(Online-)Rezept vom Fernarzt ausstellen

13. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Accessdenied
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 40x hilfreich)
(Online-)Rezept vom Fernarzt ausstellen

Hallo,
mittlerweile gibt es ganz offiziell zahlreiche Möglichkeiten, sich online Medikamente verordnen, bzw. Rezepte ausstellen zu lassen, Stichwort Online-Arzt, Fern-Arzt und so weiter. Entweder füllt der Patient dazu auf der entsprechenden Internetseite einen Online-Fragebogen zur Anamnese aus, den ein Arzt dann sichtet oder aber der "Arztbesuch" findet per "Videosprechstunde" statt. Im Anschluss wird dann, natürlich gegen Gebühr, ein Rezept für entsprechende Medikamente ausgestellt. Das Rezept kann dann hierzulande in jeder Apotheke vorgelegt werden.

Frage:
Ist diese Vorgehensweise völlig legal?

Danke
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-- Editiert von Accessdenied am 13.05.2021 16:23

-- Editiert von Accessdenied am 13.05.2021 16:23

-- Editiert von Moderator am 13.05.2021 16:54

-- Thema wurde verschoben am 13.05.2021 16:54

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von Accessdenied):
Ist diese Vorgehensweise völlig legal?


In Deutschland? Nein!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Accessdenied):
Ist diese Vorgehensweise völlig legal?

Sofern die vielfältigen rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, ja.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Accessdenied
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sofern die vielfältigen rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, ja.


Kannst du das genauer definieren?

Bzw., es gibt mittlerweile wohl sogar ein Apothekennetz, welches direkt mit den Online-Arztpraxen zusammenarbeitet. Das könnte ein Indiz dafür sein, dass die Praxis rechtlich wohl zulässig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Accessdenied
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 40x hilfreich)

Hallo,
ich würde das Thema gerne nochmal hochpushen, könnte mir jemand näher erläutern, welche vielfältigen rechtlichen Rahmenbedingungen hier speziell zu beachten sind?

-- Editiert von Accessdenied am 28.05.2021 20:53

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Ein Anruf bei der zuständigen Landesärztekammer bringt dem Patienten eine korrekte und rechtlich verbindliche Auskunft. Ein in der GKV versicherter Patient kann alternativ auch seine Krankenversicherung fragen. Auch die kann einem das ganz genau sagen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Ein Anruf bei der zuständigen Landesärztekammer bringt dem Patienten eine korrekte und rechtlich verbindliche Auskunft.

Ob die Lobbyistenversammlung tatsächlich eine korrekte Auskunft erteilt ist zweifelhaft.
Eine rechtlich verbindliche Auskunft wird er mangels Befugnis nicht erteilen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zu beachten wären hier mal als erstes
- Arzneimittelverschreibungsverordnung
- Apothekenbetriebsverordnung
- eIDAS-VO (wegen der qualifizierten elektronische Signatur des Arztes)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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