Parkrecht als Anwohner verloren wegen §9 Abs1 BGB

25. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
brandenburg3
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)
Parkrecht als Anwohner verloren wegen §9 Abs1 BGB

Ich befinde mich in einer Situation die mich an "realer Irrsinn" auf extra 3 erinnert.

Sachverhalt:
Ich bin wohnhaft in Mannheim seit 2007, seit 2011 in meiner jetzigen Wohnung zur Miete, 38qm.
Seit 2014 bin ich wiedereingestellt bei der Bundeswehr und seit dem auch selten zuhause. (Wochenende, Urlaub, Stundenabbau)
Meine Hauptdienststelle befindet sich seit 2016 in Lebach.
Seit dem pendel ich regelmässig zwischen Mannheim und Lebach oder der Dienstelle, zu der ich gerade kommandiert bin (bundesweit/weltweit),
aktuell in Bayern bis Ende Januar 2024.
Meine Meldeadresse ist meine Hauptdienststelle nach §9 Abs1 BGB in Lebach seit 2016, dies ist außerdem notwendig, weil ich nur dort regelmässigen Postempfang sicherstellen kann.

Meine Wohnung in Mannheim befindet sich am Stadtrand und das Parken war hier bisher grundsätzlich uneingeschränkt gestattet, wenn auch schwierig wegen mangelhafter Infrastruktur.
Seit kurzem hat man nun eine Parkverbotzone für das gesamte Wohngebiet eingerichtet, außer für Anwohner mit kostenpflichtigem Anwohnerparkschein. Zum Teil kann ich die Maßnahme nachvollziehen und es könnte dazu führen, dass es mehr Parkplätze für die Anwohner dadurch gibt.

Nun dachte ich mir, ärgerlich, nun muss ich solch ein Parkausweis auch beantragen für die wenigen Tage die ich dann Mal zuhause bin, aber besser als nichts. Ich kann mein Auto nicht mit in die Wohnung nehmen und Ausweichparkplätze gibt es in der nähe auch nicht (5-10 Minuten Fußweg war vorher schon normal ab der Abendstunde).

https://www.mannheim.de/de/buerger-sein/bewohnerparken

Auf dieser Seite wollte ich dann einen Anwohnerparkausweis beantragen und musste feststellen, dass die Stadt Mannheim mir mein Recht entzieht im Umfeld meiner Wohnung zu parken.

Also Angestellte der Stadt, Richter, Polizeiangehörige usw. die genau so wie ihren Lebensunterhalt durch Steuergelder bestreiten wie ich, können vermutlich täglich in ihrem eigenen Bett schlafen und auch in Mannheim bei ihrer Wohnung parken, mir hat man dieses Recht nun entzogen weil ich für ein Bundesministerium arbeite und durch die halbe Welt reisen darf.

Ich sehe mich rechtlich deutlich benachteiligt.

Ich gehe davon aus, dass ich ein Recht habe ein Dach über dem Kopf zu haben (welches seit 2011 in Mannheim besteht) und kein Recht mehr zu haben hier zu parken, das macht mich sprachlos.

Ich würde mich freuen wenn Jemand ein Tipp für mich hat. Rechtschutzversichert bin ich nicht mehr, da ich in der Vergangenheit sehr viel Geld für einschlägig schlechte Erfahrungen bezahlt habe.


Ergänzung:
Verbindung zur Stadt habe ich schon aufgenommen. Die hauptverantwortliche Person für den Fachbereich hat mir nur den die Bestimmungen zitiert, wie sie auf der Internetseite stehen. In einem persönlichen Gespräch in einem Bürgerbüro sagte man, dass es Ausnahmen gibt, aber die einzige Ausnahme die sie kennen und dafür ein Ausweis austellen können, wenn eine Person ein Ehepartner in Mannheim hat und dort parken möchte.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16380 Beiträge, 5800x hilfreich)

Zitat (von brandenburg3):
dass die Stadt Mannheim mir mein Recht entzieht im Umfeld meiner Wohnung zu parken.
Solch ein Recht hattest du noch nie! Gibt es generell auch nicht.

Hast du einen 2. Wohnsitz in Mannheim oder bist du dort gar nicht mehr (was falsch wäre) gemeldet?

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#2
 Von 
brandenburg3
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Hast du einen 2. Wohnsitz in Mannheim oder bist du dort gar nicht mehr (was falsch wäre) gemeldet?


In Mannheim ist Nebenwohnsitz, da ich hier kein Postempfang sicherstellen kann und wegen BGB.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116045 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat (von brandenburg3):
und musste feststellen, dass die Stadt Mannheim mir mein Recht entzieht im Umfeld meiner Wohnung zu parken.

