Päckchen kam nie an

26. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)
Päckchen kam nie an

Kann mir jemand einen Ratschlag geben?
Es wollte mir jemand einen Fotoapparat schenken, die Entfernung war zu weit um den Apparat persönlich abzuholen aus diesem Grund überwies ich 4,10€ Portogebühren. Das Päckchen kam nie an, als ich die Person wieder anschrieb, erwähnte sie das Päckchen wäre abgeschickt worden und wollte einen Suchantrag stellen. Da dieses Päckchen aber nicht versichert war das gibt es erst bei 6,90€ kann der Absender auch keine Rückerstattung vom Porto von DL verlangen. Nun möchte ich gerne meine Portogebühren zurückbekommen, denn ich habe ja nichts bekommen. Anschließend bekam ich eine Retourmail sie erstattet mir kein Geld, das könnte Ihr dann als Schuldgeständnis ausgelegt werden. Weiß jemand für mich einen Tipp, was ich unternehmen kann?


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Du kannst dich nur schwarz ärgern, dass du zu geizig warst, EUR 1,80 mehr auszugeben. Jetzt sind Fotoapparat und Porto weg und du kannst nichts machen.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#2
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Ich war nicht zu geizig 1,80€ mehr auszugeben, es wurde mir ja nicht angeboten. Davon abgesehen, es war vermutlich ohnehin ein unseriöses, ausgeklügeltes System um auf die Art-und Weise Geld zu bekommen. Denn diese Art von Geschenk war über ein Internetportal ( Kalaydo) dort wird ja auch gezielt zum verschenken etwas angeboten aus sämtlichen Regionen. Diejenige bot übers Internet einen Fotoapparat zum verschenken an, dieser Apparat kam nie an. Es wurden bestimmt noch mehrere Leute geprellt und diese Anbieterin ist um einige €uros reicher geworden und man kann in unserem deutschen Rechtstaat als Geschädigter leider nichts gegen diese dubiose Menschen unternehmen, weil die sich mit ihren Rechten sehr gut auskennen und sich auf diese Art-und Weise bereichern können. Selbst wenn ich 6,90€ überwiesen hätte unter diesen unseriösen Umständen wäre der Fotoapparat auch nie angekommen, deshalb erkundigte ich mich hier im Forum ob man als „Geschädigter" irgendwelche Möglichkeiten hat um sein Portogeld wieder zu erhalten, wie diesbzgl. die Rechtslage für den Geprellten aussieht und welche Möglichkeit man sonst noch hat bzgl. einer Recherche ob noch andere Leute auf diese Betrügerin hinein gefallen sind.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Da das Porto für den Versand vorgestreckt wurde, müsste der Verschenkende beweisen, das er diesen Teil des Vertrages erfüllt hat.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

macht es Sinn bei der Kropo eine Anzeige gegen diese Person zu starten, mir ist gesagt worden, die Staatsnwaltschaft würde solche Verfahren einstellen, weil der Betrag zu geringfügig ist. Wenn es so ist, dann kann sich solch ein dubioses Volk hier in Deutschland dermaßen ausbreiten und auf deren Art und Weise Leute betrügen, die können ständig ihr Unwesen treiben, weil es ja geringfügige Beträge sind!!!!
Deshalb bin ich verunsichert ob ich diese Person überhaupt anzeigen kann.

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#5
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich habe es so verstanden, dass ein Nachforschungsauftrag bei DHL gestellt wurde und DHL die Ansprüche abgelehnt hat.
Oder liege ich da falsch?

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#6
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Du liegst falsch, ob ein Nachforschungsantrag gestellt wurde, das weiß ich nicht, es ist mir so schriftlich seitens dieser Person mitgeteilt worden es wurde mir aber nicht bewiesen. Stattdessen mischte sich eine Bekannte in das Anliegen ein und erklärte mir, daß ich diese Person nicht, mehr anschreiben solle ansonsten erhalte ich eine Anzeige wegen Nötigung. Es ist ja auch noch fraglich ob überhaupt ein Nachforschungsantrag gestellt wurde, das zweifele ich stark an. Deshalb erkundige ich mich hier im Forum ob es Sinn macht, eine Anzeige bei der Kripo gegen diese besagte Person zu veranlassen oder das bei der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.


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