Hallo zusammen,
ich habe vor ein paar Monaten zwei Karton-Verpackungen neben einem Papier-Container deponiert, da dieser voll war. Auf den Kartons waren noch die Adressen-Aufkleber drauf. Auf dem einen stand der Name meiner Freundin, auf dem anderen mein Name. Wir wohnen zusammen.
Nach einer längeren Zeit, haben wir beide jeweils einen Brief vom Umweltamt bekommen, in dem wir beschuldigt wurde, jeweils unseren Karton dort deponiert zu haben und wir sollten beide eine Verwarngeld bezahlen. Darauf hin habe ich dem Umweltamt mitgeteilt, dass ich die beiden Kartons dort deponiert habe und nicht meine Freundin und ich das Verwarngeld bezahle. Darüber hinaus habe ich darum gebeten, dass Verwarngeld gegen meine Freundin zu erlassen, da sie die "Tat" nicht begangen hat.
Nun kam letzte Woche ein Bußgeldbescheid gegen meine Freundin, mit dem Tatbestand, den ich bereits dem Umweltamt gestanden und das gegen mich verhängte Verwarngeld bezahlt habe.
Kann und/oder sollte meine Freundin nun einen Einspruch erheben, da sie ja gar nicht die Kartonagen dort deponiert hat und ich ja bereits die Tat zugegeben habe? Darf man uns überhaupt beide belangen, wenn nur ich die Kartons neben den Container gelegt habe? Und wenn sie Einspruch einlegt, kann man mich nochmal belangen oder wäre damit das Thema erledigt, da ich ja schon das Verwarngeld bezahlt habe?
Ich freue mich auf Eure Hilfe und verbleibe mit freundlichen Grüßen
allin
Papiermüll neben Papier-Container entsorgt - Einspruch?
25. Oktober 2020
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Frage vom 25. Oktober 2020 | 14:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Papiermüll neben Papier-Container entsorgt - Einspruch?
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2020 | 17:52
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
Zitatwir sollten beide eine Verwarngeld bezahlen :
Auf dem Schreiben steht doch bestimmt drauf, was man machen kann wenn man mit der Verwarnung nicht einverstanden ist.
Wenn die Freundin nun nicht reagiert hat, wird ein Automatismus in Gang gesetzt - aus dem Verwarngeldangebot wird nun ein Bußgeldbescheid. Auch hier dürfte draufstehen, was man in diesem Fall machen kann.
Nennt sich Einspruch. Den muß man jetzt innerhalb der gesetzten Frist einlegen und sollte auch eine Begründung mitliefern.
Wenn man nicht reagiert, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und kann vollstreckt werden. Wenn nicht bezahlt wird, gibt es in letzter Konsequenz Erzwingungshaft.
#2
Antwort vom 25. Oktober 2020 | 19:34
Von
Status: Unbeschreiblich (119537 Beiträge, 39736x hilfreich)
ZitatDarauf hin habe ich :
Interessanter wäre zu wissen was die Freundin in der Anhörung geschrieben hat.
ZitatDarüber hinaus habe ich darum gebeten, :
Bitten kann man erfüllen, muss man aber nicht ...
Und jetzt?
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