1. man kann nur Rechte entziehen, die jemand hat. Insofern wäre es erklärungsbedürftig, auf welcher konkreten Rechtsgrundlagen man das Recht im Umfeld meiner Wohnung zu parken von wem konkret eingeräumt bekam.

2. auf der genannten Website https://www.mannheim.de/de/buerger-sein/bewohnerparken ist nichts davon zu lesen, das die Stadt Mannheim einem das Recht entzieht im Umfeld seiner Wohnung zu parken.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
brandenburg3
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
1. man kann nur Rechte entziehen, die jemand hat. Insofern wäre es erklärungsbedürftig, auf welcher konkreten Rechtsgrundlagen man das Recht im Umfeld meiner Wohnung zu parken von wem konkret eingeräumt bekam.

2. auf der genannten Website https://www.mannheim.de/de/buerger-sein/bewohnerparken ist nichts davon zu lesen, das die Stadt Mannheim einem das Recht entzieht im Umfeld seiner Wohnung zu parken.


Zu1
Da es die Jahre davor seit 2011 keine Parkverbotszone gab, hatte ich das Recht in dem Wohngebiet zu parken wie jeder andere Anwohner auch und sogar Fremde. Das Recht hat mir die Straßenverkehrsordnung gegeben, welches nun seit kurzem auf welcher Rechtsgrundlage auch immer eingeschränkt wurde.

Zu2
Das Recht wurde entzogen, weil nun an allen Zufahrten meines Wohngebietes Schilder aufgestellt wurden, die auf eine Parkverbotszone hinweisen mit dem Zusatzschild "Parken mit Anwohnerparkausweis für Bezirk... erlaubt".

Wenn man nun auf der Internetseite der Stadt Mannheim ein solchen Ausweis beantragen möchte, wird man auf Einschränkungen hingewiesen und es reicht nicht aus nur Anwohner zu sein.

Nun stehe ich zwischen dem BGB und den tollen neuen Regeln der Stadt Mannheim für dieses Wohngebiet, habe eine einzige Wohnung in Deutschland und dort kein Recht zu parken auf Grund meiner beruflichen Situation.

Ob ich nun der Fehler im System bin oder das System fehlerhaft ist, wird sich noch zeigen.

Ich hoffe aber dass ich mir keine Vorwürfe machen muss weil ich für unsere Regierung arbeite.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116045 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat (von brandenburg3):
hatte ich das Recht in dem Wohngebiet zu parken wie jeder andere Anwohner auch und sogar Fremde

Richtig, nämlich gar keines.
Ausnahmen waren dort, wo ein freier Platz war und das parken zulässig war.



Zitat (von brandenburg3):
auf welcher Rechtsgrundlage auch immer

Die wäre dann mal in Erfahrung zu bringen, ich vermute, dass es sich dabei um eine Verordnung handelt. Eventuell wäre diese fehlerhaft und somit angreifbar.



Zitat (von brandenburg3):
Ob ich nun der Fehler im System bin oder das System fehlerhaft ist, wird sich noch zeigen.

Richtig, deshalb siehe oben, Rechtsgrundlage finden.



Zitat (von brandenburg3):
Das Recht wurde entzogen, weil nun an allen Zufahrten meines Wohngebietes Schilder aufgestellt wurden, die auf eine Parkverbotszone hinweisen mit dem Zusatzschild "Parken mit Anwohnerparkausweis für Bezirk... erlaubt".

Nö, das Recht wurde nicht einzogen.
Einzig wurden die Ausnahmen aufgehoben und da auch nur die welche den öffentlichen Raum betreffen.



Zitat (von brandenburg3):
Ich hoffe aber dass ich mir keine Vorwürfe machen muss weil ich für unsere Regierung arbeite.

Nö, das sollte man keinesfalls machen.
Die Vorwürfe müssten an andere Stellen gehen ...


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#6
 Von 
brandenburg3
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, nämlich gar keines.
Ausnahmen waren dort, wo ein freier Platz war und das parken zulässig war.


Ich weis nicht in welche Richtung Sie den Sachverhalt drehen wollen.
Die Rede ist hier nicht davon, dass man vorher überall parken durfte. Im gesamten Wohngebiet sind breite Fußwege mit abgesetzten Parkbuchten angelegt, farblich oder baulich abgesetzt vom Fußweg.

Hier hatte bisher jeder KFZ Führer das Recht die Parkbuchten zum Parken zu nutzen.

Die Aussage dass es vorher auch kein Recht gab, ergibt für mich kein Sinn.
Wenn man kein freien Parkplatz findet, hat man selbstverständlich auch kein Anrecht auf ein Parkplatz zu bestehen, sofern man nicht privater Eigentümer ist.

Es geht lediglich um zahlreiche Parkplätze die vorher nutzbar waren, jetzt nur noch von einem engeschränkten Personenkreis genutzt werden dürfen.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37509 Beiträge, 13795x hilfreich)

Es ist kein Recht entzogen worden, sondern es ist kraft Regelung (Nutzungsordnung) etwas festgelegt worden. Wie öffentlicher Verkehrs/Parkraum gewidmet wird, ist Angelegenheit der zuständigen Behörde, hier der Kommune. Mit der genannten zivilrechtlichen Bestimmung hat das nichts zu tun. Wenn man eine Änderung der Regelung anstrebt, dann sollte man sich sinnvollerweise an den Stadtverordneten seines Vertrauens wenden; der mag dann im Stadtparlament entsprechend aktiv werden.

wirdwerden

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16380 Beiträge, 5800x hilfreich)

Zitat (von brandenburg3):
Ich weis nicht in welche Richtung Sie den Sachverhalt drehen wollen.
Es geht einfach darum, dass du nicht verstehst, dass es kein Recht gab welches dir erlaubt hat in unmittelbarer Nähe zu deiner Wohnung zu parken Es gab die Möglichkeit, mehr nicht. Ein Recht darauf hattest du nie.

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15797 Beiträge, 9076x hilfreich)

Es gibt zumindest keine Vorschrift die sagt, dass auch bei einem Zweitwohnsitz ein Bewohner-Parkausweis ausgestellt werden muss.

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#10
 Von 
brandenburg3
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
ein Bewohner-Parkausweis ausgestellt werden muss.


1. Ich habe kein Anwohnerparkausweis
2. Ich habe nur eine Mietwohnung und die befindet sich in Mannheim, eine weitere Mietwohnung gibt es nicht, auch kein Wohneigentum
3. Das ich kein Recht auf ein Parkplatz habe, egal wo, das ist mir bewusst, darum geht es mir auch nicht. (Ausnahme man besitzt ein Parkplatz, somit auch nicht öffentlich)

Mir geht es darum, dass ich hier über 10 Jahre wohne, hier über 10 Jahre parken durfte wenn ich ein freien Parkplatz gefunden habe und man das jetzt nur noch darf mit Anwohnerparkschein darf und ich aus dem Berechtigungskreis ausgeschlossen werde auf Grund meines Berufes.

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#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von brandenburg3):
. Ich habe nur eine Mietwohnung und die befindet sich in Mannheim, eine weitere Mietwohnung gibt es nicht, auch kein Wohneigentum
Zitat (von brandenburg3):
In Mannheim ist Nebenwohnsitz
Nebenwohnsitz = kein Anspruch auf Parkausweis. Akzeptieren oder klagen.

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15797 Beiträge, 9076x hilfreich)

Zitat (von brandenburg3):
Mir geht es darum, dass ...

Aber mir ist nicht klar, was ihr Ziel ist:
- dass Sie einen Parkausweis bekommen
- dass die Bewohnerparkzone wieder abgeschafft wird
- dass Sie Mitleid und Bedauern ernten
- dass ... ?

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116045 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat (von brandenburg3):
und ich aus dem Berechtigungskreis ausgeschlossen werde auf Grund meines Berufes.

Das ist schlicht falsch.

Ausgeschlossen wird man weil man - in Gegensatz zu den Bewohnern mit Hauptsitz - nicht dem gleichen Parkdruck ausgesetzt ist.

Wer sich als Inhaber eines Nebenwohnsizes nur gelegentlich in dem Bereich aufhält, leidet eben nicht in gleichem Maße an der Situation wie die Inhaber eines Hauptwohnsizes, die hinzunehmenden Nachteile sind nur Unbequemlichkeiten, die viele Einwohner einer Großstadt hinnehmen müssten.


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#14
 Von 
brandenburg3
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist schlicht falsch.

Ausgeschlossen wird man weil man - in Gegensatz zu den Bewohnern mit Hauptsitz - nicht dem gleichen Parkdruck ausgesetzt ist.

Wer sich als Inhaber eines Nebenwohnsizes nur gelegentlich in dem Bereich aufhält, leidet eben nicht in gleichem Maße an der Situation wie die Inhaber eines Hauptwohnsizes, die hinzunehmenden Nachteile sind nur Unbequemlichkeiten, die viele Einwohner einer Großstadt hinnehmen müssten.


Ich habe aber keine 10 Wohnungen sondern nur eine.
Und weil ich aus beruflichen Gründen wenig zuhause bin und an §9 Abs1 BGB gebunden bin, ist es fair und zumutbar, dass ich keine Berechtigung für einen Anwohnerparkschein habe?

Ich fand die letzten 10 Jahre auch nicht wirklich bequem und musste 5-15 Minuten Fußweg auf mich nehmen, da z.B. ab der Abendstunde kein Parkplatz mehr in der nähe der Wohnung frei war. Das ist ein grundsätzliches Großstadtproblem und darum geht es mir auch nicht. Mir geht es darum, dass nun nicht mal mehr das Parken in einem Umkreis von 15 Minuten Fußweg für mich möglich ist.

Da ich für meinen Beruf auch oft viel Material transportieren muss, muss ich nun gucken dass ich 3-4km zu meinem geparkten Auto überwinde, dann mit dem Auto zu meiner Wohnung fahre, Auto belade, dann zur Arbeit fahre. Bei Ankunft an der Wohnung entsprechend umgekehrt. Der Bürger der hier jeden Abend in seinem eigenen Bett schlafen kann, muss sich diesen Zirkus nicht antun.

Ich fühl mich absolut gerecht behandelt.

Und da die Mehrheit hier der Meinung ist, dass alles richtig ist und ich gerecht behandelt werde, hat sich das Thema auch erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von brandenburg3):
Ich fühl mich absolut gerecht behandelt.
Dann ist ja gut.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30368 Beiträge, 5436x hilfreich)

Zitat (von brandenburg3):
ist es fair und zumutbar,...dass alles richtig ist und ich gerecht behandelt werde,
Es geht nicht um fair, zumutbar, richtig, gerecht oder ungerecht...
Es geht ums Recht. Recht spricht ein Richter/Richterin am Gericht.
Als Bundeswehr-Angehöriger solltest du evtl. die Grundzüge des Rechts kennen oder wiedererkennen
...und deine rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen bzw. den Erfolg abwägen können.
Zitat (von brandenburg3):
die mich an "realer Irrsinn" auf extra 3 erinnert.
Im Gegenteil, *voll normal* ist dieses sensible deutsche *Auto-/Anwohner-P-thema*.
Zitat (von brandenburg3):
Zum Teil kann ich die Maßnahme nachvollziehen und es könnte dazu führen, dass es mehr Parkplätze für die Anwohner dadurch gibt.
Ach. Welcher Teil fehlt dir noch zur Einsicht und für deine bürgerlichen Rechte? Ein Postfach in Lebach??

Zitat (von brandenburg3):
Ob ich nun der Fehler im System bin oder das System fehlerhaft ist, wird sich noch zeigen.
Ich hoffe aber dass ich mir keine Vorwürfe machen muss weil ich für unsere Regierung arbeite.
Wow.

https://www.123recht.de/user.asp?user=brandenburg3

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116045 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat (von brandenburg3):
ist es fair und zumutbar

Zitat (von brandenburg3):
ch gerecht behandelt werde,

Fair und gerecht sind hier irrelevant, es geht nur darum, dass es rechtens ist.
Und da diverse Gerichte bereits entschieden haben, das es zumutbar ist, den geringen Parkraum an die Hauptnutzer zu vergeben, wird man da wohl keinen Erfolg habben.



Zitat (von brandenburg3):
Da ich für meinen Beruf auch oft viel Material transportieren muss

Also in den diversen mir bekannten Fällen wird eher peinlichst genau darauf geachtet, das das Material am Standort verbleibt...

Aber das Problem hatte man ja auch schon vor der neune Regelung.

Es sollten ja eigentlichkein Problem, es zu organisieren, das man das Material vor der Haustüre be- und entlädt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15797 Beiträge, 9076x hilfreich)

Zitat (von brandenburg3):
Und weil ich aus beruflichen Gründen wenig zuhause bin und an §9 Abs1 BGB gebunden bin, ist es fair und zumutbar, dass ich keine Berechtigung für einen Anwohnerparkschein habe?

Wenn Sie was ändern wollen, dann führt der Weg über die Politik. Machen Sie die Lokalpolitiker in Mannheim auf die Ungerechtigkeit aufmerksam. Kontaktieren Sie Ihren Bundestagssbgeordneten.
Aber wenn Sie nur jammern wollen, ist das Thema wirklich erledigt.

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