Unter welchen Bedingungen funktioniert es mit der ÖZ?
Angenommen, jemand wandert aus Deutschland aus. Dann wird er hier angezeigt. Die Ladung und Anhörungsbögen können an ihn unter seiner ehemaligen Anschrift nicht zugestellt werden. Kann die StA sich dann per ÖZ ihrer Pflicht entledigen, den Beschuldigten von den Vorwürfen in Kenntnis gesetzt zu haben und ihn dann in seiner Abwesenheit nach Aktenlage verurteilen, ohne dass er je eine Notiz davon genommen hat??
-- Editiert von Maria2015recht123456 am 24.07.2021 16:00
Öffentliche Zustellung bei längerer Abwesenheit
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatKann die StA sich dann per ÖZ ihrer Pflicht entledigen, den Beschuldigten von den Vorwürfen in Kenntnis gesetzt zu haben :
Nö, mit der ÖZ würde er ja in Kenntnis gesetzt. Wenn er es dann nicht liest, ist das alleine sein Problem ...
Das kann ich mir schwer vorstellen. Da bleibt doch gar keine Möglichkeit eines Einspruchs??
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Gegebenenfalls wird eben ein Suchvermerk niedergelegt oder ein Haftbefehl beantragt und dann vom Gericht erlassen.
wirdwerden
Hallo,
Was interessiert die ehemalige Anschrift - entscheidend ist die aktuelle (selbst wenn sie sich im Ausland befindet).Zitat:Die Ladung und Anhörungsbögen können an ihn unter seiner ehemaligen Anschrift nicht zugestellt werden.
Oder hat sich der jemand nicht ordnungsgemäß umgemeldet?
Stefan
ZitatKann die StA sich dann per ÖZ ihrer Pflicht entledigen, den Beschuldigten von den Vorwürfen in Kenntnis gesetzt zu haben :
Die StA entledigt sich nicht ihrer Pflicht sondern erfüllt geraden eben jene. Sie nutzt alle Möglichkeiten aus, die ihr zur Verfügung stehen.
Doch natürlich. Auch bei einer ÖZ kann man Einspruch einlegen.ZitatDas kann ich mir schwer vorstellen. Da bleibt doch gar keine Möglichkeit eines Einspruchs?? :
ZitatDoch natürlich. Auch bei einer ÖZ kann man Einspruch einlegen. :
Ich meine, wenn man nicht da wohnt, dann kann man es auch nicht rechtzeitig sehen. Und es gilt sicher die übliche Frist für den Einspruch. Oder?
ZitatOder hat sich der jemand nicht ordnungsgemäß umgemeldet? :
Hallo, dankeschön,
ja, das kann sein...
ZitatIch meine, wenn man nicht da wohnt, dann kann man es auch nicht rechtzeitig sehen. :
Doch, das geht.
Man schaut regelmäßig vorbei oder lässt jemanden schauen.
Ist das derselbe Fall wie der von vor vier Monaten? Da hat doch Streetworker alles penibel erklärt.
Es scheint sich also wirklich um ein Strafverfahren zu handeln, und wie da beim Abtauchen des Beschuldigten seitens der Staatsanwaltschaft reagiert wird, ist doch klar. Suchvermerk oder aber Haftbefehl oder einfache vorläufige Einstellung des Verfahrens. Je nach Schwere der Vorwürfe.
Ist das Verfahren bereits bei Gericht, der Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt (so war es zumindest wohl vor vier Monaten), dann wird einfach unter der angegebenen Adresse geladen, wenn der Betroffene nicht kommt, wird der Einspruch verworfen. Und dann ist nur noch die Frage, wie der Betroffene zu den Infos kommt, die er benötigt, um zu bezahlen. Wenn er das nicht tut, ist ebenfalls irgendwann ein Haftbefehl in der Welt.
Jedenfalls hat das nichts mit öffentlicher Zustellung zu tun, wirklich nicht.
wirdwerden
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