Patienten und Betreuungsverfügung

18. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Herbert 12345
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Patienten und Betreuungsverfügung

Meine Frage wenn eine Person eine Betreuungsverfügung und oder Patientenverfügung Besitzt und zwei Personen eingetragen hat die im Fall der Fälle zu informieren sind muss jeder der eingetragenen ist gleich informieren werden oder nicht? Oder ist nur der erst genannte zu informieren und berechtigt Entscheidungen zu treffen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

In dem Fall sind beide entscheidungsberechtigt. Das kann schwierig werden, wenn diese beiden sich nicht einig sind und/oder die Wünsche des Verfügers nicht klar formuliert sind.

Was meinst du mit Fall der Fälle und wer soll wen informieren? Die Verfügungen müssen demjenigen, der informieren soll natürlich bekannt sein.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120106 Beiträge, 39830x hilfreich)

Man sollte sich überlegen, da einfach eine Rangfolge festzulegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4509x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage wenn eine Person eine Betreuungsverfügung und oder Patientenverfügung Besitzt und zwei Personen eingetragen

Ist damit einer (General)Vollmacht gemeint?

Eine Betreuungsverfügung ist keine Vollmacht, sondern lediglich die Verfügung, dass im Fall der Fälle, die Person zum gesetzlichen Betreuer bestellt wird.

Eine Patientenverfügung ist eine Erklärung, welche ärztlichen Maßnahmen man zulässt, wenn die Person ihren Willen nicht mehr äußern kann.

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.917 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen