Paket wissentlich an falsche Adresse verschickt, wer trägt die Rücksendekosten

15. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
JuLo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket wissentlich an falsche Adresse verschickt, wer trägt die Rücksendekosten

Ich habe am Sonntag eine Bestellung bei eBay getätigt und in der Sekunde der Kaufbestätigung gesehen das eine alte Adresse angegeben war. Es gab keine Möglichkeit die Bestellung zu stornieren also habe ich den Verkäufer direkt benachrichtigt.
Am nächsten Morgen um 5 Uhr bekam ich folgende Nachricht "bitte beachten Sie, dass wir in eine abgeschlossene Bestellung nicht mehr manuell eingreifen können. Eventuell können Sie diese im Laufe des morgigen Tages direkt online in der Sendungsverfolgung umleiten lassen, welche wir Ihnen mit der Handelsrechnung zukommen lassen."
Der Verkäufer hat dann gegen 15 Uhr die Bestellung verschickt.
Die Sendung ließ sich von DHL nicht an die Filiale liefen und geht jetzt zurück. Ich habe den Verkäufer informiert und bekam Folgende Antwort "dann wird die Sendung mit Zwangskosten an uns retourniert, wir kommen dann wieder auf Sie zu." Ich nehme an damit sind die Rücksendekosten gemeint.
Im Prinzip finde ich das in Ordnung aber meine Frage: Kann ich widersprechen da der Verkäufer das Paket wissentlich an eine falsche Adresse gesendet?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von JuLo):
Kann ich widersprechen da der Verkäufer das Paket wissentlich an eine falsche Adresse gesendet?
Du kannst gern widersprechen. Aber das System ließ kein Storno zu.

Also mach keinen Großbrand draus und zahl die paar € Rücksendekosten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von JuLo):
und in der Sekunde der Kaufbestätigung gesehen das eine alte Adresse angegeben war.

Da man das vorher hätte sehen können, wird das vermutlich am Kunden hängen bleiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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