Paketzustellung - bis wohin muss der Paketbote liefern?

9. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
M.W.
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 89x hilfreich)
Paketzustellung - bis wohin muss der Paketbote liefern?

Ich habe mal eine generelle Frage zur Auslieferungspflicht von Paketboten.

Wir wohnen im 1. Stock eines Mehrfamilienhauses. Ich bin körperlich etwas eingeschränkt, was mir das Treppensteigen erschwert.

Nun ist es so, dass die Paketboten ihre Lieferungen generell nur bis zur Haustür ausführen, und das Paket lieber bei den Nachbarn abgeben, statt sie die Treppe nach oben zu bringen, obwohl ich zu Hause bin und dies auch durch die Gegensprechanlage deutlich mache.

Sind die Boten dazu verpflichtet, die Post bis an die Wohnungstür zu liefern?

Für Antworten wäre ich dankbar.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

die Postboten sind verplichtet die Paktete zuzustellen. Das bedeutet, dass diese das Paket bis zu Ihrer Wohnungstür bringen müssen, da diese nicht in den Briefkasten passen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Günther Hegna
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Grüß Gott,
ich meine Sie sollten dem Zusteller sagen, dass Sie sich an seine Vorgesetzten wenden werden, wenn er Ihnen Sendungen nicht persönlich übergibt. Ich habe dieselbe Erfahrung gemacht und bei mir hat es geholfen. Eine selbstbewusst hervorgebrachte Beschwerde hat schon oft zum Erfolg geführt
Nur Mut
G.Hegna

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 80x hilfreich)

Hallo M.W.,

im Gegensatz zur Meinung von Hr. Hegna bin ich der Ansicht, dass man erstmal mit dem Postboten sprechen sollte. Wenn er das Problem kennt, wird dieser doch sicherlich auch nach oben kommen. Zumal der 1. Stock für ihn nicht wrklich weit ist.

Sollte das nicht fruchten, dann kann immer noch eine Beschwerde folgen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
claramaus
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich weiß zwar nicht wie das bei der Post gehandhabt wird,aber bei anderen Unternehmen und Speditionen weiß ich genau das die nur bis zur ersten Tür liefern müssen.Und den Rest muß man selber schleppen.Ich würde erst mal bei der Post nachfragen,bevor ich Beschwerde einlege.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Post muss bis an die Wohnungstür liefern (öffentlicher Auftrag), Waren u.a. Lieferung sind freie Vereinbarungssache (Vertragsrecht).

9x Hilfreiche Antwort

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