Ordnungshaft - wer kommt für die Kosten auf ?

24. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb292876-19
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Ordnungshaft - wer kommt für die Kosten auf ?

Gegen Person A wurde ein Ordnungsgeld unter 500 Euro verhängt nachdem sie in einem Zivilprozeß gegen eine Einstweilige Verfügung verstossen hat (verleumderische Äußerungen über den Käger im Internet). Sie kann und will das Geld jedoch nicht aufbringen, womit nur ersatzweise Ordnungshaft zu 15 Euro / Tag Haft in Frage kommt (insgesamt 20 Tage). Die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher wird erfolglos sein da kein Vermögen vorhanden. Eine Eidesstattliche Versicherung würde auch abgelegt werden.

Die Frage nun ist wer für die Kosten der Ordnungshaft aufkommen muss ?

Der Kläger oder der Staat ?

Ich habe gelesen das die Klägerseite dafür aufkommen muss. Is das richtig ?

Frohe Ostern!

Euer Knut


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Der Kläger oder der Staat ?


Letzterer.

quote:
Ich habe gelesen das die Klägerseite dafür aufkommen muss.


Das wäre ja nun nachgerade absurd. Der Beklagte verstößt gegen eine EV und der Kläger als davon Geschädigter darf dafür auch noch bezahlen? Aus welchem Gesetz sollte sich das denn ergeben?

-- Editiert am 24.04.2011 17:00

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb292876-19
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Snoop Pooper Scoop

Lies Dir mal den Bericht in dem Link durch..

http://www.stalkingforum.de/vbforum/showthread.php?t=1394

Ich finde es eigentlich nur logisch das der Kläger die Kosten zu tragen hat. Warum sollte der Steuerzahler dafür aufkommen ? Er hat mit der Sache doch gar nichts zu tun..



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

In dem angegebenen Link haben Sie die Antwort doch schon gefunden! Im Zivilprozess trägt die unterlegene Partei die Kosten. Ist die unterlegenen Partei mittellos, muss der Prozessgegner zahlen - dass bedeutet praktisch, dass er mit seinem Prozesskostenvorschuss haftet und ggf. auch nachschießen muss. Ist auch der Prozessgegner mittellos, hat aber eine Klage eingereicht, die begründete Aussicht auf Erfolg hat, so kann im Prozesskostenhilfe gewährt werden.

Was ist der Sinn Ihrer Frage? Eine Diskussion über die "Gerechtigkeit" des Rechtssystems?
Ich kann Nichts Ungerechtes darin sehen, dass im Zivilprozess die Parteien zahlen müssen. Eine mittellose Partei, die aber begründete Ansprüche hat, wird dadurch nicht ungerecht behandelt, denn für solche Fälle gibt es die Prozesskostenhilfe! Die grundsätzliche Systematik ist dock vollkommen in Ordnung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
fb292876-19
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Mausi1939

Ja, ich habe in dem Link die Antwort gefunden, jedoch kann man aus dem Bericht nicht unbedingt den Schluss ziehen das diese Vorgehensweise allgemeingültig ist. Ich wollte hier daher eine 2. Meinung (oder mehr) einholen, da ich ausser dem Link nichts weiter zu der Sachlage gefunden habe.

Ich wollte keine Diskussion über die Gerechtigkeit in unserem System anstrengen. Die Frage war lediglich, wie eingangs gestellt, wer die Kosten für die Ordnungshaft zu tragen hat, worauf ein Mitglied antwortete es sei der Beklagte. Jedoch anscheinend nicht wenn dieser mittellos ist.
Ich habe ja selbst geschrieben das ich es für richtig halte das die an dem Prozeß teilnehmenden Parteien für etwaige Kosten aufzukommen haben und nicht der Steuerzahler.

Ich kann daher Ihre Aufregung nicht nachvollziehen.

mfG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Ich kann daher Ihre Aufregung nicht nachvollziehen.

Bin doch vollkommen entspannt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Lies Dir mal den Bericht in dem Link durch.


Da verwechselst du die Verfahrenskosten mit den Haftkosten. Für die Haftkosten muß der Geschädigte selbstverständlich nicht aufkommen, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.113 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen