Paketannahme für den Nachbarn - Unterschrift vom Nachbarn einfordern/ Haftungsausschluss

30. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dejan1703
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Paketannahme für den Nachbarn - Unterschrift vom Nachbarn einfordern/ Haftungsausschluss

Hallo,

wenn ich ein Paket für den Nachbarn annehme, kann ich ihn dann, wenn er das Paket abholt, ein Dokument unterschreiben lassen, mit dem zum einen die Übergabe bestätigt wird, ich zum anderen aber von der Haftung ausgeschlossen werde? Ich denke ja nicht, dass das geht. Was meint ihr?

Gruß
Dejan

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Dejan1703):
kann ich ihn dann, wenn er das Paket abholt, ein Dokument unterschreiben lassen, mit dem zum einen die Übergabe bestätigt wird,

Ja, das nennt sich (Übergabe-) Quittung.



Zitat (von Dejan1703):
ich zum anderen aber von der Haftung ausgeschlossen werde?

Kommt ganz darauf an, von welcher Art der Haftung man sich befreien will.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

u. was will man machen wenn der eigentliche Empfänger sich weigert die Quittung zu unterschreiben - Das Paket einbehalten od. zurück schicken od. zur Post bringen?

Ps.: Ich selbst nehme keine Pakete von Nachbarn an u. bitte meine Nachbarn auch keine für mich anzunehmen.

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#3
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Dejan1703):


ein Dokument unterschreiben lassen, mit dem zum einen die Übergabe bestätigt wird, ich zum anderen aber von der Haftung ausgeschlossen werde?


Meine Empfehlung: schon im Vorfeld mit dem Nachbarn absprechen, ob man für ihn Pakete annehmen soll/darf und umgekehrt und dabei die Haftungsfrage klären.

Wenn es ein gut-nachbarschaftliches Verhältnis ist, wären schriftliche Vereinbarungen m.E. ein überflüssiger Formalismus.

Zitat (von pOtH):

Ps.: Ich selbst nehme keine Pakete von Nachbarn an u. bitte meine Nachbarn auch keine für mich anzunehmen.


Damit macht man nichts falsch und ist definitiv auf der sicheren Seite!

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Wenn es ein gut-nachbarschaftliches Verhältnis ist, wären schriftliche Vereinbarungen m.E. ein überflüssiger Formalismus.

Bei Geld hört die Freundschaft meist auf - ich würde dazu raten, sich dementsprechend abzusichern.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von pOtH):
Das Paket einbehalten

Korrekt. Zumindet solange bis er es unter Zeugen übergeben kann oder der Nachbar die Quittung unterschreibt.



Zitat (von BudWiser):
schon im Vorfeld mit dem Nachbarn absprechen,

Das wäre natürlich die beste Variante ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
smartiie86
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 14x hilfreich)

Wenn man ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis hat ist das überhaupt kein Problem. Wenn man die Nachbarn allerdings kaum kennt und noch nie ein Wort mit ihnen gewechselt hat, ist es sicherlich besser keine Pakete für sie anzunehmen.
Ich hatte bis jetzt noch nie Probleme und nehme immer gerne Pakete für sämtliche Nachbarn an.
Ist bis jetzt noch nichts schief gegangen ;)

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