PKH erschwindelt ... kann man das anzeigen und was passiert?

21. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
QuantumME
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
PKH erschwindelt ... kann man das anzeigen und was passiert?

Hallo zusammen !

Ich möchte mal folgenden (fiktiven) Sachverhalt darstellen.

Frau A hat vor dem Familiengericht ein Kontaktverbot gegen Mann B erwirkt. B will mündliche Verhandlung aus Gründen. A beantragt PKH weil ALG2 Bezieherin. PKH wird genhemigt und A kommt mit Anwältin. B hat keinen Anwalt.

Vor dem Familiengericht bleibt es dabei obwohl festgestellt wird dass A bei der EV gelogen hat. Die Richterin läßt das Kontaktverbot trotzdem in Kraft.

Jetzt erfährt Mann B dass A einen Monat lang schwarz gearbeitet hat während dem ALG2 Bezug. Eine Summe von 2000 Euro ist im Raum beim Regelsatzbezug in dieser Zeit. Die Info kam direkt von A´s Chef.
Die Bezahlung lief bar. Der Chef hat darüber eine Whatsapp an B geschickt.

Fragen dazu :
1.Kann jetzt B die A anzeigen? Es ist doch Prozessbetrug oder ?
2. Muss A dann die Anwältin noch nachzahlen ?
3. Reicht das weglassen dieser einen Einnahme kurz vor dem PKH Antrag alleine aus ?
( es liegen zwischen Einnahme und PKH Antrag etwa 2 Wochen)
4. Ob wohl die Whatsapp des Chefs reicht ? Muss er als Zeuge aussagen wenn er genannt wird ?
5. Ist B berechtigt später Akteneinsicht zu bekommen ? Er ist ja irgendwie geschädigt weil A einen Vorteil der Anwältin hatte, oder sehe ich das falsch ?


Bleibt alle Gesund und danke für Antworten...



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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

zu 1: Ja, B kann A anzeigen. Wenn es zutrifft, ist es Sozialbetrug.
zu 2: Anwaltskosten sind grds. nicht von PKH gedeckt.
zu 3. Der Sozialbetrug/evtl. Schwarzarbeit hat zunächst nichts mit der gewährten PKH/VKH zu tun.
zu 4. Reicht wozu?
zu 5. Das siehst du falsch.

B will sich vermutlich rächen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
QuantumME
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
u 1: Ja, B kann A anzeigen. Wenn es zutrifft, ist es Sozialbetrug.
zu 2: Anwaltskosten sind grds. nicht von PKH gedeckt.

Die Anwältin von A hat am Anfang einen Brief vorgelegt dass Sie über PKH bezahlt wird.
B hatte z.b. keinen Anwalt weil er ihn nicht bezahlen konnte. Dadurch ist eine Ungleichheit entstanden.
Das als Erklärung zu Punkt 5.
zu 3. Der Sozialbetrug/evtl. Schwarzarbeit hat zunächst nichts mit der gewährten PKH/VKH zu tun.
Na ja doch... Hätte A diesen Betrag angegeben ( Es war ein Lohn , wenn auch schwarz und bar ) wäre wahrscheinlich die PKH versagt worden, oder sehe ich das falsch ?

zu 4. Reicht wozu?

Die Anzeige bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.
zu 5. Das siehst du falsch.


Siehe dazu Punkt 1.
Weit hergeholt, aber doch möglich... Die Anwältin die A dabei hatte hat doch ein Ungleichgewicht erzeugt...

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Seit wann sind Anwaltskosten grundsätzlich nicht von PKH gedeckt? Was ist das denn? Ob bei Angabe der Zusatzeinnahme, wenn sie denn existiert, PKH ausgeschlossen gewesen wäre, das können wir hier nicht abschätzen. Muss ja nicht sein.

Da B das Verfahren wohl verloren hat, wird er ja ohnehin die Kosten der Gegenseite übernehmen müssen.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 21.02.2021 16:26

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#4
 Von 
QuantumME
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo @wirdwerden

Ja, das ist ein bisschen Merkwürdig beim Familiengericht...

B hätte wohl die Gerichtskosten bezahlen müssen, Streitwert recht gering 1000 Euro, das sind dann etwa 100 Euro.
Eine Rechnung der A Anwältin ist wohl nicht gekommen bisher.

Aber sehe ich das richtig, dass ein Betrug definitiv vorliegt weil die Zusatzeinnahme NICHT angegeben wurde?
ALG2 Regelsatz sind etwa 400 Euro, das heisst ja, dass der Zusatzeinkunft von 2000 Euro 5 Monate ALG2 wäre, also in dem Fall schon erheblich.
Nachweisbar ist es durch die Whatsapp vom Chef. Kein Prepaid sondern Handy registriert auf seinen Namen.

Ist der Betrug vollendet ?

Danke für eure Meinung.

Lg

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von QuantumME):
Dadurch ist eine Ungleichheit entstanden.
Das ist manchmal so. Warum hat B keine VKH beantragt?
Zitat (von QuantumME):
ALG2 Regelsatz sind etwa 400 Euro,
Was hat das denn damit zu tun? Wenn A nur Alg2 erhält, sind das 446 + Wohnkosten. Also vermutlich das doppelte...

Außerdem gibt es auch bei PKH eine Art Schonvermögen.

Eine Anzeige wegen Schwarzarbeit/Sozialbetrug kann man beim Zoll machen.

Schreib doch lieber, was B erreichen will.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
QuantumME
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

-Schreib doch lieber, was B erreichen will.

Evtl. ein Unrecht zu beseitigen ???
Ich sehe da konkret eins in Bezug auf Schwarzarbeit..
Der Steuerzahler bezahlt ALG und noch dazu den Anwalt.

Findest du das richtig ?


Eine Anzeige wegen Schwarzarbeit/Sozialbetrug kann man beim Zoll machen.
Das wird ggf. der ehemalige Chef selber machen.
Ist hier nicht weiter wichtig. Es geht hier nur um die PKH.

-Das ist manchmal so. Warum hat B keine VKH beantragt?
Der B verdient zuviel, er würde das nicht bekommen. Er hätte vielleicht auch noch an
anderen Kosten zu knacken die A verursacht hätte.


Ich verstehe deine Auffassung nicht so ganz ...

Wenn ich einen Familienvater absichtlich umbringe, dann ist auch ein Ungleichgewicht entstanden.

Komme ich dann damit durch :
-Das ist manchmal so.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von QuantumME):
kann man das anzeigen

Klar.



Zitat (von QuantumME):
und was passiert?

Dann wird ermittelt. Je nach Ergebnis der Ermittlungen kommt es zum Gerichtsverfahren, dann zum Urteil mit eventueller Strafe.



Zitat (von QuantumME):
Er ist ja irgendwie geschädigt weil A einen Vorteil der Anwältin hatte, oder sehe ich das falsch ?

Wenn er sich selber keinen Anwalt nimmt, ist das seine Entscheidung. Da wird er niemand anderen für belangen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
QuantumME
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn er sich selber keinen Anwalt nimmt, ist das seine Entscheidung. Da wird er niemand anderen für belangen können.


OK. ich habe grade mal was gegoogelt...
Der B muss ja die Anwaltskosten von A übernehmen.
Diese sind mit der erschwindelten PKH entstanden.

A Schadensersatzpflichtig?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von QuantumME):
Der B muss ja die Anwaltskosten von A übernehmen.
Diese sind mit der erschwindelten PKH entstanden.

A Schadensersatzpflichtig?


Nein. B muss - sofern das Urteil samt Kostenbeschluss rechtskräftig geworden ist - die ihm auferlegten Kosten zahlen. Ohne wenn und aber.

Es ist übrigens mitnichten so, dass PKH ein Geschenk ist. Das ist ein Darlehen dass man - sofern man zahlungsfähig ist - zurückzahlen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Nein.
Wenn A den Prozess gewonnen hat, dann muss B ja die Verfahrenskosten tragen.
Ob A PKH bezogen hat, ist doch völlig egal, wenn A gewonnen hat.
Selbst wenn A keine PKH bekommen hätte und den Anwalt aus eigener Tasche bezahlt hätte, müsste B jetzt zahlen.

Wenn B jetzt A anzeigt, dann bekommt A wahrscheinlich Ärger mit dem Sozialleistungsträger.
Aber auf den Familiengerichtsprozess hat das keine Auswirkungen.
(Hätte A den Familiengerichtsprozess verloren, dann würde B auch Ärger mit der Justizkasse bekommen. Aber da A ja gewonnen hat, ist der Justizkasse kein Schaden entstanden.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von QuantumME):
Es geht hier nur um die PKH.

Für die PKH muss der Einmalbezug von 2.000 EUR nicht relevant sein.
Es sind nur laufenden Einkommen anzugeben und der Schonbetrag liegt bei 5.000 EUR.
Auch wenn sie 2.000 EUR durch ein Rubbellos gewonnen hätte und unter den 5.000 EUR verbleibt hätte das keinerlei Einfluss.

Zitat (von QuantumME):
1.Kann jetzt B die A anzeigen? Es ist doch Prozessbetrug oder ?

Anzeigen kann man das, aber es ist hier keinerlei Prozessbetrug erkennbar.
Ein Prozessbetrug setzt voraus, dass dem Gegner ein Vermögensschaden entstehen soll, das ist hier nicht der Fall.

Zitat (von QuantumME):
Der B muss ja die Anwaltskosten von A übernehmen.
Diese sind mit der erschwindelten PKH entstanden.
A Schadensersatzpflichtig?

Nein, die Kosten sind durch das verlorene Verfahren bzw. die Kostenauferlegung durch das Gericht entstanden, nicht aufgrund der PKH.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Die Anwaltskosten sind zu übernehmen, weil er das Verfahren verloren hat. Das hat mit PKH/VKH gar nichts zu tun. Wäre das Verfahren umgekehrt ausgegangen, also der PKH/VKH Empfänger hätte verloren, so wäre zwar sein eigener Anwalt zunächst kostenfrei gewesen, er hätte aber trotz Bedürftigkeit den gegnerischen Anwalt zahlen müssen.

Das Prozessrisiko übernimmt der Staat nicht. Und, auch PKH/VKH ist ja im Ansatz auch nur ein Darlehen. Erst nach vier Jahren werden die Schulden gegebenenfalls erlassen.

Was soll da ungleich sein?

wirdwerden

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was soll da ungleich sein?

Das die Gegenseite A einen Anwalt und damit einen Vorteil hatte.
Nur ist das ein von B verursachtes "ungleich", denn B hätte sich ja auch einen Anwalt nehmen können. Und von dahher ist das "ungleich" in dem Kontext nicht relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von QuantumME):
Findest du das richtig ?
Es geht hier nicht darum, was ich richtig finde. Du hast etwas gefragt und ich antworte dir, soweit ich das weiß.
Andere User antworten auch und es ist an dir, das herauszunehmen, was dir richtig oder gut erscheint und dann damit das zu tun, was du meinst. SO ist das in einem Forum. Hier auch.

Das meiste ist ja schon letzten August abgefragt worden---der Gang der Dinge ... bei Sozialleistungsbetrug...aus reinem Interesse und Wissensdurst. Oder ist Frau A jetzt eine andere Lady gleichen Kalibers?

Zitat (von QuantumME):
Es geht hier nur um die PKH...Der B verdient zuviel, er würde das nicht bekommen.
Da sehe ich weder Unrecht noch Ungleichheit.
Zitat (von QuantumME):
Komme ich dann damit durch :-Das ist manchmal so.
Nein, natürlich nicht. Das ist ein absolut unzulässiger Vergleich und eine ausgesprochen blöde Frage.

Es kommt eher heraus: B will sich vermutlich rächen.
Der B verdient zu viel für VKH, wollte sich aber keinen eigenen RA leisten und verliert das Verfahren. Vielleicht hätte er es so oder so verloren?

Wichtig aber erscheint mir: B sollte sich strikt an das Kontaktverbot halten. Kostet nichts.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
QuantumME
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

-Wichtig aber erscheint mir: B sollte sich strikt an das Kontaktverbot halten. Kostet nichts.

Sagen wir mal B hat das absolut befolgt. Er will ja eigentlich auch Ruhr.
Aber : Er kommt mit dem ganzen so moralisch nicht klar...
Es ist halt doch ein Betrug wenn das Einkommen bei der PKH nicht angegeben wird.

-Oder ist Frau A jetzt eine andere Lady gleichen Kalibers?
Nein, es wäre immernoch die Gleiche. Hatte versucht mitzunehmen was geht, B zieht irgendwann die Norbremse.
Ab da wurde dann B zum Feindbild und "fertiggemacht"

Vergleiche dazu : Narzisstin+Trennung...

Zum Stand der Dinge könnte dann nur gesagt werden, dass z.b. die Ämter sehr langsam arbeiten, manche Vorgänge verschleppen weil viel Arbeit oder automatisch einer Frau recht geben.

Oder es ist schlicht egal... dem Jobcenter z.b.
Sozialbetrug ? Zu viel Papier... Passt schon.

So long...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Sie wollen offenbar unbedingt auf die PKH hinaus. Das wirkt etwas schräg. Denn die PKH ist hier das allerkleinste Problem. Insbesondere hätten Sie auch keinen persönlichen Vorteil von der Aufdeckung des vermeintlichen PKH-Betrugs.

Sie haben auch keinen persönlichen Schaden erlitten. Zunächst ist festzuhalten (das wurde hier aber schon gesagt), dass die Frau womöglich so oder so PKH bekommen hätte. Dann ist festzuhalten (auch in diese Richtung gehend wurde hier schon etwas gesagt), dass die Frau sich Dank der Schwarzarbeit doch so oder so dann die Anwältin hätte leisten können (sonst hätte die PKH nicht versagt werden dürfen), Sie also so oder so mit der Anwältin konfrontiert gewesen wären. Und schließlich (das wurde hier wirklich oft genug gesagt) bedeutete die Anwältin keinen materiellen Nachteil für Sie. Wenn Sie in der vermeintlichen "Waffenungleichheit" einen Nachteil gesehen hätten, dann hätten Sie selber einen Anwalt beauftragen sollen.

