Hallo alle zusammen!
folgendes:
Ein Patient (ges.KV) geht wg einer speziellen Behandlung in eine Privatpraxis.
Beim Verlassen der Praxis wird der Patient sofort zur Kasse gebeten. Patient nimmt die Rechnung entgegen und zahlt halt (nur kleiner Betrag für Beratung).
Auf der Rechnung steht allerdings: Bitte überweisen Sie.... innerhalb von......
Ist es rechtens einen Patienten sofort zur Kasse zu bitten?
Und selbst wenn Praxen das dürfen, müssen die sich doch wohl an ihre, auf der Rechnung angegebenen, Zahlungsweise halten??
Wird hier evtl. der Kassenpatient nachteilig behandelt?
Patient muss Arzt sofort bezahlen?
5. April 2012
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Frage vom 5. April 2012 | 16:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Patient muss Arzt sofort bezahlen?
#1
Antwort vom 5. April 2012 | 18:38
Von
Status: Lehrling (1051 Beiträge, 842x hilfreich)
Ja, das ist rechtens und auch üblich (vor allem bei Patienten, die in der Praxis noch neu sind), denn damit umgehen die Ärzte endlose Mahnungen und Zahlungsausfälle. Gerade wegen niedriger Rechnungsbeträge lohnt sich ein gerichtliches Eintreiben nicht.
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#2
Antwort vom 6. April 2012 | 09:50
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 495x hilfreich)
quote:
müssen die sich doch wohl an ihre, auf der Rechnung angegebenen, Zahlungsweise halten?
Rechnungen sind Formbriefe, da wird nicht für jeden Patienten was anderes draufgeschrieben.
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