine baldige erfolgreiche OP (incl. aller Nebenleistungen) ohne weitere Ärgernisse! Und eine schnelle und gute Reha als Anschlußbehandlung.
Mögen alle Beteiligten ihr Bestes geben.

- Das hoffen natürlich alle. Beruhigend ist in dem Zusammenhang sicherlich, dass sich der Patient medizinisch dort sehr gut aufgehoben fühlt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von VerprellterPatient):
wäre genau die Aufgabe des Arztes gewesen, dem Patienten über die Verschiebung des Termins zu informieren.
Das verstehe ich noch immer nicht. Es war doch die Abtlg. Patientenmanagment , mit der der Patient sein terminliches Arrangement getroffen hat. WO und WANN hat denn dabei sein Arzt etwas zu tun?
Zitat (von VerprellterPatient):
In diesem Fall scheinen sie einer Fehlannahme aufzuliegen.
Mag sein, dass ich aufliege.
Ich hatte oben erklärt, wie ich das PM unseres KH kenne. Vielleicht machen bei uns die Ärzte etwas anders?
Wenn bei Ihnen der Arzt das Sagen hat und den Ablauf im KH organisiert und die Patienten managt, dann hat wohl dieser Arzt etwas versäumt. Auch ärgerlich, ohne Frage.

Zitat (von VerprellterPatient):
dass sich der Patient medizinisch dort sehr gut aufgehoben fühlt.
Schön. Dann kann er ja danach zum Klagen gehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das verstehe ich noch immer nicht. Es war doch die Abtlg. Patientenmanagment , mit der der Patient sein terminliches Arrangement getroffen hat. WO und WANN hat denn dabei sein Arzt etwas zu tun?

- Der Arzt war von Beginn an in den Terminfindungsprozess involviert. Der Arzt bzw. dessen notwendigen Vorarbeiten haben die Verzögerung schuldlos verursacht. Dem Arzt war die Aufgabe zuteil den Patienten von der Verzögerung zu unterrichten und einen neuen Termin auszumachen. Ichw eiß nicht, warum sie darauf jetzt so rumreiten. Bitte akzeptieren Sie die Tatsachen, auch wenn das nicht in ihr Bild eines Krankenhausprozesses zu passen vermag.

Zitat (von Anami):
Ich hatte oben erklärt, wie ich das PM unseres KH kenne. Vielleicht machen bei uns die Ärzte etwas anders?

- Bei hunderten Krankenhäusern in unserer Republik gehe ich mal stark davon aus, dass die Prozesse grundsätzlich abweichen.

Zitat (von Anami):
Dann kann er ja danach zum Klagen gehen.

- Die Möglichkeiten bzw. die generelle Rechtslage (ob eine Klage angestrebt wird, werden soll usw ist ja zunächst mal zweitrangig) sollten zumindest in diesem Rahmen mal erörtert werden.

Leider wurde bisher, trotz reger Teilnahme, nicht wirklich auf meine Rückfrage eingegangen, wie sich die Sachlage darstellt, wenn es eben ein unbezahlter Freistellungstag war?
Oder die Antwort dazu muss hier untergegangen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von guest-12303.07.2019 16:29:14):
Ichw eiß nicht, warum sie darauf jetzt so rumreiten
Ich reite nicht herum, ich versuche nur, Ihre Fragen zu beantworten. Da hier nun schon in #14 durch Ihre Aussagen
Zitat (von guest-12303.07.2019 16:29:14):
Der Arzt war von Beginn an in den Terminfindungsprozess involviert.
und
Zitat (von guest-12303.07.2019 16:29:14):
Dem Arzt war die Aufgabe zuteil den Patienten von der Verzögerung zu unterrichten und einen neuen Termin auszumachen.
erklärt wird, dass der Verantwortliche ein Arzt war--- erübrigt sich jedes weitere Vergleichen diverser PM.
Diese Hinweise im Erstbeitrag--- fehlen. Deshalb die falsche Schneise zum PM ohne Arzt.

Jetzt aber versuchen Sie, aus dieser Äußerung
Zitat (von hiphappy):
Wenn es eine unbezahlte Freistellung gewesen wäre, dann wäre es ein Schaden.
womöglich einen rechtlichen Anspruch auf Schadensersatz bestätigt zu bekommen.
Und Sie machen aus dem ärgerlich futsch gegangenen (Krankheits)-tag ein neue Frage:
Zitat (von VerprellterPatient):
MUSS der Arbeitnehmer einen seiner bezahlten Urlaubstage opfern, oder kann er auf unbezahlte Freistellung bestehen?
Er sollte das mit seinem verständnisvollen AG besprechen. Machen wir jetzt aus dem 1 Tag *krank* oder *Urlaub* oder *unbezahlt frei*?
Zitat (von VerprellterPatient):
Bis dato war es kein Urlaubstag. Es war ein Krankheitstag,
Zitat (von VerprellterPatient):
Der Patient sieht es ggf. nicht ein, dafür einen seiner Tage zu verschwenden.
Zitat (von VerprellterPatient):
wenn man jetzt mal von einer unbezahlten Freistellung ausgeht.
Man dreht es mit dem AG uU so hin, dass man dann davon ausgehen kann.
Zitat (von VerprellterPatient):
Da wäre jetzt meine Frage, ob der Arzt schuldhaft handelte.
Zitat (von guest-12303.07.2019 16:29:14):
Der Arzt bzw. dessen notwendigen Vorarbeiten haben die Verzögerung schuldlos verursacht.
Tja, wen verklagen wir nun auf Schadensersatz?

Sie sollten einen Anwalt zu Rate ziehen.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Ich glaube nicht, daß man den arbeitgeber da reinziehen sollte. Der Arbeitnehmer war nicht an seinem Arbeitsplatz - dieses Hickhack um bezahlten oder unbezahlten Tag sollte man von ihm fernhalten, das interessiert den doch gar nicht.

Wenn man vom Arzt keinen "Krankheitstag" bzw - noch richtiger - von der Klinik einen "Anwesenheitstag" bescheinigt bekommt (und eigentlich stimmt das so ja auch nicht - je nachdem, welchen Job der Fragesteller ausübt, hätte man nach Kenntnisnahme der Verschiebung sogar noch arbeiten gehen können - also wären es "Krankheits- bzw AnwesenheitsSTUNDEN" gewesen....also wenn man das nicht bestätigt bekommt, dann muß man eben klagen, um "sein Recht" zu kriegen.

Meine persönliche Meinung ist: Wenn man sich um sowas tagelang Gedanken machen kann, dann muß es einem gut gehen. Ist passiert, ärgerlich, Schwamm drüber.

Aber wie gesagt, klagen Sie und fordern Sie ein, was immer Sie meinen das Ihnen zusteht.

Zum Thema Beschwerde hatte ich oben schon was geschrieben, falls es untergegangen sein sollte - an den ärztlichen Direktor oder den Verwaltungsdirektor oder am besten gleich an beide adressieren, das sollte Wirkung zeigen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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