Das Verfahren wäre mit oder ohne den PKH-Betrug genau so ausgegangen wie jetzt. Oder? Schon aus diesem Grund können Sie sich nicht persönlich beklagen.

Die vermutete) Nichtangabe gegenber verschiedenen Steuer- und Sozialbehörden ist deutlich interessanter. Teilen Sie das einer beliebigen Behörde mit und alles nimmt seinen Gang. Bis Sie das nicht gemacht und das Ergebnis abgewartet haben, haben Sie auch keinen Grund, über die Behörden zu schimpfen.

Wieso verschickt der Chef eigentlich so eine Nachricht? Wenn die Schwarzarbeit auffliegt, dann ist es der Chef, der das größte Problem hat. Insofern ist die Geschichte etwas ungewöhnlich.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass ein Arbeitgeber damit prahlt, Schwarzarbeiter zu beschäftigen. Und das dann noch bei der Konstellation zwischen den Betroffenen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Wenn man Moral und Recht nicht trennen kann, kommt man nicht in Schlaf.

Zitat (von QuantumME):
Es ist halt doch ein Betrug wenn das Einkommen bei der PKH nicht angegeben wird.
B kann vermutlich das VKH-Antrags-Formular und die Angaben von Frau A nicht einsehen. B reimt sich nachts was zusammen.

Zitat (von QuantumME):
dass z.b. die Ämter sehr langsam arbeiten, manche Vorgänge verschleppen weil viel Arbeit oder automatisch einer Frau recht geben.
a) ja,ist meist so, b) verschleppt wird da nichts, c) bei viel Arbeit dauert es länger, d) ist automatisch Unfug.

Wenn B sicher ist, dass Frau A das Geld für Schwarzarbeit erhalten hat---> Zoll.
Alles weitere arbeiten dann Ämter und Behörden mit der entspr. Geschwindigkeit des Verwaltungshandelns ab. So geht das mit dem RECHT.
Da Frau A die Lady aus dem anderen Thread ist, werden AG+AN sagen, dass es nie Schwarzarbeit oder Bezahlung dafür gab. Wird ne Luftnummer. Steuerzahler ächzt schon jetzt.

Sagen wir mal: Frau A hat die VKH trotz der 2.000,- bewilligt bekommen. Also steht hier RECHT.

Moral und Rache---ganz schlechtes Gebräu. :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
QuantumME
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass ein Arbeitgeber damit prahlt, Schwarzarbeiter zu beschäftigen. Und das dann noch bei der Konstellation zwischen den Betroffenen.

wirdwerden


Situation hier wäre :
"Arbeitgeber" ist Freier der Escort Dienste in Anspruch genommen hat.
Die Dame A ist Prostituierte, im ALG2 Bezug und hat nebenbei 4stellige Summen für Wochenenden kassiert.
Leider hat Sie dem letzten Arbeitgeber zusätzlich noch eine teure Uhr entwendet.
Da dieser für die Zahlung als Solches nicht wegen z.b. Schwarzarbeit bestraft werden kann, und er wegen der Uhr sauer ist kann das ganze nachgeweisen und bezeugt werden


LG

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
QuantumME
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn man Moral und Recht nicht trennen kann, kommt man nicht in Schlaf.
Zitat (von QuantumME):
Es ist halt doch ein Betrug wenn das Einkommen bei der PKH nicht angegeben wird.
B kann vermutlich das VKH-Antrags-Formular und die Angaben von Frau A nicht einsehen. B reimt sich nachts was zusammen.

Sagen wir mal, er hat es gesehen. und die Extraeinnahmen sind NICHT enthalten. Und diese Extraeinnahmen sind NACHWEISBAR. Das ist das m.M.n. ein vorsetzliches Weglassen, also Betrug und Strafbar,.

Zitat (von QuantumME):
dass z.b. die Ämter sehr langsam arbeiten, manche Vorgänge verschleppen weil viel Arbeit oder automatisch einer Frau recht geben.
a) ja,ist meist so, b) verschleppt wird da nichts, c) bei viel Arbeit dauert es länger, d) ist automatisch Unfug.

Wenn B sicher ist, dass Frau A das Geld für Schwarzarbeit erhalten hat---> Zoll.
Alles weitere arbeiten dann Ämter und Behörden mit der entspr. Geschwindigkeit des Verwaltungshandelns ab. So geht das mit dem RECHT.
Da Frau A die Lady aus dem anderen Thread ist, werden AG+AN sagen, dass es nie Schwarzarbeit oder Bezahlung dafür gab. Wird ne Luftnummer. Steuerzahler ächzt schon jetzt.

