Paket unterschlagen

10. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Elbarto86
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket unterschlagen

Hallo am Samstag wurde ich per Mail benachrichtigt das mein Paket an mich anscheinend persönlich zugestellt worden wäre... was aber nicht so war...
Habe dann heute nach 3 Tagen die Postbotin abgefangen und nachgefragt ob sie weiß wo es sein könnte.. sie meinte wahrscheinlich meine Nachbarin (hat den gleichen Nachnamen) Die nette Postbotin hat bei ihr geklingelt und nachgefragt und nach einer halben Stunde hat sie ihren Sohn mit dem Paket zu mir geschickt...
Das Paket wurde Samstag vormittag angeliefert und erst nach Nachfrage der Postbotin ausgeliefert...

Kann ich da nun rechtlich was unternehmen?
( Anmerkung noch: die Nachbarin schikaniert mich wo es nur geht)


-- Editiert von Elbarto86 am 10.04.2018 15:53

-- Editiert von Moderator am 11.04.2018 13:18

-- Thema wurde verschoben am 11.04.2018 13:18

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119333 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Elbarto86):
Kann ich da nun rechtlich was unternehmen?

Die Lieferdienste auffordern die Nachbarschaftsabgabe zu unterlassen und notfalls darauf verklagen.


PS: Wo ist die Schilderung mit dem Paket das unterschlagen wurde?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Elbarto86
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Am Samstag wurde das Paket an meine Nachbarin ausgehändigt, da die Postbotin dachte sie wäre ich. Sie hat es nicht aufgeklärt und einfach unterschrieben und mein Paket beschlagnahmt. Klar, dass ich dann keine Benachrichtigung bekomme, bzw. ich auch daheim gewesen wäre...
Erst heute nach Nachfrage der Postbotin bei meiner Nachbarin hat sie das Paket rausgerückt...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119333 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Elbarto86):
Sie hat es nicht aufgeklärt

Logisch. Woher soll sie auch wissen was im Kopf der Postbotin vorgeht, was diese für Vorstellungen hat?



Zitat (von Elbarto86):
und einfach unterschrieben

Wie üblich wenn man Pakete entgegennimmt.



Zitat (von Elbarto86):
und mein Paket beschlagnahmt.

Wohl kaum, weil das nur Staatsanwaltschaften mit richterlichem Beschluss dürfen.
Vermutlich meinest Du sie hat es für Dich verwahrt.



Zitat (von Elbarto86):
Klar, dass ich dann keine Benachrichtigung bekomme,

Ja, das ist logisch, kann die Nachbarin aber nichts für.



Zitat (von Elbarto86):
bzw. ich auch daheim gewesen wäre...

Und woher soll die Nachbarin das wissen?



Zitat (von Elbarto86):
Erst heute nach Nachfrage der Postbotin bei meiner Nachbarin hat sie das Paket rausgerückt...

Auch logisch.
Die Nachbarin hat halt gewartet das man sein Paket mal abholt.
Die fehlende Benachrichtigung dürfte ihr mangels hellseherischer Fähigkeiten nicht bekannt gewesen sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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