Paket da, nicht bestellt

18. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
doppelpunkt
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 34x hilfreich)
Paket da, nicht bestellt

Guten Tag,
Folgendes Problem:
Ich habe ein Paket (ca. 15 kg) an meine Adresse erhalten, obwohl ich keine Bestellung getätgt habe.
Das Paket wurde per DHL nachverpackt geliefert. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail am 30.04.2026 hatte
keinen Erfolg, da weitere Daten erforderlich wären, z.B. Kundennummer, Bestellnummer, etc.
Der gleiche Sachverhalt ist bei einer telefonischen Kontaktaufnahme.
Ich habe weder Bestellnummern, Auftragsnummer etc.
Lt. Absenderangabe handelt es sich um einen seriösen Shop-Anbieter.
Was kann man tun?




27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von doppelpunkt):
Ich habe weder Bestellnummern, Auftragsnummer etc.

Es war also nur die Ware ohne jedwede weitere Dokumente in dem Paket drin?



Zitat (von doppelpunkt):
Eine Kontaktaufnahme per E-Mail am 30.04.2026 hatte keinen Erfolg

Bei DHL oder bei dem Shop?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
doppelpunkt
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bei DHL oder bei dem Shop?

Beim Shop
Zitat (von Harry van Sell):
Es war also nur die Ware ohne jedwede weitere Dokumente in dem Paket drin?

Das Paket habe ich nicht geöffnet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von doppelpunkt):
Das Paket habe ich nicht geöffnet

Dann wäre es zielführend, das mal zu ändern. Denn es besteht der berechtigte Verdacht, dass dort Dokumente mit den benötigen Informationen zu finden sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
doppelpunkt
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann wäre es zielführend, das mal zu ändern. Denn es besteht der berechtigte Verdacht, dass dort Dokumente mit den benötigen Informationen zu finden sind.

Werde ich mal tun, gebe morgen Info.

Das Problem ist, dass das Paket perfekt verpackt ist. Nach dem Öffnen ist es wahrscheinlich nicht mehr möglich, dieses wieder versandmäßig zu verpacken. Dieses hat die Größe von ca. 2 Kisten Bier und wiegt ca. 15 bis 29 Kilo. ‍

-- Editiert von User am 18. Mai 2026 20:18

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#5
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3529 Beiträge, 1360x hilfreich)

Video beim Auspacken machen und Zeugen hinzuziehen!

Und auch nur auspacken, wenn deine Anschrift/dein Name auf dem Paket steht!

Hast du für das Paket unterschrieben, oder stand es einfach vor der Türe?

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7579 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von doppelpunkt):
Das Problem ist, dass das Paket perfekt verpackt ist. Nach dem Öffnen ist es wahrscheinlich nicht mehr möglich, dieses wieder versandmäßig zu verpacken. Dieses hat die Größe von ca. 2 Kisten Bier und wiegt ca. 15 bis 29 Kilo. ‍

Das ist gar kein Problem, da DHL das Ding wieder abholen muss, egal wie es verpackt ist.
Frist setzen für Abholung, wird es nicht abgeholt: entsorgen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von doppelpunkt):
Nach dem Öffnen ist es wahrscheinlich nicht mehr möglich, dieses wieder versandmäßig zu verpacken.

A) es ist doch von Dir bestellt - dann wäre es egal
B) es ist nicht von Dir bestellt - dann wäre es das Problem des Shops



Zitat (von eh1960):
da DHL das Ding wieder abholen muss, egal wie es verpackt ist.

Nö, DHL ist da raus.
Es ist das Problem des Versenders wie er das abholt bekommt



Zitat (von eh1960):
Frist setzen für Abholung

Und das in gerichtsfester Form.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20257 Beiträge, 7334x hilfreich)
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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20257 Beiträge, 7334x hilfreich)
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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

Sehe ich auch so. Es gibt keine Rechtsgrundlage für ein Tätigwerden des Empfängers außer einer zeitlich begrenzten Aufbewahrungspflicht. Es existiert kein Vertrag hinsichtlich dieses Pakets mit wem auch immer. Aus diesem Grund scheidet die Zuordnung eines Fehlers dem Versender, dem Transporteur oder dem Empfänger aus (Stichwort: Hol/Schick/Bringschuld). Bleibt die aufgedrängte Bereicherung. Da obliegt es bei der Fallkonstellation, die wir hier haben, wem auch immer, sich um den Abtransport/die Abwicklung der Sache zu kümmern. Jedenfalls nicht dem Empfänger.

wirdwerden

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#11
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Ich bin auch der Meinung, dass man garnichts tun muss

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4809x hilfreich)

Naja, gar nichts würde ich nicht sagen.
Das was getan werden musste ist aber bereits erledigt, der Versender wurde informiert.

Zitat (von doppelpunkt):
Eine Kontaktaufnahme per E-Mail am 30.04.2026 hatte
keinen Erfolg, da weitere Daten erforderlich wären, z.B. Kundennummer, Bestellnummer, etc.
Der gleiche Sachverhalt ist bei einer telefonischen Kontaktaufnahme.


Ich würde das Paket nicht öffnen.
Wenn der Shop seine Ware nicht anhand der Sendungsnummer nachverfolgen kann, ist das nicht Dein Problem, sondern ein Versagen auf dessen Seite.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

Ich würde auch nichts öffnen. Und dann noch mit Video-Film und Zeugen? Was ist das denn? Also noch ein Kamerateam organisieren und bezahlen, oder wie? Und was ist, wenn man aus Versehen beim öffnen was auch immer beschädigt? Also, einfach stehen lassen und abwarten, was passiert.

Wenn das Teil im Weg steht, man kann es auch durchaus ungesichert im Keller abstellen. Es gibt keine Verpflichtung, über die normale Sorgfaltspflicht hinaus für irgend eine besondere Absicherung Sorge zu tragen.

wirdwerden

-- Editiert von User am 19. Mai 2026 10:30

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es gibt keine Rechtsgrundlage für ein Tätigwerden des Empfängers außer einer zeitlich begrenzten Aufbewahrungspflicht.

Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40399 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von doppelpunkt):
Eine Kontaktaufnahme per E-Mail am 30.04.2026
Wann wurde dir dieses unbestellte Paket denn von DHL zugestellt? Und warum hast du es überhaupt angenommen, wenn du derartige Ware nie bestellt hattest?
Auch für einen seriösen Shop dürfte es einigermaßen schwierig sein, ohne die Daten zur Ware etwas herauszufinden.
Etwas Zeit sollte man dem Verkäufer durchaus geben.
Das ist im umgekehrten Falle (Sendung vom Verkäufer nicht erhalten) auch so.
Nachforschungen dauern halt...


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
doppelpunkt
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 34x hilfreich)

Ist halt nicht optimal gelaufen. Meine Frau hat das Paket angenommen. Die Sendungsnummer habe ich ja dem Shop mitgeteilt. Lt. dieser Nummer stimmt zwar die Empfangsadresse lt. Pakteaufkleber mit meiner überein, aber bei der DHL-Sendungsvervolgung ist nach Eingabe meiner PLZ diese ungültig. Ich vermute, dass DHL beim umverpacken etwas falsch gemacht hat.

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Auch für einen seriösen Shop dürfte es einigermaßen schwierig sein, ohne die Daten zur Ware etwas herauszufinden.

Das hat weniger mit seriös als mit Kompetenz zu tun - bei kompetenten Shops ist die Sendungsnummer mindestens mal verknüpft mit der Bestellung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

Harry, ich hab doch nicht gänzlich ausgeschlossen, dass es Ersatzansprüche gibt. Nur, er muss eben nichts tun, außer das Paket zu gegebener Zeit herausgeben. Und darf nichts zertrümmern, klar. Und wie der Versender das ganze handhabt, das ist nicht Sache des Empfängers hier.

Und das wars.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40399 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von doppelpunkt):
Ist halt nicht optimal gelaufen. Meine Frau hat das Paket angenommen.
WANN war denn das?
Zitat (von doppelpunkt):
Ich vermute, dass DHL beim umverpacken etwas falsch gemacht hat.
Könnte sein. Vielleicht meldet sich der (echte) Käufer mal beim Shop, weil er seinen am xxDatum bestellten und evtl. schon bezahlten Artikel noch immer nicht erhalten hat?
Diese Variante ist ja im Unterforum *Kaufrecht* oder *Internetauktionen* nicht selten zu finden.

Zitat (von Harry van Sell):
Das hat weniger mit seriös als mit Kompetenz zu tun
Das stimmt, allerdings hatte der TE selbst diesen Shop anhand der Absenderadresse als *seriös* bezeichnet.
Ich hatte mir verkniffen, fragen, ob der Shop als Absender sich selbst als seriös bezeichnet...weils nicht relevant war.
Kompetente Online-Shops, die täglich evtl. Tausende Artikel versenden, brauchen für solch eine Suche evtl. länger?

-- Editiert von User am 19. Mai 2026 14:27

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#20
 Von 
doppelpunkt
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 34x hilfreich)

Trotz einer weiteren E-Mail, die beantwortet wurde, dass sich ein Mitarbeiter melden würde, ist bis heute nichts geschehen. Werde noch eine Woche warten, und hier dann weitere Info geben.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7579 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von eh1960):
da DHL das Ding wieder abholen muss, egal wie es verpackt ist.


Nö, DHL ist da raus.
Es ist das Problem des Versenders wie er das abholt bekommt

Der Empfänger hat vertraglich überhaupt nichts mit dem Absender des Pakets zu tun, da er den Inhalt ja nicht bestellt hat.
Der Störer ist hier der Paketdienstleister, der den Empfänger unerlaubt mit der Ablage eines Paketes stört. Für den Empfänger ist also der Paketdienstleister der Ansprechpartner, den Absender muss er nicht kennen, und muss sich auch nicht mit diesem auseinandersetzen.

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#22
 Von 
doppelpunkt
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 34x hilfreich)

Gut, dann werde ich mich mal an DHL wenden. Mal hören, was die dazu sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Für den Empfänger ist also der Paketdienstleister der Ansprechpartner

Nö, der Zustelldienstleister ist nur Erfüllungsgehilfe des Absenders. Somit ist der Absender der korrekte Ansprechpartner.



Zitat (von doppelpunkt):
Mal hören, was die dazu sagen.

Das dürfte so in etwas ungefähr das sein:
"Sie sind nicht unser Vertragspartner, wir machen nichts und geben auch keine Auskünfte."

Ausnahme wäre wenn der Absender bereits bei DHL entsprechende Maßnahmen veranlasst hat.



Erinnert mich an ein "Hütchenspiel" das ich mal mit einem Zustelldienstleister hatte ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4809x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Der Störer ist hier der Paketdienstleister, der den Empfänger unerlaubt mit der Ablage eines Paketes stört.

Im Auftrag des Versenders, der "unerlaubter Weise" die Adresse des Empfängers auf das störende Paket schrieb, womit wir wieder beim Versender landen....

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

Ist doch völlig wurscht, wie die Vertragsausgestaltung zwischen den einzelnen Betroffenen ist. Jedenfalls ist der Empfänger als Nicht-Partner dann raus, wenn er einen der ihm bekannten Betroffenen informiert hat. Das ist geschehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
doppelpunkt
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 34x hilfreich)

Info
Ich habe heute ein Schreiben von DHL erhalten, mit der Information:
... Laut unserer Auslieferungsdokumentation wude die gesuchte Sendung ersatzweise bei Ihnen zugestellt
und
... die Sendung wurde ... ggf aufgrund einer Verwechslung ausgeliefert.

Ich habe darauf geantwortet und mal abwarten ...

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40399 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von doppelpunkt):
Ich habe heute ein Schreiben von DHL erhalten
Das ging ja nun doch recht flott. :grins:
Also wird DHL dir auch noch schreiben, wann man den schweren Klopper wieder abholt ...und dann zum hoffentlich guten Ende dem Käufer zustellt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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