Hi,
habe im Ebay-recht forum ja schon ein Text gepostet wegen eines Defekten Subwoofers den ich ersteigert habe.
Jetzt stell ich mir die frage wenn der Verkeufer jetzt sagt ich habe unter Zeugen das Gerät getestet und abgeschickt es war 100% in Ordnung.
Und ich auch Zeugen habe beim Auspacken und Testen das es defekt ist .
Dann kann es ja nur auf den Postweg beschädigt worden sein eventuele erschüerungen (runtergefallen) .
Kann ich die Post haftbar machen ?
Das Gerät kostet neu 360€ habe es für 120€ ersteigert bis 500€ ist ja alles versichert .
Was brauche ich ? Reicht es wenn der Verkeufer einmal schrieftlich zusichert und auch seine Zeugen mit Unterrschrieft das es 100% in Ordnung war und ich das selbe das es Defekt bei mir ankam ???
Muß die Post dann für ersatz sorgen sprich die 360€ zahlen oder nur den Auktionspreis von 120€ ? Kann ich die POST auch dazu bewegen das Gerät reparieren zu lassen ??
MFG Asci
POST haftbar machen ?
12. Oktober 2002
Thema abonnieren
Frage vom 12. Oktober 2002 | 02:02
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
POST haftbar machen ?
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#1
Antwort vom 13. Oktober 2002 | 01:27
Von
Status: Schüler (270 Beiträge, 130x hilfreich)
Die Post haftet nach meinem Wissen nur für abhandene gekommene Pakete. Für den Inhalt zeichnet sie sich nicht verantwortlich.
Schau mal unter www.post.de, vielleicht steht was drin.
caschmi
#2
Antwort vom 15. Oktober 2002 | 02:17
Von
Status: Schüler (372 Beiträge, 43x hilfreich)
hier einen schuldigen zu finden dürfte äusserst schwierig sein.
die post würde u.u. für schuldhaft verursachte schäden haftbar zu machen sein.
dies sehe ich hier aber als schwer nachweisbar an.
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