Ordnungsgeld trotz Vollmacht

13. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Haggard
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Ordnungsgeld trotz Vollmacht

Hallo,

ich habe letztes Jahr bei EBay wa ersteigert. Der Verkäufer hat es angeblich als Päckchen versendet, es ist aber nie angekommen. Um es kurz zu machen: Ich bin dann zum Anwalt. Und so weiter und so fort.
Jetzt ist die Sache beim Gericht. Ein Gerichtstermin war schon, zu dem ich nicht hin bin. Grund: Ich habe meinem Anwalt eine Vollmacht unterschrieben und dieser hat einen Vertreter für sich beauftragt. Ich bin nicht persönlich hin weil ich 1) an den beiden Folgetagen je eine Prüfung hatte (bin Student) und 2) 400 km zwischen mir und dem Gericht liegen und ich nicht so einfach das Geld für die Fahrkosten aufbringen kann.

Ergebniss des ersten Termins war, dass ich jetzt ein Ordnungsgeld von 400,- augebrummt bekommen hab, weil eine Frage von meinem Vertreter nicht beantwortet werden konnte. Mein Anwalt hat auch schon Beschwerde eingelegt, ich hab da allerdings ein eher schlechtes Gefühl.

Frage Nr. 1: Mein Anwalt hat mich nicht über die möglichen Folgen eines Nichterscheines informiert. Zweitens hätte laut meinem Anwalt der Vertreter die Frage, die laut Gericht nicht beantwortet werden konnte, beantworten können müssen, denn wegen dieser Frage war ich vor dem Termin nochmals bei meinem Anwalt. Muss ich nun die 400,- selbst zahlen? Ich kann doch "eigentlich2 nichts dafür.

Frage Nr. 2: Nächste Woche ist der zweite Termin, zu dem ich auch hingehen würde, bevor ich wieder ein sinnloses OG zahlen darf. Dafür müsste ich 3 Vorlesungen ausfallen lassen. Gibt es wenigstens eine Möglichkeit, die Farhtkosten erstattet zu bekommen?
Oder gibt es gar eine SICHERE Möglichkeit, dass ich zum Termin nicht hin muss und mit SICHERHEIT KEIN OG zahlen muss?

Ich danke euch für eure Hilfe

MfG
H.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

quote:
Frag ihn mal, ob Du unterhalb der Pfändungsfreigrenze, die ich bei Dir annehme, zu der Zahlung schlimmstenfalls herangezogen werden kannst. 400 € ist Wucher. Hoch lebe die Justiz.


Bei einem Ordnungsgeld ist die Pfändungsfreigrenze egal, das wird nämlich ersatzweise durch Ordnungshaft vollstreckt. Regelmäßig sind das à 50 € ein Tag Haft, bei 400 € also 8 Tage.

quote:
Hat der in Untervollmacht handelnde Anwalt tatsächlich die Verantwortung am Scheitern, dann muß er finanziell dafür einstehen. Das kann man auch über dessen zuständige Anwaltskammer einfordern.


Von der Rechtsanwaltskammer wird man kein Geld bekommen, dafür muss man den Anwalt schon selber in Regress nehmen.

Zur eigentlichen Frage:

Im Zivilprozess reicht es im Normalfall, dass man seinen Rechtsanwalt zur Verhandlung schickt. Das gilt jedoch nicht, wenn durch das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet wird (was durchaus vorkommen kann, wenn das Gericht an die Parteien fragen hat).

Bei dem Gericht, an dem ich meine Ausbildung absolviert hatte wurden in diesem Fall die Parteien auch durch das Gericht gesondert mit Hinweis auf das persönliche Erscheinen geladen. Weiterhin weist jeder Anwalt eigentlich auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens in der Terminsmitteilung hin.

Ob man nun tatsächlich deswegen ein Ordnungsgeld gegen eine Partei verhängt wird ist eine Stilfrage des Richters. Meine Ausbilderin hat in den seltensten Fällen ein Ordnungsgeld gegen eine nicht erschienene Partei verhängt.

Was mich persönlich wundert ist die Höhe des Ordnungsgeldes, sind Sie sicher, dass da nichts anderes vorgefallen ist?

-----------------
"ref. iur. C.Konert
Diplom- Jurist

"Never attempt to reason with people who know they are right.""

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

Folgendes hatte ich vergessen:

quote:
Oder gibt es gar eine SICHERE Möglichkeit, dass ich zum Termin nicht hin muss und mit SICHERHEIT KEIN OG zahlen muss?


1. Mit dem Rechtsanwalt oder dem Gericht abklären, ob das persönliche Erscheinen für diesen Termin angeordnet wurde.

2. Wenn das persönliche Erscheinen angeordnet wurde kann Ihr Anwalt das Gericht darum bitten Sie von der Pflicht zum persönlichen Erscheinn zu entbinden.

-----------------
"ref. iur. C.Konert
Diplom- Jurist

"Never attempt to reason with people who know they are right.""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120169 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Kannst Du mir sagen, was Du eigentlich willst?

