Papiermüll neben Papier-Container entsorgt - Einspruch?

25. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
allin13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Papiermüll neben Papier-Container entsorgt - Einspruch?

Hallo zusammen,

ich habe vor ein paar Monaten zwei Karton-Verpackungen neben einem Papier-Container deponiert, da dieser voll war. Auf den Kartons waren noch die Adressen-Aufkleber drauf. Auf dem einen stand der Name meiner Freundin, auf dem anderen mein Name. Wir wohnen zusammen.

Nach einer längeren Zeit, haben wir beide jeweils einen Brief vom Umweltamt bekommen, in dem wir beschuldigt wurde, jeweils unseren Karton dort deponiert zu haben und wir sollten beide eine Verwarngeld bezahlen. Darauf hin habe ich dem Umweltamt mitgeteilt, dass ich die beiden Kartons dort deponiert habe und nicht meine Freundin und ich das Verwarngeld bezahle. Darüber hinaus habe ich darum gebeten, dass Verwarngeld gegen meine Freundin zu erlassen, da sie die "Tat" nicht begangen hat.

Nun kam letzte Woche ein Bußgeldbescheid gegen meine Freundin, mit dem Tatbestand, den ich bereits dem Umweltamt gestanden und das gegen mich verhängte Verwarngeld bezahlt habe.

Kann und/oder sollte meine Freundin nun einen Einspruch erheben, da sie ja gar nicht die Kartonagen dort deponiert hat und ich ja bereits die Tat zugegeben habe? Darf man uns überhaupt beide belangen, wenn nur ich die Kartons neben den Container gelegt habe? Und wenn sie Einspruch einlegt, kann man mich nochmal belangen oder wäre damit das Thema erledigt, da ich ja schon das Verwarngeld bezahlt habe?

Ich freue mich auf Eure Hilfe und verbleibe mit freundlichen Grüßen
allin

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von allin13):
wir sollten beide eine Verwarngeld bezahlen


Auf dem Schreiben steht doch bestimmt drauf, was man machen kann wenn man mit der Verwarnung nicht einverstanden ist.

Wenn die Freundin nun nicht reagiert hat, wird ein Automatismus in Gang gesetzt - aus dem Verwarngeldangebot wird nun ein Bußgeldbescheid. Auch hier dürfte draufstehen, was man in diesem Fall machen kann.

Nennt sich Einspruch. Den muß man jetzt innerhalb der gesetzten Frist einlegen und sollte auch eine Begründung mitliefern.

Wenn man nicht reagiert, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und kann vollstreckt werden. Wenn nicht bezahlt wird, gibt es in letzter Konsequenz Erzwingungshaft.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von allin13):
Darauf hin habe ich

Interessanter wäre zu wissen was die Freundin in der Anhörung geschrieben hat.



Zitat (von allin13):
Darüber hinaus habe ich darum gebeten,

Bitten kann man erfüllen, muss man aber nicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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