Siehe dazu andere Antwort : Ja es ist die gleiche, die Escort Dame. Und sie hat beim letzten lange Finger gemacht, und der hat jetzt dem B freundlicherweise Beweise zukommen lassen.

Sagen wir weiter dass A das bereits bei der Steuerfahndung platziert hätte, diese hätte die Staatsanwaltschaft informiert, und diese hat bereits Beweise und Zeugenuassagen eingeholt. Dann scheint das wohl doch nicht so eine heisse Luft zu sein oder ?

Sagen wir mal: Frau A hat die VKH trotz der 2.000,- bewilligt bekommen. Also steht hier RECHT.

Moral und Rache---ganz schlechtes Gebräu. :sad:


Rache mal aussen vor, es bleibt Betrug bei der PKH.
Selbst wenn A die PKH trotzdem bekommen hätte, der Antrag ist vorsätzlich falsch ausgefüllt worden.

Mag sein, dass B das Geld für A´s Anwältin nicht wiederbekommen, aber es bleibt ein vorsätzlicher Betrug...
Oder sehe ich das immernoch falsch ?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
QuantumME
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Sie wollen offenbar unbedingt auf die PKH hinaus. Das wirkt etwas schräg. Denn die PKH ist hier das allerkleinste Problem. Insbesondere hätten Sie auch keinen persönlichen Vorteil von der Aufdeckung des vermeintlichen PKH-Betrugs.

Sie haben auch keinen persönlichen Schaden erlitten. Zunächst ist festzuhalten (das wurde hier aber schon gesagt), dass die Frau womöglich so oder so PKH bekommen hätte. Dann ist festzuhalten (auch in diese Richtung gehend wurde hier schon etwas gesagt), dass die Frau sich Dank der Schwarzarbeit doch so oder so dann die Anwältin hätte leisten können (sonst hätte die PKH nicht versagt werden dürfen), Sie also so oder so mit der Anwältin konfrontiert gewesen wären. Und schließlich (das wurde hier wirklich oft genug gesagt) bedeutete die Anwältin keinen materiellen Nachteil für Sie. Wenn Sie in der vermeintlichen "Waffenungleichheit" einen Nachteil gesehen hätten, dann hätten Sie selber einen Anwalt beauftragen sollen.

Ja, da haben sie wohl recht. Das hätte man tun sollen, allerdings technet man vielleicht nicht mit der Abgezocktheit von A.

Das Verfahren wäre mit oder ohne den PKH-Betrug genau so ausgegangen wie jetzt. Oder? Schon aus diesem Grund können Sie sich nicht persönlich beklagen.

Die vermutete) Nichtangabe gegenber verschiedenen Steuer- und Sozialbehörden ist deutlich interessanter. Teilen Sie das einer beliebigen Behörde mit und alles nimmt seinen Gang. Bis Sie das nicht gemacht und das Ergebnis abgewartet haben, haben Sie auch keinen Grund, über die Behörden zu schimpfen.

Na ja, manche Behörden interessiert es wie das Finanzamt, Manche haben einfach keine Lust Sozialbetrug aufzudecken. Also will heissen : Das Jobcenter macht gar nichts.

Wieso verschickt der Chef eigentlich so eine Nachricht? Wenn die Schwarzarbeit auffliegt, dann ist es der Chef, der das größte Problem hat. Insofern ist die Geschichte etwas ungewöhnlich.


Siehe zum Chef die Erklärung vorher. Der "Chef" hätte nichts zu befürchten...

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von QuantumME):

Die Anwältin die A dabei hatte hat doch ein Ungleichgewicht erzeugt...

Nein. Wieso auch? Niemand hat B darin gehindert, seinerseits auch mit einem Anwalt vor Gericht zu erscheinen.

Jeder kann in jeder Phase eines Rechtsstreits einen Rechtsanwalt mandatieren und sich von dem beraten lassen und ihn zu Verhandlungen hinzuziehen. Das ist kein "unlauterer Vorteil", sondern ein schlichtes selbstverständliches Recht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat (von QuantumME):
Zitat (von wirdwerden):
Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass ein Arbeitgeber damit prahlt, Schwarzarbeiter zu beschäftigen. Und das dann noch bei der Konstellation zwischen den Betroffenen.

wirdwerden


Situation hier wäre :
"Arbeitgeber" ist Freier der Escort Dienste in Anspruch genommen hat.
Die Dame A ist Prostituierte, im ALG2 Bezug und hat nebenbei 4stellige Summen für Wochenenden kassiert.
Leider hat Sie dem letzten Arbeitgeber zusätzlich noch eine teure Uhr entwendet.
Da dieser für die Zahlung als Solches nicht wegen z.b. Schwarzarbeit bestraft werden kann, und er wegen der Uhr sauer ist kann das ganze nachgeweisen und bezeugt werden


LG
Aaah. Jetzt wird der Thread endlich interessant. Noch interessanter wird es wohl werden, wenn wir endlich erfahren, worauf das gerichtliche Verfahren gestützt war und worüber die Frau gelogen hat.

