ÖPNV Ausbildungstarif verweigert wegen schlechter Bonität

13. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Sun84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
ÖPNV Ausbildungstarif verweigert wegen schlechter Bonität

Ich habe vor ein paar Jahren Schulden angehäuft und musste in 2018 einmal die Vermögensauskunft abgeben. Seit 2 Jahren bin ich zwar schuldenfrei, aber meine Bonität leidet immer noch wie ich letztens erfahren habe als ich meine Schufauskunft für die Wohnungssuche eingeholt habe.

Jetzt habe ich ein neues Problem. Ich fahre mit dem Öffentlichen Personennahverkehr zu meinen Ausbildungsbetrieb und bezahle für die Monatskarte 106,90 Euro, das sind 1.282,80 Euro im Jahr.

Für Azubis wie mich gibt es einen besonderen Tarif der nur 365 Euro im Jahr kostet, allerdings ist das ein Abo-Modell und dieser wird mir versagt weil meine Bonität schlecht ist. Die Bahn akzeptiert es auch nicht, dass ich den Jahresbetrag im Voraus bezahle und auch nicht eine andere Person wie meine Eltern als Vertragspartner.

Ich habe mich im Internet informiert und anscheinend ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig.
http://journalistroth.eu/vvs-monatskarte-gibt-es-nicht-fuer-jeden/
https://www.bz-berlin.de/artikel-archiv/abgelehnter-abo-antrag-wird-geprueft
https://blog.onlinekonto.de/notwendige-schufa-pruefung-bei-auszubildenden-7878.php

Als Azubi steht mir das Jahresticket für 365 Euro zu, es scheitert nur an meiner Bonität und ich suche Hilfe wenn jemand weiß was ich dagegen tun kann wäre das sehr hilfreich.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Liegt Ihnen die Verweigerung schriftlich vor?

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#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Bei dem ÖPNV Unternehmen handelt es sich - nehme ich an - um einen (kommunalen) Betrieb in öffentlicher Hand nehme ich an, falls ja, sehe ich hier gute Chancen das ihnen der Tarif nicht verwehrt werden darf.
Wenn auch unter Bedingungen, wie bspw. einer Vorauszahlung und bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen, wie Azubi sei.

Wie mein Vorredner schon fragt:
Liegt die "Verweigerung" schriftlich vor?

und ergänzend: Wer ist Betreiber des ÖPNV?

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#3
 Von 
Sun84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

So lieb dass ihr mir helft, ja ich habe die Ablehnung schriftlich. Hier ist eine geschwärzte Kopie.



Wie ist es wenn ich gegen den öffentlichen Verkehrsverbund klage? Darf ich als Student Prozesskostenhilfe beantragen?

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#4
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1713 Beiträge, 375x hilfreich)

Zitat (von Sun84):
So lieb dass ihr mir helft,

Schön, dass Dich Deine Anfrage doch noch ein wenig interessiert ;)
.... und, schon beim Dienstleister angefragt?

Vor einer Klage wäre das der erste Schritt. Kostet nur ein paar Cent und ein wenig Hirnschmalz/Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Also ich persönlich sehe das so:

Der ÖPNV ist ein durch staatliche Zuwendungen, durch staatliche Aufgabenträger organisierter Teil der Daseinsvorsorge.

Hier gibt es in der Folge m.E. eine zumindest (mittelbare) Grundrechtsbindung die insbesondere dafür sorgt, dass eine Zahlung im VORAUS nicht von der Bonität abhängig gemacht werden darf und man deswegen Auszubildenden einen Tarif verweigert (an sich schon ein Unding und pressewürdig....).

Ich würde hier schriftlich anbieten, dass man den Tarif gerne hätte und bereit ist, das Geld im Voraus zu überweisen und man bitte eine Bankverbindung und Verwendungszweck hat. Falls man das nicht kann eine schriftliche Ablehnung erbitten - auch vor dem Hintergrund des öffentlichen Auftrages der erfüllt werden soll.

Das Schreiben (und die Ablehnung vom letzten Jahr) würde ich mit einer angemessenen Frist (14 Tage) als Fristsache gekennzeichnet an die MVV, den Landkreis München sowie die BEG senden und im Schreiben auf die drei Empfänger hinweisen.

So "überspringt" man die Wachhunde und hat m.E. ziemlich gute Chancen das es zumindest im Einzelfall eine Lösung geben wird.

PS: Aber dann zügiger reagieren als hier und wohl auch in der Vergangenheit....


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119350 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Das Schreiben (und die Ablehnung vom letzten Jahr) würde ich mit einer angemessenen Frist (14 Tage) als Fristsache gekennzeichnet an die MVV, den Landkreis München sowie die BEG senden und im Schreiben auf die drei Empfänger hinweisen.

Und jeweils mit entsprechendem Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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