Paket vor der Tür abgestellt - verschwunden

2. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
nookie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket vor der Tür abgestellt - verschwunden

Hallo,

ich habe am Freitag vorletzte Woche ein Paket für einen Nachbarn angenommen. Als der besagte Nachbar das Paket nach 5 Tagen nicht abgeholt hat bin ich mit dem Paket bei ihm vorbei. Die Türe wurde mir aufgemacht (mittlerweile weiß ich das es der Mitbewohner war der mir geöffnet hat) und wollte das Paket endlich loswerden. Der Mitbewohner wollte das Paket aber nicht haben. Darauf hab ich das Paket dann einfach vor die Tür gestellt. Gestern hat der Typ von seinem Mitbewohner erfahren das ich mit einem Paket da war.. Als ich ihm erzählt habe das ich das Paket vor die Tür gestellt hab hat er mir gesagt er hat dort kein Paket gefunden. Hat scheinbar irgendjemand geklaut.

Weiß jemand wie das mit der rechtlichen Lage jetzt aussieht? Er meint es wäre ein Handy im Paket gewesen und ich soll ihm jetzt bis Freitag 321 Euro geben oder er geht zur Polizei.

Kann ich deswegen überhaupt angezeigt werden da der Mitbewohner das Paket ja nicht annehmen wollte?

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10619 Beiträge, 2430x hilfreich)

@nookie

hast du unterschrieben?

sunbee

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#2
 Von 
nookie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ja habe ich :/

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#3
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 146x hilfreich)

dann wirst du auch leider dafür aufkommen müssen

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#4
 Von 
nookie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zahlt da zufällig die Haftpflichtversicherung?

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15687 Beiträge, 5693x hilfreich)

Das möchte ich doch mal stark bezweifeln.


Viele Grüße, Michael

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#6
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Ne ausgesprochen dämliche Situation. Ich persönlich würde warten was passiert. Denn: könnte nicht auch der Mitbewohner sich das Paket unter den Nagel gerissen haben, nachdem du es vor der Tür abgelegt hast?






-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#7
 Von 
nookie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt irgendwo. Und woher weiß ich das da wirklich ein Handy im Wert von 321 Euro drin war. Sollte der Typ wirklich zur Polizei rennen werd ich wohl nen Anwalt einschalten :)

Hab ich mich mit dem Ablegen des Pakets Strafbar gemacht? Oder läuft das ganze wenn dann über eine Zivilklage?

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#8
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 573x hilfreich)

--Als ich ihm erzählt habe das ich das Paket vor die Tür gestellt hab hat er mir gesagt er hat dort kein Paket gefunden---


...und wenn er es doch gefunden hat, dann hat er jetzt zusätzlich noch einen Zahlenden gefunden.


-- Editiert von meri am 02.10.2007 16:12:18

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Was für einen sozialisierten Eindruck machen denn die *netten* Mitbewohner? Läßt sich daraus u.U. schon ein klitzekleines kriminelles Potenzial schließen? Wenn ja, würde ich wirklich mal abwarten, ob die dann so *dreist* sind, Anzeige zu erstatten.

;)







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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#10
 Von 
nookie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@nookie


Gefälligkeitsverhältnis, Gefälligkeitsvertrag....... oje! :crazy:

Jetzt stellt sich schon wieder die Frage, ob du im Falle des Obsiegens
die eingesetzten 45 € geltend machen kannst. :???:

Wäre schön, wenn du den Ausgang hier posten würdest!




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#12
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

quote:
dann wirst du auch leider dafür aufkommen müssen


Das halte ich aber sehr für fragwürdig!

Mit dem Bereitlegen des Pakets vor die betreffende Haustür [unter Anwesenheit der Wohnungsbesitzer/Mitbewohner] hast Du deine Sorgfalts-Pflicht erfüllt.

Die Sache stinkt zum Himmel - ich würde nichts mehr tun und abwarten wie er weiterreagiert?!
Wenn dann eine Forderung kommt würde ich ihm mitteilen, daß Du dann gezwungen wärst einen Anwalt zu nehmen, dessen kosten er dann auch tragen müsste!
Dieser Paketempfänger & sein Mitbewohner haben kaum Chancen mit dieser merkwürdigen Geschichte vor Gericht durchzukommen!?

Es ist doch komisch daß er sich 5 Tage lang um nichts gekümmert hat, dann sein Mitbewohner die Annahme verweigerte, dann aber kurz danch der Paketempfänger sich auf einmal ziemlich schnell für sein Paket interessierte. Obwohl er nicht wissen konnte, was in dem Paket war, war er sich ziemlich sicher, daß es sich um dieses Paket handeln hätte müssen, welches 321,- € wert hat?

Soll er doch mal zur Polizei gehen!?
[...die ham' ja sonst nix zu tun?]

:grins:




-----------------
" "

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#13
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@L.E.W.

Könnte schon sein! Aber hast du dir den Link angesehen? Der TE hat sich seine Frage von Frag-einen-Anwalt beantworten lassen.

Schade ums Geld, denke auch, dass die Sache zum Himmel stinkt!






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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#14
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

@Apothekenpferd:

...ja - aber erst etwas später - ich bin hier im Büro und schreib manchmal etwas, und unterbreche dann wieder... -und schicks dann manchmal erst ab, wenn sich schon das eine oder andere geändert hat?


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" "

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#15
 Von 
nookie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Neuigkeiten:

Mein Nachbar war gerade bei mir vor der Tür, ich hab ihm die Sache versucht zu erklären wie der Anwalt mir das ganze beschrieben hat. Der Typ is darauf lauter geworden und betritt meine Wohnung, beschuldigt mich ich hab das Paket geklaut. Darauf habe ich Ihn aus der Wohnung gezogen und die Tür zu gemacht. Der Nachbar (ist ein chinesischer Student - ka. ob er nur auf Visum hier ist) hat dann mind. 10 min lang mit der Faust gegen die Tür gehämmert und rumgebrüllt das ich ein Dieb bin etc.

Dann is die Polizei gekommen (hab se gerufen) und hat meine Anzeige wegen Hausfriedensbruch aufgenommen und er hat gleich seinen Teil dazugegeben. Somit haben wir jetzt beide eine Anzeige laufen. Werde mir jetzt auf jedenfall einen Anwalt nehmen. Hoffe die Rechtsschutzversicherung übernimmt einen Teil von meinen Kosten

sobald es wieder etwas neues gibt melde ich mich :)

EDIT: Werde niemals wieder ein Paket für einen Nachbarn annehmen. Das kommt dabei raus, wenn man was nettes für seine Nachbarn macht.

-- Editiert von nookie am 02.10.2007 20:00:37

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#16
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

Du solltest gleich mit deiner RV Kontakt aufnehmen, damit die bescheid wissen. I.d.R. werden die dann problemlos die gesamten Kosten übernehmen.

Noch einen Rat - nur für den Fall!

Sei dir sicher daß Du immer 100% bei der Wahrheit bleibst - und falls es nicht 100%ig so war, wie Du es im Thread geschildert hast, kannst Du jetzt noch einen Rückzieher machen. [==> Handy - wirklich ganz sicher vor die Tür gelegt - wie beschrieben??]
Ich kann dir garantieren, wenns zum Prozess kommt, haben meistens Lügen kurze Beine - viele Richter etc. haben gute Erfahrungen einen Prozess-Beteiligten in Widersprühe zu verwickeln, wenn es berechtigt wäre?!

-----------------
" "

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#17
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 164x hilfreich)

...Hoffe die Rechtsschutzversicherung übernimmt einen Teil von meinen Kosten...

Dies Hoffnung wird sich nicht erfüllen, da Unterschlagung / Diebstahl nur vorsätzlich begehbar sind und deshalb bereits aus diesem Grund ausgeschlossen sind.

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#18
 Von 
nookie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe weder etwas Unterschlagen noch etwas geklaut.

Zu dem Zeitpunkt als ich das Paket abgestellt habe ist sogar eine Nachbarin gerade nach Hause gekommen. Die könnte das bestätigen nehme ich an.

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#19
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 164x hilfreich)

Bei der RSV bzw. hinsichtlich des Ausschlusses geht es ALLEIN um den Vorwurf einer solchen Tat.
Du brauchst jetzt jedoch auch noch keinen Anwalt, auf diesen Kosten, welche deutlich höher sind als der Wert des Handys, würdest Du sitzen bleiben.
Allenfalls, wenn eine Anklage erhoben würde, wovon bereits nicht auszugehen ist und Du freigesprochen würdest, würde die Staatskasse die Kosten einer Verteidigung auferlegt bekommen.

Die strafrechtlichen Ermittlungen kannst Du gelassen abwarten, da passiert Dir nichts.

-- Editiert von cuno am 02.10.2007 21:06:48

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#20
 Von 
nookie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

naja, ich wurde bis jetzt noch nie von der Polizei vorgeladen deswegen würde ich das ganze eben lieber mit einem Anwalt besprechen bevor ich da eine Aussage mache ;)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 164x hilfreich)

Nur zu. Dann wäre es jedoch letztlich billiger gewesen, das Handy gleich zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
nookie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

also laut dem Anwalt der mich bearaten hat und den ich mir jetzt auch nehme werden die Kosten übernommen.

Zitat aus der E-Mail die er mir geschrieben hat: "Ihre Rechtsschutz wird auf jeden Fall für die Abwehr der zivilrechtlichen Ansprüche aufkommen gem. Versicherungsbedingungen, machen Sie sich keine Sorgen, ich denke das bekommen wir schon hin. Wenn der Herr Nachbar unterliegt, hat er Ihre Kosten vollständig zu übernehmen. "

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

hic:

quote:

zivilrechtlichen Ansprüche



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 164x hilfreich)

Du schreibst hier bisher nur von den Strafanzeigen, nicht von einer zivilrechtlichen Forderung.
Das sind zwei paar Schuhe, auch gebührenrechtlich.

Inwieweit sollte der Nachbar denn jetzt unterliegen.
Bisher geht es doch wohl nur um wechselseitige Strafanzeigen.

Wie der Anwalt schon richtig schrieb, hat doch allenfalls der Verkäufer / Versender Schadenersatzansprüche gegen Dich.

Beachte auch, dass die RSV keine zusätzlichen Reisekosten o.ä. übernimmt, wenn der Anwalt seinen Sitz nicht am Gerichtsort hat und eine ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung.

-- Editiert von cuno am 02.10.2007 23:25:54

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
nookie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute war die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss da. Haben aber wie erwartet nichts gefunden. Habe der Polizei das selbe gesagt wie ich es hier geschrieben habe... Im Beschluss steht drin: "Strafbar als Unterschlagung gemäß § 246 StGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 164x hilfreich)

:respekt: die legen ja los, die Jungs. Was sagte denn der Anwalt hierzu?

0x Hilfreiche Antwort

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