Gegen Person A wurde ein Ordnungsgeld unter 500 Euro verhängt nachdem sie in einem Zivilprozeß gegen eine Einstweilige Verfügung verstossen hat (verleumderische Äußerungen über den Käger im Internet). Sie kann und will das Geld jedoch nicht aufbringen, womit nur ersatzweise Ordnungshaft zu 15 Euro / Tag Haft in Frage kommt (insgesamt 20 Tage). Die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher wird erfolglos sein da kein Vermögen vorhanden. Eine Eidesstattliche Versicherung würde auch abgelegt werden.
Die Frage nun ist wer für die Kosten der Ordnungshaft aufkommen muss ?
Der Kläger oder der Staat ?
Ich habe gelesen das die Klägerseite dafür aufkommen muss. Is das richtig ?
Frohe Ostern!
Euer Knut
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Ordnungshaft - wer kommt für die Kosten auf ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Der Kläger oder der Staat ?
Letzterer.
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Ich habe gelesen das die Klägerseite dafür aufkommen muss.
Das wäre ja nun nachgerade absurd. Der Beklagte verstößt gegen eine EV und der Kläger als davon Geschädigter darf dafür auch noch bezahlen? Aus welchem Gesetz sollte sich das denn ergeben?
-- Editiert am 24.04.2011 17:00
@ Snoop Pooper Scoop
Lies Dir mal den Bericht in dem Link durch..
http://www.stalkingforum.de/vbforum/showthread.php?t=1394
Ich finde es eigentlich nur logisch das der Kläger die Kosten zu tragen hat. Warum sollte der Steuerzahler dafür aufkommen ? Er hat mit der Sache doch gar nichts zu tun..
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
In dem angegebenen Link haben Sie die Antwort doch schon gefunden! Im Zivilprozess trägt die unterlegene Partei die Kosten. Ist die unterlegenen Partei mittellos, muss der Prozessgegner zahlen - dass bedeutet praktisch, dass er mit seinem Prozesskostenvorschuss haftet und ggf. auch nachschießen muss. Ist auch der Prozessgegner mittellos, hat aber eine Klage eingereicht, die begründete Aussicht auf Erfolg hat, so kann im Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Was ist der Sinn Ihrer Frage? Eine Diskussion über die "Gerechtigkeit" des Rechtssystems?
Ich kann Nichts Ungerechtes darin sehen, dass im Zivilprozess die Parteien zahlen müssen. Eine mittellose Partei, die aber begründete Ansprüche hat, wird dadurch nicht ungerecht behandelt, denn für solche Fälle gibt es die Prozesskostenhilfe! Die grundsätzliche Systematik ist dock vollkommen in Ordnung.
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@ Mausi1939
Ja, ich habe in dem Link die Antwort gefunden, jedoch kann man aus dem Bericht nicht unbedingt den Schluss ziehen das diese Vorgehensweise allgemeingültig ist. Ich wollte hier daher eine 2. Meinung (oder mehr) einholen, da ich ausser dem Link nichts weiter zu der Sachlage gefunden habe.
Ich wollte keine Diskussion über die Gerechtigkeit in unserem System anstrengen. Die Frage war lediglich, wie eingangs gestellt, wer die Kosten für die Ordnungshaft zu tragen hat, worauf ein Mitglied antwortete es sei der Beklagte. Jedoch anscheinend nicht wenn dieser mittellos ist.
Ich habe ja selbst geschrieben das ich es für richtig halte das die an dem Prozeß teilnehmenden Parteien für etwaige Kosten aufzukommen haben und nicht der Steuerzahler.
Ich kann daher Ihre Aufregung nicht nachvollziehen.
mfG
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Ich kann daher Ihre Aufregung nicht nachvollziehen.
Bin doch vollkommen entspannt.
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Lies Dir mal den Bericht in dem Link durch.
Da verwechselst du die Verfahrenskosten mit den Haftkosten. Für die Haftkosten muß der Geschädigte selbstverständlich nicht aufkommen, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
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