Online Portal bitte um selbstsperre nicht nachgekommen

29. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Hamburger45123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Online Portal bitte um selbstsperre nicht nachgekommen

Hallo, ich habe eine Frage. Sollte ich hier falsch sein schiebt mich bitte ins richtige Thema.

Geht um ein online erotik Portal bei dem man sich registriert und Videos von Darstellern kaufen kann.

Dort habe zuviel gekauft, aber alle Beträge ordnungsgemäß abbuchen lassen. Da ich nicht aufhören konnte und ich nicht über soviel finanzielle Mittel verfüge habe ich mich hilfesuchend an den anbieter gewandt per Email. Mit persönlichen Daten von mir, habe ich um eine dauerhafte sperre gebeten. Als Begründung gab ich medizinische und finanzielle Gründe an. Explizit habe ich um Hilfe bzw eine sofortige sperre gebeten damit ich nichts mehr dort kaufen bzw einzahlen kann.

Als Antwort kam nur ein Hinweis wie ich mein Konto dort eigenständig kündigen könnte.

Ich habe deutlicher geantwortet was das für eine dumme Antwort ist, ich habe explizit um eine permanente dauerhafte sperre gebeten damit ich dort nichts mehr kaufen oder einzahlen kann. Sogar begründet habe ich das.

Dem kam man leider nicht nach. Nun sind dort leider weitere Kosten von ca 280€ entstanden. Ich habe die Abbuchungen ab meiner bitte einer permanenten sperre zurück buchen lassen da ich der Meinung bin das der Anbieter auch eine Verantwortung hat und hätte mich sofort sperren müssen.

Ich habe heute den anbieter nochmals freundlich kontaktiert um das doch noch so aus der Welt zu bekommen. Dieser ist stur, Antwort drei kostenpflichtige Mahnungen und danach wird es wie in den AGBs beschrieben an ein Inkasso Büro übergeben.

Kennt da jemand die Rechtslage? Muss ich zahlen? Oder hat der Anbieter auch eine Pflicht solchen bitten einer selbstsperre nachzukommen? Mittlerweile habe ich eine Bestätigung der kontosperre bekommen, leider zu spät so das noch gut 280€ Schaden entstanden sind.

Ich bin für jeden Rat dankbar. Bevor das durch ein Inkasso Büro unendlich teuer wird würde ich zahlen. Bin aber eigentlich der Meinung das der Anbieter auch Pflichten hat, hätte das unterbinden können / müssen und dann würde ich gar nichts zahlen und es drauf ankommen lassen. Hoffe jemand hat einen Rat. Danke schön

-- Editiert von User am 29. Dezember 2022 19:38

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CLF
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich fürchte der Anbieter ist Ihnen gegenüber nicht fürsorgepflichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von Hamburger45123):
Online Portal bitte um selbstsperre nicht nachgekommen

Da sehe ich auch keine Rechtsgrundlage für, das es das müsste.



Zitat (von Hamburger45123):
Als Antwort kam nur ein Hinweis wie ich mein Konto dort eigenständig kündigen könnte.

Vollkommen richtig.



Zitat (von Hamburger45123):
Ich habe deutlicher geantwortet was das für eine dumme Antwort ist

Überhaupt nicht - im Gegenteil, ohne Konto keine Einkaufsmöglichkeit.



Zitat (von Hamburger45123):
ich habe explizit um eine permanente dauerhafte sperre gebeten

Bitten kann man beachten, muss man aber nicht.



Zitat (von Hamburger45123):
Kennt da jemand die Rechtslage? Muss ich zahlen?

2x Ja



Zitat (von Hamburger45123):
Oder hat der Anbieter auch eine Pflicht solchen bitten einer selbstsperre nachzukommen?

Nö.
Wo soll da die Rechtsgrundlage sein?
Der ist nicht "Mami", hat keine Funktion als Sozialarbeiter, sitzt auch nicht auf der Planstelle eines Psychiaters, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hamburger45123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wo soll da die Rechtsgrundlage sein?
Der ist nicht "Mami", hat keine Funktion als Sozialarbeiter, sitzt auch nicht auf der Planstelle eines Psychiaters, ...


Was hat das mit Mami oder ähnliches zu tun. Wenn jemand zum Beispiel ein Casino darum bittet aus gewissen Gründen dauerhaft permanent dort ausgeschlossen zu werden muss der anbieter dem auch nachkommen. Aber danke für Mami, Funktion als Sozialarbeiter und Planstelle eines Psychiaters...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von Hamburger45123):
Wenn jemand zum Beispiel ein Casino darum bittet aus gewissen Gründen dauerhaft permanent dort ausgeschlossen zu werden muss der anbieter dem auch nachkommen.

Nö.

Das müssen nur Casinos, die einem entsprechenden Gesetz unterfallen. In DE wäre das dann der Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) für Casinos die in DE zugelassen sind.
Und auch da gibt es nur eine Sperre (diese dann aber auch bundesweit und spielformübergreifend), mehr nicht, einer Bitte nach Hilfe muss man auch dort nicht nachkommen.



Für das einkaufen gibt es das in DE nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hamburger45123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Für das einkaufen gibt es das in DE nicht.


Okay, danke für die Antwort. Ich dachte wirklich wenn man sich an ein Portal oder eine Firma oder wie auch immer wendet und dort um eine sperre bittet incl Begründung das der Anbieter dem folge leisten muss.

Dann überweise ich jetzt mal 300€ bevor es zu Ostern 800€ sind.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1525x hilfreich)

Du hättest ja auch schon selbst deinen Account löschen können

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hamburger45123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Du hättest ja auch schon selbst deinen Account löschen können


Hätte hätte....

Der Unterschied liegt hier aber account löschen könnte ich ihn jederzeit wieder öffnen und alles geht von vorne los...

Ich kontaktiere den anbieter mit meinem Problem und bitte um eine permanente Ausschließung / Sperrung und gut wäre es gewesen.

Hätte hätte Fahrradkette

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von Hamburger45123):
Der Unterschied liegt hier aber account löschen könnte ich ihn jederzeit wieder öffnen

Nö, wenn er gelöscht ist ist er weg, da gibt es dann nichts mehr zu öffnen.



Zitat (von Hamburger45123):
und gut wäre es gewesen.

Nö, gibt ja an jeder Ecke weitere Anbieter.
Das Problem und dessen Lösung ist weniger juristisch als cerebral zu verorten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.113 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.