Hallo, ich habe eine Frage. Sollte ich hier falsch sein schiebt mich bitte ins richtige Thema.
Geht um ein online erotik Portal bei dem man sich registriert und Videos von Darstellern kaufen kann.
Dort habe zuviel gekauft, aber alle Beträge ordnungsgemäß abbuchen lassen. Da ich nicht aufhören konnte und ich nicht über soviel finanzielle Mittel verfüge habe ich mich hilfesuchend an den anbieter gewandt per Email. Mit persönlichen Daten von mir, habe ich um eine dauerhafte sperre gebeten. Als Begründung gab ich medizinische und finanzielle Gründe an. Explizit habe ich um Hilfe bzw eine sofortige sperre gebeten damit ich nichts mehr dort kaufen bzw einzahlen kann.
Als Antwort kam nur ein Hinweis wie ich mein Konto dort eigenständig kündigen könnte.
Ich habe deutlicher geantwortet was das für eine dumme Antwort ist, ich habe explizit um eine permanente dauerhafte sperre gebeten damit ich dort nichts mehr kaufen oder einzahlen kann. Sogar begründet habe ich das.
Dem kam man leider nicht nach. Nun sind dort leider weitere Kosten von ca 280€ entstanden. Ich habe die Abbuchungen ab meiner bitte einer permanenten sperre zurück buchen lassen da ich der Meinung bin das der Anbieter auch eine Verantwortung hat und hätte mich sofort sperren müssen.
Ich habe heute den anbieter nochmals freundlich kontaktiert um das doch noch so aus der Welt zu bekommen. Dieser ist stur, Antwort drei kostenpflichtige Mahnungen und danach wird es wie in den AGBs beschrieben an ein Inkasso Büro übergeben.
Kennt da jemand die Rechtslage? Muss ich zahlen? Oder hat der Anbieter auch eine Pflicht solchen bitten einer selbstsperre nachzukommen? Mittlerweile habe ich eine Bestätigung der kontosperre bekommen, leider zu spät so das noch gut 280€ Schaden entstanden sind.
Ich bin für jeden Rat dankbar. Bevor das durch ein Inkasso Büro unendlich teuer wird würde ich zahlen. Bin aber eigentlich der Meinung das der Anbieter auch Pflichten hat, hätte das unterbinden können / müssen und dann würde ich gar nichts zahlen und es drauf ankommen lassen. Hoffe jemand hat einen Rat. Danke schön
-- Editiert von User am 29. Dezember 2022 19:38
Online Portal bitte um selbstsperre nicht nachgekommen
29. Dezember 2022
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Frage vom 29. Dezember 2022 | 19:34
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Online Portal bitte um selbstsperre nicht nachgekommen
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 20:20
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 4x hilfreich)
Ich fürchte der Anbieter ist Ihnen gegenüber nicht fürsorgepflichtig.
#2
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 20:23
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39854x hilfreich)
ZitatOnline Portal bitte um selbstsperre nicht nachgekommen :
Da sehe ich auch keine Rechtsgrundlage für, das es das müsste.
ZitatAls Antwort kam nur ein Hinweis wie ich mein Konto dort eigenständig kündigen könnte. :
Vollkommen richtig.
ZitatIch habe deutlicher geantwortet was das für eine dumme Antwort ist :
Überhaupt nicht - im Gegenteil, ohne Konto keine Einkaufsmöglichkeit.
Zitatich habe explizit um eine permanente dauerhafte sperre gebeten :
Bitten kann man beachten, muss man aber nicht.
ZitatKennt da jemand die Rechtslage? Muss ich zahlen? :
2x Ja
ZitatOder hat der Anbieter auch eine Pflicht solchen bitten einer selbstsperre nachzukommen? :
Nö.
Wo soll da die Rechtsgrundlage sein?
Der ist nicht "Mami", hat keine Funktion als Sozialarbeiter, sitzt auch nicht auf der Planstelle eines Psychiaters, ...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 20:35
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWo soll da die Rechtsgrundlage sein? :
Der ist nicht "Mami", hat keine Funktion als Sozialarbeiter, sitzt auch nicht auf der Planstelle eines Psychiaters, ...
Was hat das mit Mami oder ähnliches zu tun. Wenn jemand zum Beispiel ein Casino darum bittet aus gewissen Gründen dauerhaft permanent dort ausgeschlossen zu werden muss der anbieter dem auch nachkommen. Aber danke für Mami, Funktion als Sozialarbeiter und Planstelle eines Psychiaters...
#4
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 20:40
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39854x hilfreich)
ZitatWenn jemand zum Beispiel ein Casino darum bittet aus gewissen Gründen dauerhaft permanent dort ausgeschlossen zu werden muss der anbieter dem auch nachkommen. :
Nö.
Das müssen nur Casinos, die einem entsprechenden Gesetz unterfallen. In DE wäre das dann der Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) für Casinos die in DE zugelassen sind.
Und auch da gibt es nur eine Sperre (diese dann aber auch bundesweit und spielformübergreifend), mehr nicht, einer Bitte nach Hilfe muss man auch dort nicht nachkommen.
Für das einkaufen gibt es das in DE nicht.
#5
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 21:04
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatFür das einkaufen gibt es das in DE nicht. :
Okay, danke für die Antwort. Ich dachte wirklich wenn man sich an ein Portal oder eine Firma oder wie auch immer wendet und dort um eine sperre bittet incl Begründung das der Anbieter dem folge leisten muss.
Dann überweise ich jetzt mal 300€ bevor es zu Ostern 800€ sind.
#6
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 21:57
Von
Status: Schlichter (7236 Beiträge, 1525x hilfreich)
Du hättest ja auch schon selbst deinen Account löschen können
#7
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 22:12
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDu hättest ja auch schon selbst deinen Account löschen können :
Hätte hätte....
Der Unterschied liegt hier aber account löschen könnte ich ihn jederzeit wieder öffnen und alles geht von vorne los...
Ich kontaktiere den anbieter mit meinem Problem und bitte um eine permanente Ausschließung / Sperrung und gut wäre es gewesen.
Hätte hätte Fahrradkette
#8
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 23:06
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39854x hilfreich)
ZitatDer Unterschied liegt hier aber account löschen könnte ich ihn jederzeit wieder öffnen :
Nö, wenn er gelöscht ist ist er weg, da gibt es dann nichts mehr zu öffnen.
Zitatund gut wäre es gewesen. :
Nö, gibt ja an jeder Ecke weitere Anbieter.
Das Problem und dessen Lösung ist weniger juristisch als cerebral zu verorten.
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