Deine 'Unschärfen' korrigieren, seine Meinung mitteilen ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Haggard
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
also vor dem Termin habe ich einen Brief bekommen, in dem mein persönliches Erscheinen angeordnet wurde. Es wurde aber auch darauf hingewiesen, dass ich eine bevollmächtigte Person schicken kann, die zur Klärung aller Fragen und zu einem Vergleich ermächtigt ist. Und diese Vollmacht habe ich ja unterschrieben.
Beim zweiten termin bin ich auch zum persönlichen Erscheinen aufgefordert wurden. Ich will auch hingehen, schon allein, damit ich nicht wieder ein OG verpasst bekomme.
Was ist denn diese Pfändungsfreigrenze?
400,- sind wirklich unverhältnismäßig find ich. Ich hab im Internet auch gelesen, dass jemand 100,- zahlen musst, weil er nicht da war. Ich finde das ziemlich unverschämt.

Ich danke dir auf jeden Fall für deine Antwort.

MfG
H.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Haggard
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Also mein vorheriger Beitrag bezog sich auf die erste Antwort von *****.

Allgemein:
1) Mein persönliches Erscheinen wurde vom Gericht angeordnet.
2) Mein Anwalt hat mich nicht explizit darauf hingewiesen, dass ich dort persönlich erscheinen muss. Er hat mich auch nicht darauf hingewiesen, was mein Nichterscheinen für Folgen haben könnte.
3) Für den zweiten Termin wurde nicht nochmal extra mein Erscheinen angeordnet. Allerdings stand in der Terminsmitteilung, dass ich zu etwaigen Folgeterminen ebenfalls erscheinen muss und nicht nochmal darauf hingewiesen werden muss.
4) Der Richter ist laut meinem Anwalt "nur" Richter auf Probe. Ich weiss nicht, ob mir das irgendwas bringt.
5) Das OG wurde auf Grund der Tatsache angeordnet, dass zum ersten Termin eine Frage nicht geklärt wurden konnte, die ich hätte beantworten können, sofern ich dagewesen wäre. So stehts im Protokoll.

Danke euch allen für eure Antworten

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120169 Beiträge, 39837x hilfreich)

*****
Er hat deine falschen Mitteilungen bezüglich der Pfändungsfreigrenze und der Rechtsanwaltskammer korrigiert.

Desweiteren steht es jedem frei hier seine Meinung kund zu tun, selbst so einem herumpöbelnden Neuling wie dir.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort



#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120169 Beiträge, 39837x hilfreich)

*****
Du arbeitest an einem neuen Rekord bezüglich Sinnlos-Postings?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Es wurde aber auch darauf hingewiesen, dass ich eine bevollmächtigte Person schicken kann, die zur Klärung aller Fragen und zu einem Vergleich ermächtigt ist.


Nein, höchstwahrscheinlich stand dort sowas wie "zur Klärung aller Fragen *in der Lage* und zu einem Vergleich ermächtigt". Ansonsten wird nämlich kein persönliches Erscheinen angeordnet.

quote:
Der Richter ist laut meinem Anwalt "nur" Richter auf Probe. Ich weiss nicht, ob mir das irgendwas bringt.


Nö.

quote:
Mein Anwalt hat mich nicht explizit darauf hingewiesen, dass ich dort persönlich erscheinen muss. Er hat mich auch nicht darauf hingewiesen, was mein Nichterscheinen für Folgen haben könnte.


Das stand doch wohl in deinem Brief. Oder willst du behaupten, den nicht bekommen oder nicht gelesen oder nicht verstanden zu haben?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Haggard
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Nein, höchstwahrscheinlich stand dort sowas wie "zur Klärung aller Fragen *in der Lage* und zu einem Vergleich ermächtigt". Ansonsten wird nämlich kein persönliches Erscheinen angeordnet.

Ja sowas stand da, genau. Aber mein Vertreter war eigentlich zur Klärung aller Fragen im Stande.

Den Brief vom Gericht hab ich schon verstanden, aber mein Anwalt hatte die Vollmacht zur Unterschrift schon an mich abgeschickt, bevor ich ihn diesbezüglich angerufen hatte. Also bin ich davon ausgegangen, dass das so alles seine Richtigkeit hat. Und nun steh ich da mit dem OG an der Backe.

Aber wenn ich das alles hier jetzt richtig zusammenfasse: Das OG muss ich wohl zahlen, falls die Beschwerde dagegen abgelehnt wird und der bevollmächtigte Vertreter seine Schuld abstreitet?
Und bzgl. dem kommenden Termin ists wohl besser, wenn ich selbst hinfahre und versuche die Fahrtkosten erstattet zu bekommen.

Vielen dank für erue Hilfe.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Aber mein Vertreter war eigentlich zur Klärung aller Fragen im Stande.


Offenbar ja doch nicht, sonst hätte er ja die Frage an deiner Stelle beantworten können und es wäre kein Ordnungsgeld verhängt worden.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und bzgl. dem kommenden Termin ists wohl besser, wenn ich selbst hinfahre und versuche die Fahrtkosten erstattet zu bekommen. <hr size=1 noshade>



Weshalb bittet denn dein RA nicht gem. § 141 I 2 ZPO von der Anordnung abzusehen?

Ist einer Partei wegen großer Entfernung oder aus sonstigem wichtigen Grund die persönliche Wahrnehmung des Termins nicht zuzumuten, so sieht das Gericht von der Anordnung ihres Erscheinens ab.

Das sollte eigentlich das Ermessen des AG auf Null reduzieren. Das gilt m.E. auch für das verhängte Ordnungsgeld. Man muss denen die Hinderungsründe aber am Besten vor dem Termin mitteilen.


War das denn nicht schon

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort




Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.980 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen