PRO ENERGIE Abzocke?!

25. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.10.2009 09:14:39
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 24x hilfreich)
PRO ENERGIE Abzocke?!

Guten Abend,
wir haben eine Wohnung gekauft und stehen seit 02.08.2006 im Grundbuch.Der Kaufvertrag besagt,das wir die Heizungsanlage mit uebernehmen muessen.
Nun hat unser Verkaeufer auch diese laufenden Kosten nicht mehr bezahlt.
Unsere Heizkoerper wurden aber im Januar erst eingebaut und in Betrieb genommen.
Die Firma Pro Energie will jetzt von uns ruecklaeufig 3200€ (ab 01.01.2006)haben.Keine Ahnung wie die auf das Datum kommen.
Als laufende Kosten wollen die im Monat
246€ von uns haben.Dies ist fuer die Wartung der Heizanlage,den Strom und das Warmwasser.
Das Schreiben war erstmal ein Schock fuer uns.
Ist die Summe von 246€ nicht ueberzogen fuer 85qm???
Koennen die verlangen,das wir 3200€ bezahlen muessen obwohl wir noch garnicht heizen konnten?!
Bitte um Antwort denn das nimmt uns ziemlich mit.
katharina

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12325.10.2009 09:14:39
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo,
die Sachlage ist Proenergy bekannt.Sicher ist es so,das wir die Wartungskosten ab 02.08.06 mitbezahlen muessen.Ab da standen wir ja im Grundbuch.
Aber die Heizkosten muessen wir eingendlich erst bezahlen wenn wir die Heizung auch nutzen koennen.Das war ab Januar07.
Sind wir haftbar fuer unseren hochverschuldeten Verkaeufer?Dann sieht es anders aus,oder?
Was soll ich denen denn jetzt schreiben?
katharina

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6993 Beiträge, 3911x hilfreich)

Was stand denn zur Übernahme der Heizanlage genau in dem Vertrag. Ggf. ergibt sich daraus, warum ProEnergie die Rückstände fordert.(z.B. weil etwas zur Vertragsübernahme geregelt wurde.)

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1707x hilfreich)

Aber die Heizkosten muessen wir eingendlich erst bezahlen wenn wir die Heizung auch nutzen koennen

Wenn Sie ab dem 2.8.06 offizieller Eigentümer sind, sind alle anfallenden Kosten Ihre Sache, egal wann Sie einziehen oder etwas nutzen oder nutzen können.
Wie Sie sich im Innenverhältnis mit dem Vorbesitzer auseinandersetzen, kann der Energiefirma egal sein.

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#5
 Von 
guest-12325.10.2009 09:14:39
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 24x hilfreich)

In unserem Kaufvertrag steht:

Der Käufer tritt in die Rechte und Pflichten des Vertrages mit Proenergy ein.
die können von uns doch erst Nachforderungen verlangen wenn wir im Grundbuch stehen.Davor ist doch der alte Besitzer verantwortlich,oder?
Und da wir doch erst ab Januar 07 die Heizung nutzen entfallen doch die Kosten dafür,oder muss ich für was bezahlen,was ich nicht nutze?
katharina

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#6
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12325.10.2009 09:14:39
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 24x hilfreich)

Der Kaufvertrag beeinhaltet,das die Wohnung am 01.11.2004 kernsaniert übergeben werden sollte.Das passierte aber nicht,weil der Verkäufer unser Geld nahm und verschwand.Wir mussten also fast 2Jahre über Anwälte kämpfen bis wir endlich im Grundbuch standen und mit der Kernsanierung anfangen konnten.Das war die Kurzversion!
Es war eine Bruchbude in der keiner wohnen konnte.Von Estrich,Fenster,Wände,Gas-Wasser,Elektro musste alles gemacht werden.Bewohnbar ist sie immer noch nicht,aber die Heizkörper sind seit Januar in Betrieb.Die Forderungen die Proenergy jetzt hat,ist doch nicht realistisch.

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#8
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

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