Im Übrigen aber bleibt für mich alles gleich. Gut möglich, dass das mit der PKH ein Betrug war. Gut möglich, dass es nicht so war. Eine Falschangabe wäre es dann wohl gewesen, ja. Aber nicht jede Falschangabe ist ein Betrug. Der Tatbestand des Betrugs hat eine ganze Reihe von nicht immer leicht zu beurteilenden Kriterien.

Es bleibt aber auch dabei, dass der Mann das doch ganz einfach melden kann und von da an sämtliche Verfahren ihren Lauf nehmen. Nur bleibt es auch dabei, dass er keinen persönlichen Vorteil davon haben wird.

Und noch immer liegt der Fokus auf der PKH. Dabei ist das noch immer das kleinste Problem. Und es ist noch immer nicht zu erklären. Dass das Jobcenter sich hierfür nicht interessieren würde, ich ganz einfach nur Unfug. Woher diese Erkenntnis? Dem Jobcenter müssen ganz einfach nur alle möglichen Beweismittel bzw. Zeugenaussagen (der "Kunden") vorgelegt werden. Ganz sicher wird das Jobcenter dann seine Arbeit machen.

Und hier im Thread wurden ja jetzt nun genügend andere Behörden genannt, an die man sich ebenfalls wenden könnte. Woher eigentlich die Hoffnung, dass das Amtsgericht den PKH-Betrug so viel engagierter aufklären wird als die anderen Behörden?

Ich halte das Thema für ausdiskutiert. Der Mann könnte alle möglichen Behörden informieren, ist davon aber offenbar nicht überzeugt. Er selber würde auch keinen Vorteil davon haben. Ende.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
QuantumME
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

-Aaah. Jetzt wird der Thread endlich interessant. Noch interessanter wird es wohl werden, wenn wir endlich erfahren, worauf das gerichtliche Verfahren gestützt war und worüber die Frau gelogen hat.

Sagen wir mal folgendes
( es gibt noch ältere Threats, da wäre ein wenig Vorgeschichte )
A gab B vor eine feste Bindung zu wollen, Familie, Kinder etc. wenn B ihre Probleme aus der Vergangenheit gelöst wären. Aus der Arbeit von A als Escort Dame gab es Probleme wie BTM Anzeigen, Schulden, wütende Zuhälter, Kortrupte Anwälte, Steuerschulden etc.
B regelst das ganze 2 Jahre lang, zahlt ein Auto und Ihre Schulden ab.Besorgt Anwälte etc. Als das alles erledigt ist, verschwindet A, hat bereits einen neuen.

Als B nach geliehenem Geld fragt ( es gibt einen Titel ), droht A dem B " Ich mach dich fertig!" , geht zum Amtsgericht, spielt das Opfer, lügt in der EV und bekommt nach Gewaltschutz eine einstweilige Verfügung gegen B. Kontaktverbot, Adresssperre beim Einwohnermeldeamt.

A kriegt ALG2, geht weiter anschaffen und lacht sich kaputt...

A hat B´s Handy vorher zerstört und dachte es gibt keine Beweise gegen Sie. B holt alles aus Cloud zurück auf einem neuen Handy. Kann also nachweisen, dass alles gelogen ist.

Klar... Der B hat sich ziemlich verarschen lassen, A hat das volle Programm gezogen, trotzdem bleiben halt diverse Straftaten im Raum.

Es bleibt aber auch dabei, dass der Mann das doch ganz einfach melden kann und von da an sämtliche Verfahren ihren Lauf nehmen. Nur bleibt es auch dabei, dass er keinen persönlichen Vorteil davon haben wird.



Das ist korrekt... Evtl. kriegt er einen kleinen Teil von seinem Geld wieder...
Ansonsten höchstens den Beweis das in diesem Land niemand über dem Gesetz steht und machen kann was er will.
Es ist schon erschreckend wie wenig manche Behörden wie z.b. das Jobcenter unternehmen.
Oder Polizisten die sagen : " Oh nein, mein Schreibtisch ist so voll. Zu Corona wird eh nicht vorgeladen, wird alles eingestellt.)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von QuantumME):
Das ist das m.M.n. ein vorsetzliches Weglassen, also Betrug und Strafbar,.
Meine Güte, nun sag dem B, er soll endlich den Betrug und was sonst noch als Straftat erscheint, bei der Polizei anzeigen.
Alles weitere ergibt sich danach.
Zitat (von QuantumME):
Ansonsten höchstens den Beweis das in diesem Land niemand über dem Gesetz steht und machen kann was er will.
Wie bitte?
Zitat (von QuantumME):
Es ist schon erschreckend wie wenig manche Behörden wie z.b. das Jobcenter unternehmen.
Oder Polizisten die sagen : " Oh nein, mein Schreibtisch ist so voll. Zu Corona wird eh nicht vorgeladen, wird alles eingestellt.)
Das schreibst du jetzt als Ergebnis? Oder wieder nur als Behauptung?


Es genügt, einfach zu antworten.
Auf das Zitieren kann man verzichten, wenn man es nicht richtig kann.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Es ist schon erschreckend wie wenig manche Behörden wie z.b. das Jobcenter unternehmen.
Oder Polizisten die sagen : " Oh nein, mein Schreibtisch ist so voll. Zu Corona wird eh nicht vorgeladen, wird alles eingestellt.)
Das behaupten Sie nur wieder. Ich gehe weiterhin davon aus, dass die Behörden hier ernsthaft ermitteln würden. Immer vorausgesetzt, man legt den Behörden wirklich ernsthafte Nachweise vor und es bieten sich Zeugen an.

Zitat:
es gibt noch ältere Threats, da wäre ein wenig Vorgeschichte
Den habe ich mir jetzt mal angesehen. Demnach ist die Story mindestens ein halbes Jahr alt. Und schon damals war die Meinung hier im Forum, dass man sowas ganz einfach anzeigen kann.

Wurde das gemacht? Wenn ja, wann und wo und was ist das konkrete Ergebnis? Wenn nicht, warum nicht?

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob nicht auch verschiedene Geldgeber der Frau in Probleme geraten würden. Etwa weil sie das Geld bewusst am Finanzamt vorbei gezahlt haben oder ähnliches. Vielleicht der Grund, warum jetzt auch nur der Teil mit der PKH betrachtet werden soll?

Und wenn ich so darüber nachdenken, dann muss der Mann doch auch zu den finanziellen Verhältnissen der Frau eine Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt haben, bevor PKH gewährt wurde. Da angeblich alle so gut über das Schwarzeinkommen der Frau informiert sind, ist da noch die Frage, warum der Mann das bei dieser Gelegenheit noch nicht wusste oder nicht angegeben hat.

Aber es bleibt dabei, wie es ist. Entweder Anzeige erstatten oder es sein lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
QuantumME
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !

Ja, Anzeige erstatten sollte man A raten.

Nach langen Studium von verschiedenen Beiträgen, ist mein Rat an B :
( sagen wir der Q wäre B´s Verwandter und würde seit geraumer Zeit einfach versuchen irgendwie zu helfen.
Deswegen hatte er auch manchmal wenn er in Gedanken ist Fehler beim Zitieren gemacht, wofür er sich entschuldigt )

Strafanzeige/Strafantrag und Antrag auf Adhäsionsverfahren für
1. falsche Verdächtigung / hier die Anwaltskosten
2. Betrug PKH / hier die Fremdanwältin

Dann ist der B erstmal ruhig weil was gemacht wurde und es ist ein kleineres Kostenrisiko statt nochmal Ziviilrechtlich separat vorzugehen.


Übrigends :

Was die Freier betrifft und deren Zahlungen, dazu folgendes :
( Auskunft Anwalt )

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, kommt ein wirksamer Vertrag zustande gem. § 1 ProstG.

1) Mit den sexuellen Begegnungen macht sich weder Auftraggeber noch Auftragnehmerin strafbar, insbesondere sind keine Prostitutionsnahen Tatbestände erfüllt wie Zuhälterei oder Ausbeutung von Prostituierten (§181a , 180a StGB ).

2) Die Einkünfte aus sexuellen Dienstleistungen bei Selbstständigen unterliegen der Einkommenssteuer und müssen versteuert werden.

