Hallo,
wenn ich ein Paket für den Nachbarn annehme, kann ich ihn dann, wenn er das Paket abholt, ein Dokument unterschreiben lassen, mit dem zum einen die Übergabe bestätigt wird, ich zum anderen aber von der Haftung ausgeschlossen werde? Ich denke ja nicht, dass das geht. Was meint ihr?
Gruß
Dejan
Paketannahme für den Nachbarn - Unterschrift vom Nachbarn einfordern/ Haftungsausschluss
30. März 2018
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Frage vom 30. März 2018 | 21:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Paketannahme für den Nachbarn - Unterschrift vom Nachbarn einfordern/ Haftungsausschluss
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#1
Antwort vom 30. März 2018 | 21:59
Von
Status: Unbeschreiblich (128210 Beiträge, 40952x hilfreich)
Zitatkann ich ihn dann, wenn er das Paket abholt, ein Dokument unterschreiben lassen, mit dem zum einen die Übergabe bestätigt wird, :
Ja, das nennt sich (Übergabe-) Quittung.
Zitatich zum anderen aber von der Haftung ausgeschlossen werde? :
Kommt ganz darauf an, von welcher Art der Haftung man sich befreien will.
#2
Antwort vom 31. März 2018 | 08:38
Von
Status: Lehrling (1510 Beiträge, 562x hilfreich)
u. was will man machen wenn der eigentliche Empfänger sich weigert die Quittung zu unterschreiben - Das Paket einbehalten od. zurück schicken od. zur Post bringen?
Ps.: Ich selbst nehme keine Pakete von Nachbarn an u. bitte meine Nachbarn auch keine für mich anzunehmen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 31. März 2018 | 10:34
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 249x hilfreich)
Zitat:
ein Dokument unterschreiben lassen, mit dem zum einen die Übergabe bestätigt wird, ich zum anderen aber von der Haftung ausgeschlossen werde?
Meine Empfehlung: schon im Vorfeld mit dem Nachbarn absprechen, ob man für ihn Pakete annehmen soll/darf und umgekehrt und dabei die Haftungsfrage klären.
Wenn es ein gut-nachbarschaftliches Verhältnis ist, wären schriftliche Vereinbarungen m.E. ein überflüssiger Formalismus.
Zitat:
Ps.: Ich selbst nehme keine Pakete von Nachbarn an u. bitte meine Nachbarn auch keine für mich anzunehmen.
Damit macht man nichts falsch und ist definitiv auf der sicheren Seite!
#4
Antwort vom 31. März 2018 | 12:26
Von
Status: Schlichter (7421 Beiträge, 3095x hilfreich)
ZitatWenn es ein gut-nachbarschaftliches Verhältnis ist, wären schriftliche Vereinbarungen m.E. ein überflüssiger Formalismus. :
Bei Geld hört die Freundschaft meist auf - ich würde dazu raten, sich dementsprechend abzusichern.
#5
Antwort vom 31. März 2018 | 18:16
Von
Status: Unbeschreiblich (128210 Beiträge, 40952x hilfreich)
ZitatDas Paket einbehalten :
Korrekt. Zumindet solange bis er es unter Zeugen übergeben kann oder der Nachbar die Quittung unterschreibt.
Zitatschon im Vorfeld mit dem Nachbarn absprechen, :
Das wäre natürlich die beste Variante ...
#6
Antwort vom 6. April 2018 | 11:52
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 14x hilfreich)
Wenn man ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis hat ist das überhaupt kein Problem. Wenn man die Nachbarn allerdings kaum kennt und noch nie ein Wort mit ihnen gewechselt hat, ist es sicherlich besser keine Pakete für sie anzunehmen.
Ich hatte bis jetzt noch nie Probleme und nehme immer gerne Pakete für sämtliche Nachbarn an.
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