Angenommen folgender Fall: In einem Forum lässt sich ein Mitglied ständig über eine andere Seite aus, u. a. kopiert er die AGB der Seite und macht sich darüber öffentlich lustig. Die Admins unternehmen nichts, das andere Forum betreibt noch einen Gewerbebetrieb. In einem Beitrag schreibt das Mitglied nun den Link zur Seite und betitelt die Seite als "Nazi Seite" weiterhin würde ihn das Design an "Nazis und Schei..." erinnern. Die Admins unternehmen erneut nichts.
Die Seite, die beleidigt wurde, hat massive Umsatzeinbußen wegen dieser Äußerung/Verlinkung. Die Aussage "Nazi" stimmt natürlich nicht, der User hat diese Beleidigung gewählt, weil die Seite eine "beige" Farbe hat.
Es ist klar, das, dass Mitglied angezeigt wird, nun meine Rückfrage.
1) Welche Strafe würde vermutlich das Forum treffen, wenn die Betreiber ebenfalls angezeigt werden?
2) Eine andere Seite betitelt sich als "Partnerseite" dieses Forums, kann man diese auch in eine Haftung nehmen? Auch wenn sie nicht im Impressum aufgelistet ist.
3) Das Forum nutzt einen Domainnamen mit Teilen eines Markennamens (eingetragen in Deutschland), wird die Staatsanwaltschaft selbst den Markeninhaber anschreiben oder wäre es ratsam, das nun der Geschädigte das tut?
Öffentliche Beleidigung durch Foren-User und Forum, welche Konsequenzen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatDie Seite, die beleidigt wurde :
Websiten kann man nicht beleidigen.
Zitathat massive Umsatzeinbußen wegen dieser Äußerung/Verlinkung :
Und das könnte man wie konkret beweisen?
ZitatEs ist klar, das, dass Mitglied angezeigt wird :
Dummerweise liegt dem Sachverhalt nach bisher gar keine Straftat vor - insofern dürfte die Anzeige recht schnell im Rundordner landen.
Zitat2) Eine andere Seite betitelt sich als "Partnerseite" dieses Forums, kann man diese auch in eine Haftung nehmen? :
Nö.
Zitat3) Das Forum nutzt einen Domainnamen mit Teilen eines Markennamens (eingetragen in Deutschland), wird die Staatsanwaltschaft selbst den Markeninhaber anschreiben :
Die Staatsanwaltschaft interessiert sich da nicht die Bohne für.
Zitatwäre es ratsam, das nun der Geschädigte das tut? :
Kann er machen.
Er sollte nur bei der Formulierung vorsichtig sein, denn wenn der Forenbetreiber das darf, könnten falsch gewählte Worte unangenehme Folgen haben.
Wäre vielleicht ein Verstoß gegen das Urheberrecht, was ich aber bei der wohl geringen Schöpfungshöhe solcher AGB eher verneine. Insbesondere da AGB oft nur zusammenkopierter und generierter Unsinn ist.ZitatIn einem Forum lässt sich ein Mitglied ständig über eine andere Seite aus, u. a. kopiert er die AGB der Seite und macht sich darüber öffentlich lustig :
Eine "Seite" kann nicht beleidigt werden. Und wenn man massive Umsatzeinbußen wegen eines anderen Forums hat, sollte man grundlegend über das eigene Geschäftsmodell nachdenken.ZitatDie Seite, die beleidigt wurde, hat massive Umsatzeinbußen wegen dieser Äußerung/Verlinkung. :
Hier ist keine strafbare Handlung zu erkennen.ZitatEs ist klar, das, dass Mitglied angezeigt wird, nun meine Rückfrage. :
Keine.ZitatWelche Strafe würde vermutlich das Forum treffen, wenn die Betreiber ebenfalls angezeigt werden? :
Nein.ZitatEine andere Seite betitelt sich als "Partnerseite" dieses Forums, kann man diese auch in eine Haftung nehmen? :
Die Staatsanwaltschaft wird hier gar nichts tun. Und wenn man selbst den Markeninhaber anschreibt, sollte man sich schonmal als Reaktion auf eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung einstellen.ZitatDas Forum nutzt einen Domainnamen mit Teilen eines Markennamens (eingetragen in Deutschland), wird die Staatsanwaltschaft selbst den Markeninhaber anschreiben oder wäre es ratsam, das nun der Geschädigte das tut? :
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Vorschlag zu einer Vorgehensweise:
Man schreibt den Forenbetreiber per Einschreiben an und weist ihn auf die Misstände hin. Er muss dann die Vorwürfe prüfen und wenn nötig, die Inhalte entfernen. Ab dem Zeitpunkt hat er auch Kenntnis über die Inhalte und man kann evtl. wegen Störerhaftung gegen den Betreiber vorgehen.
Welche Missstände?ZitatMan schreibt den Forenbetreiber per Einschreiben an und weist ihn auf die Misstände hin. :
Dass der "beleidigte" Gewerbebetrieb Ansprüche gegen die Betreiber des beleidigenden Forums wegen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (klick) geltend machen kann, liegt nun nicht ganz fern.
Aber dafür muss man die Betreiber des beleidigenden Forums erstmal informieren.
Die Betreiber des Forum haben die beleidigenden Äußerungen ja nicht selbt getätigt. D.h. eine Haftung der Betreiber kommt erst in Betracht, wenn sie über die beleidigenden Äußerungen informiert wurden und dennoch nichts dagegen unternehmen.
Aber - das muss auch klar sein - das ist alles reines Zivielrecht. D.h. der beleidigte Gewerbebetrieb muss sich selbst kümmern und selbst einen Anwalt beauftragen. Es geht dann nicht um die Beleidigung an sich (Webseiten und Firmen sind nicht "beleidigungsfähig" im strafrechtlichen Sinn) - sondern um die Geschäftsschädigung.
Die Staatsanwaltschaft wird nichts tun, wenn keine Personen beleidigt wurden. Folglich wird auch niemand bestraft.
ZitatWäre vielleicht ein Verstoß gegen das Urheberrecht, was ich aber bei der wohl geringen Schöpfungshöhe solcher AGB eher verneine. :
Den würde ich zustimmen, zumal einem durchaus auch noch ein Zitaterecht zusteht.
ZitatInsbesondere da AGB oft nur zusammenkopierter und generierter Unsinn ist. :
Je nachdem was da so alles zusammengeklempnert wurde, ist es kein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, sondern schlicht eine Tatsachenbehauptung.
ZitatAber dafür muss man die Betreiber des beleidigenden Forums erstmal informieren. :
Hoffentlich sitzt der Betreiber in DE oder zumindest mal in der EU.
ZitatD.h. der beleidigte Gewerbebetrieb muss sich selbst kümmern und selbst einen Anwalt beauftragen. :
Und auch (erstmal) selbst bezahlen.
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