Wenn die Escortdame Steuern hinterzogen hat Steuersündern drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, §370 AO . Das Gericht hat beim Strafmaß Ermessen: Das Gericht kann bei der Steuerhinterziehung eine Geldstrafe verhängen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren für den Regelfall verhängen. In besonders schweren Fällen liegt das Strafmaß zwischen sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Die Höhe des Steuerschadens ist maßgeblich für das das Strafmaß, aber auch für die Prüfung einer Einstellungsmöglichkeit nach § 153a StPO . So werden in der Regel beispielsweise für Taten, durch die ein Steuerschaden von bis zu 50.000 € verursacht worden ist, Geldstrafen verhängt.Liegt der Steuerschaden hingegen über diesem Betrag, ist demgegenüber bereits die Verhängung eine Freiheitsstrafe möglich, die in der Regel zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Insofern ist es ganz besonders wichtig, sich anwaltlich in dem Prozess vertreten zu lassen. Durch eine gute Verteidigungsstrategie kann der Gang ins Gefängnis häufig verhindert werden.

Für den Auftraggeber kommt eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung nur in Betracht, wenn er in Kenntnis derselben eine Unterstützungshandlung leitet, d.h. die Haupttat aktiv unterstützt. Das bloße bezahlen des Entgeltes stellt jedoch keine Unterstützungshandlung zur Steuerhinterziehung dar.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


LG

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#28
 Von 
QuantumME
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Zuckerberg

Nachtrag :
Und wenn ich so darüber nachdenken, dann muss der Mann doch auch zu den finanziellen Verhältnissen der Frau eine Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt haben, bevor PKH gewährt wurde. Da angeblich alle so gut über das Schwarzeinkommen der Frau informiert sind, ist da noch die Frage, warum der Mann das bei dieser Gelegenheit noch nicht wusste oder nicht angegeben hat.

Sagen wir mal so... B hat nach Erlass der Einstweilligen Verfügung nach Gewaltschutzgesetz eine mündliche Verhandlung beantragt. Diese wurde innerhalb von 2 Wochen terminiert. Als er dort reinkommt überreicht ihm die Anwältin von A einen Brief dass PKH gewährt wurde. Vorher kam da genau NICHTS.

Klar hätte er danach etwas dagegen tun können, das hat er aber aufgrund des seelischen Zustands einfach nicht auf die Reihe bekommen, Jetzt sind 3 Monate rum und das geht nicht mehr.

Lustigerweise liest sich der Q ein, kommt auf die Idee B im Amtsgericht anrufen zu lassen und den Rechtspfleger bzw. die Geschäftsstelle auf den Betrug hinzuweisen. Es wird Rücksprache mit der Richterin gehalten ( Gleichzeitig Präsidentin des AG ) , diese war jedoch schon vorher auf der Seite von A.
Hatte ja die Lüge in der EV gedeckelt...

Diese Richterin wiegelt ab: "wenn das einmal genehmigt ist ist das erledigt, es wird nichts mehr gemacht"
Man möge bitte das Gericht nicht weiter damit belästigen...


Nun ja...

B versinkt weiter im Loch, Q macht sich weiter Sorgen und stellt dumme Fragen...
... und kann immernoch nicht richtig zitieren

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#29
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Liest du dir überhaupt die Beiträge hier durch???

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Das frage ich mich auch. Auch ist die Lesbarkeit der Beiträge eine Zumutung.

Auch inhaltlich driften die Beiträge jetzt endgültig in Verschwörungstheorien ab. Es wid hier nur in Selbtsmitleid und Hass auf die Böse Frau A gebadet. Und Jobcenter, Polizei und Amtsgericht stecken auch noch mit ihr unter einer Decke.

Hier mischt sich offenbar irgendein Außenstehender ein, der zum einen keinen ausreichenden Einblick in das Verfahren hat und der zudem nichtsmals ungefähre rechtliche Vorstellungen mitbringt. Das kann doch nur schief gehen. Außerdem habe ich immer noch keinen Zweifel daran, dass die Gewaltschutzentscheidung völlig zurecht ergangen ist.

Wenn der Mann oder ein Außenstehender hier wollen, dass die Frau belangt wird, dann wenden sie sich an einen Rechtsanwalt, der eine Strafanzeige schreibt. Man kann die Strafanzeige zwar auch selber stellen. Aber der Mann und auch der Außenstehende scheinen das dann doch irgendwie nicht hinzubekommen. Wenn die Strafnazeige ähnlich wirr verfasst ist wie die Beiträge hier im Forum, dan kann man den zuständigen Behörden auch nicht böse sein, wenn die das nicht ernst nehmen. Sowieso nicht, wenn die Angelegenheit offenbar lieber per Telefon geklärt werden soll statt einfach mal die Beweise und Zeugenaussagen per Post einzusenden.

Die Beteiligten werden sehr genau wissen, warum Sie hier noch nicht längst Strafanzeige erstattet haben. immerhin haben sie an die schwarz arbeitende Prostituiterte ("Escortdame"), die zu dem teilweise in Leistungsbezug stand, offenbar Geldzahlungen geleistet. Und das bewusst an den Behörden vorbei.

Mein Mitleid hält sich hier in Grenzen.

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