Guten Abend,
wir haben eine Wohnung gekauft und stehen seit 02.08.2006 im Grundbuch.Der Kaufvertrag besagt,das wir die Heizungsanlage mit uebernehmen muessen.
Nun hat unser Verkaeufer auch diese laufenden Kosten nicht mehr bezahlt.
Unsere Heizkoerper wurden aber im Januar erst eingebaut und in Betrieb genommen.
Die Firma Pro Energie will jetzt von uns ruecklaeufig 3200€ (ab 01.01.2006)haben.Keine Ahnung wie die auf das Datum kommen.
Als laufende Kosten wollen die im Monat
246€ von uns haben.Dies ist fuer die Wartung der Heizanlage,den Strom und das Warmwasser.
Das Schreiben war erstmal ein Schock fuer uns.
Ist die Summe von 246€ nicht ueberzogen fuer 85qm???
Koennen die verlangen,das wir 3200€ bezahlen muessen obwohl wir noch garnicht heizen konnten?!
Bitte um Antwort denn das nimmt uns ziemlich mit.
katharina
PRO ENERGIE Abzocke?!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



--- editiert vom Admin
Hallo,
die Sachlage ist Proenergy bekannt.Sicher ist es so,das wir die Wartungskosten ab 02.08.06 mitbezahlen muessen.Ab da standen wir ja im Grundbuch.
Aber die Heizkosten muessen wir eingendlich erst bezahlen wenn wir die Heizung auch nutzen koennen.Das war ab Januar07.
Sind wir haftbar fuer unseren hochverschuldeten Verkaeufer?Dann sieht es anders aus,oder?
Was soll ich denen denn jetzt schreiben?
katharina
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Was stand denn zur Übernahme der Heizanlage genau in dem Vertrag. Ggf. ergibt sich daraus, warum ProEnergie die Rückstände fordert.(z.B. weil etwas zur Vertragsübernahme geregelt wurde.)
Aber die Heizkosten muessen wir eingendlich erst bezahlen wenn wir die Heizung auch nutzen koennen
Wenn Sie ab dem 2.8.06 offizieller Eigentümer sind, sind alle anfallenden Kosten Ihre Sache, egal wann Sie einziehen oder etwas nutzen oder nutzen können.
Wie Sie sich im Innenverhältnis mit dem Vorbesitzer auseinandersetzen, kann der Energiefirma egal sein.
In unserem Kaufvertrag steht:
Der Käufer tritt in die Rechte und Pflichten des Vertrages mit Proenergy ein.
die können von uns doch erst Nachforderungen verlangen wenn wir im Grundbuch stehen.Davor ist doch der alte Besitzer verantwortlich,oder?
Und da wir doch erst ab Januar 07 die Heizung nutzen entfallen doch die Kosten dafür,oder muss ich für was bezahlen,was ich nicht nutze?
katharina
--- editiert vom Admin
Der Kaufvertrag beeinhaltet,das die Wohnung am 01.11.2004 kernsaniert übergeben werden sollte.Das passierte aber nicht,weil der Verkäufer unser Geld nahm und verschwand.Wir mussten also fast 2Jahre über Anwälte kämpfen bis wir endlich im Grundbuch standen und mit der Kernsanierung anfangen konnten.Das war die Kurzversion!
Es war eine Bruchbude in der keiner wohnen konnte.Von Estrich,Fenster,Wände,Gas-Wasser,Elektro musste alles gemacht werden.Bewohnbar ist sie immer noch nicht,aber die Heizkörper sind seit Januar in Betrieb.Die Forderungen die Proenergy jetzt hat,ist doch nicht realistisch.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten