Hallo,
Ich habe vor knapp einem Jahr ein Virtuellen gegenstand bei Ebay verkauft. Es fand sich schnell ein Käufer und dieser hat auch sehr schnell bezahlt. Ich habe den Gegenstand über die Plattform wo der gegenstand zur verfügung Stand verschickt und alles war gut. Nach 2 Tagen meldete sich PayPal mit einer E-Mail das die gegenpartei die Zahlung zurück Fordert mit der Begründung dass diese Gehackt wurde und ein 3. zugang auf Ihre Daten hatte. Ich habe dies zur Anzeige gebracht aber leider wurde die Anzeige nach 9 Monaten Fallen gelassen. (unsere Polizisten waren mit der Internet Kriminalität keines wegs vertraut) Ich Meldete mich daraufhin bei PayPal und die meinten das ich mir keine Sorgen machen müsse da die Konfliktlösung noch im gange sei und das gut für mich aussieht. Heute nach Über einen Jahr bekam ich einen Anruf von PP mit der Forderung ich soll mein Konto ausgleichen ansonsten wird ein Inkasso unternehmen eingeschaltet.
Ich habe erstmal die Sache versucht zu beruhigen und habe ersteinmal gebeten mir alles Per Post zu schicken da am Telefon ja jeder kommen kann mit Irgendwelchen Forderungen.
Ich fragte nach einer Ratenzahlung, falls ich Zahlen muss, dies wurde Verneint und es kam als Antwort in gebrochenem Deutsch, "ich solle doch gegenstände Verkaufen um alles mit einmal begleichen zu können". Danach war ich Sprachlos und beendete schnell das Gespräch.
Jetzt zu meiner Frage:
Da ich als Verkäufer ja nichts dafür kann, dass die andere Person angeblich gehackt wurde. Muss ich das Zahlen?
Es handelt sich um 450€ klar ist nicht viel, aber da ich grad Krankheitsbedingt nicht Arbeiten kann, ist das leider mehr als das Doppelte wie ich zur verfügung habe.
Ich mein da kann ja jeder kommen kauft was, und sagt im Anschluss, äh nee nee ich wurde gehackt ich will mein Geld zurück.
Pay Pal Betrug?
Ich zitiere mal aus einem anderen Thread:
Zitat :Ich würde von Paypal schriftlich folgendes anfordern:
1. Einen Beweis, dass es eine nicht autorisierte Transaktion war. Die bloße Behauptung braucht man nämlich weder akzeptieren noch muss man Paypal oder dem Kreditkarteninhaber/ Kontoinhaber eine unbewiesene Behauptung glauben.
2. Einen Beweis, dass PayPal eine vernünftige und zeitgemäße Sicherheit nutzt, um Konten zu schützen.
3. Einen Beweis, dass der Kontoinhaber/ Kreditkarteninhaber seine Kreditkartendaten niemals weitergegeben hat und auch beispielsweise nicht im PC oder bei irgendeiner Webseite fest hinterlegt hat. Dass der Inhaber seinen PC ausreichend und nach aktuellem Stand der Technik geschützt hat.
4. einen beweis, dass Paypal die hinterlegten Kreditkarten autorisiert hat, insbesondere durch Abgleich der zuvor schon ausreichend autorisierten Benutzerdaten (Personenname/ Geburtsdatum u.ä.) mit den Informationen des Zahlungsdienstleisters.
Spätestens bei Punkt 2 ist eh Schluss, denn Paypal will und liebt es einfach. Die haben Sicherheitsstandards der 90er und zumindest meiner Meinung nach ist das grob fahrlässig, was PayPal macht. Wenn dann ein Schaden entsteht, weil es besonders einfach ist, die schwache Sicherheit bei Paypal zu umgehen, wieso sollte PayPal dann Schadensersatz fordern dürfen für Schaden, den sie selbst und sonst niemand zu verantworten haben?
Aber im Hinterkopf behalten: Wenn Paypal diese Beweishürden nimmt, wird die Luft, das Geld zu behalten, extrem dünn. Das ist leider so, dass man dann womöglich als Verkäufer derjenige ist, der verarscht wurde und der sich das Geld vom Betrüger (den man nicht findet) wiederholen müsste.
Ich empfehle mich.
Vielen Dank, werde das so mal in Angriff nehmen.
Danke
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Bitte keine Transaktionen mehr auf Paypal durchführen (Sie und Ihre Mitbewohner)!!!
Der arme Schlucker ist diesem Rat hier leider nicht gefolgt.
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=505842&p=1
-- Editiert von vundaal76 am 12.07.2016 14:54
Zitat :Vielen Dank, werde das so mal in Angriff nehmen.
Danke
Sie sollten von einer (kurzfristigen) Sperre Ihres Paypal-Kontos ausgehen!
Wenn Sie auf das Paypal-Konto vorübergehend verzichten können, wäre der zitierte Beitrag aus dem anderem Thread auch meine Vorgehensweise.
Ich empfehle mich.
Hab, das so an PayPal weiter geleitet, und es kam noch keine Antwort.
Klar kann ich drauf verzichten, habe PP damals nur für diese eine Transaktion Aktiviert.
Zitat :Hab, das so an PayPal weiter geleitet, und es kam noch keine Antwort.
Naja, sooo schnell geht das auch nicht.
Wie wurde der Text an PayPal kommuniziert? Ich hoffe doch per Einwurfschreiben?!
Zitat :Klar kann ich drauf verzichten, habe PP damals nur für diese eine Transaktion Aktiviert.
Umso ärgerlicher, dass es dann ausgerechnet zu sowas führte...
Ich empfehle mich.
Hallo,
die Leute von PP Kommunizieren natürlich nur per Telefon mit mir.
Die Berufen sich auf Ihre AGB´s :
Zitat:"Umfang
Bei dem gekauften Artikel muss es sich um einen gegenständlichen, materiellen Artikel handeln, der versendet werden kann.
Darüber hinaus sind folgende Artikel nicht abgedeckt:
immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine, Flugtickets, Downloads, Softwarelizenzen und weitere nicht-physische Güter,
Fahrzeuge mit einem Motor, beispielsweise Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge,
Artikel, die nicht versendet werden können,
Artikel bei Selbstabholung durch den Käufer.
Der Verkäuferschutz findet keine Anwendung für Auszahlungen auf eBay über PayPal, da im Zusammenhang mit solchen Auszahlungen auf eBay keine Käuferschutzansprüche gegen das PayPal-Konto durchgesetzt werden, es sei denn der Verkäufer stimmt im Einzelfall explizit einer Rückzahlung zu. Dies berührt nicht das Recht von PayPal, nach einer Zahlung etwa vorhandenes Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto zum Ausgleich eines negativen Kontostandes zu verwenden (siehe hierzu Ziffer 5.2 der PayPal-Nutzungsbedingungen).
Zahlungen für alle anderen Artikel sind vom Verkäuferschutz umfasst."
Da ich einen Virtuellen gegenstand Verkauft habe, muss ich laut deren aussage das Geld Zahlen.
Jetzt meine Frage, Lohnt es sich einen Anwalt zu Nehmen oder doch Lieber das Geld sparen?
MfG
Also vorab mal:
Der oben von seb_weniger einkopierte Text von mepeisen aus dem anderen Fall, war für den anderen Fall goldrichtig. Für diesen Fall hier passte er überhaupt nicht, da eine völlig andere Ausgangslage vorliegt. Dort ging es um Zahlung mit (angebl.) geklauten/missbrauchten Kreditkarten-Daten. Das steht hier doch überhaupt nicht zur Debatte. Das ist ungefähr so, als wenn man sich beim Bäcker über harte Brötchen beschweren will, dann aber schreibt, dass der Fisch schlecht war.
Knackpunkt in dem Fall sind hier die "virtuellen Güter". Für die besteht erst seit 01.07.15 überhaupt "Käuferschutz" bei PP: Sie schreiben, es war vor "knapp" einem Jahr. Also wohl nach dem 01.07.15? Insofern greift der Käuferschutz. Gleichzeitig greift bei virtuellen Gütern aber kein Verkäuferschutz, so dass bei virtuellen Gütern der Käufer klar im Vorteil ist. Insofern sieht es erstmal schlecht für Sie aus. Einen Anwalt würde ich in dieser Phase nicht einschalten, da sich PP dem ggü. auch nur auf seine AGB berufen wird und nicht auf die Forderung verzichten wird. Und selbst wenn sie es -im Kulanzwege- täten, hätten Sie die Anwaltskosten an der Backe.
Wenn Sie ohnehin PP in Zukunft nicht mehr nutzen wollen, könnten(!) die Sache einfach vergessen und die Zahlung verweigern. Das PP hier klagt (vor Gericht) ist zieml. unwahrscheinlich. Evtl. hauen die noch einen gerichtlichen Mahnbescheid raus, dem Sie halt -unbedingt- widersprechen müßten. Dann "müsste" PP klagen, wenn sie die Forderung weiterbetreiben wollen, was sie aber -aller Erfahrung nach- nicht tun werden. Evtl. folgen auch noch ein paar böse Briefe, bei denen Sie die Nerven haben müssten, sich von denen nicht irre machen zu lassen. Stand wäre dann halt, dass Sie das Geld gespart haben, aber eben auch PP nicht mehr nutzen können (auch nicht als Käufer). Eine 100%ige Garantie, dass PP nicht klagt, kann Ihnen natürl. niemand geben. Die Entscheidung liegt da letztendlich bei Ihnen und die kann man Ihnen auch nicht abnehmen.
Der andere, einfache -aber teurere- Weg wäre: zahlen und Ruhe haben.
Zitat:die Leute von PP Kommunizieren natürlich nur per Telefon mit mir.
Hören Sie auf, mit Paypal zu telefonieren.
Vielen Dank für Ihre Antworten,
Zitat:Für die besteht erst seit 01.07.15 überhaupt "Käuferschutz" bei PP: Sie schreiben, es war vor "knapp" einem Jahr. Also wohl nach dem 01.07.15?
Das war im April 2015 als der Kauf zu Stande kam.
Zitat:Der andere, einfache -aber teurere- Weg wäre: zahlen und Ruhe haben.
Ich gehe mal von aus, das mir da wohl eh nichts anderes über bleibt, dann muss ich bloß zusehen wie ich mit PP eine Ratenzahlung vereinbaren kann.
Zitat:Das war im April 2015 als der Kauf zu Stande kam.
Dann würde ich das ggü. PayPal mal zur Geltung bringen und fragen, warum dem Käufer Käuferschutz für ein virtuelles Gut gewährt wurde, obwohl der Käuferschutz dafür erst ab 01.07. begann.
Zitat:Ich gehe mal von aus, das mir da wohl eh nichts anderes über bleibt, dann muss ich bloß zusehen wie ich mit PP eine Ratenzahlung vereinbaren kann.
Wieso knicken Sie jetzt ein? Wir hatten Ihnen doch gesagt, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass Paypal eine Klage hier durchziehen wird.
Bei einer Ratenzahlung greift Ihnen das Inkassobüro noch einmal kräftig in die Tasche.
Mein Grundgedanke ist halt, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Da ich Krankheitsbedingt zur Zeit nicht Arbeiten kann steht mir nicht wirklich viel Geld zur Verfügung.
Klar die Wahrscheinlichkeit für eine Klage ist nicht hoch aber sie ist dennoch da.
Ich habe Ehrlich gesagt keine Ahnung was ich wirklich machen soll.
Da ich halt komplett verwirrt bin wie sich das verhält, mit den AGB´s. Der Verkäuferschutz greift nicht da schon vor dem Datum des Verkaufs, dass mit dem Virtuellen Güter drinn Stand. Jetzt wo ich weiß das der Käuferschutz ja auch nicht gültig sein sollte, da zu diesem Zeitpunkt der Käuferschutz für Virtuelle Güter noch nicht in den AGB´s stand.
Das ist ja dann so zu sagen so eine Null Null Situation, wo die von PP eigentlich keine Partei ergreifen können.
Die Argumentieren auch, dass PP nachweisen kann das der Account von der Dame gehackt wurde und somit der Kauf ungültig sei und ich das Geld zurück erstatten muss.
Zitat:Die Argumentieren auch, dass PP nachweisen kann das der Account von der Dame gehackt wurde und somit der Kauf ungültig sei und ich das Geld zurück erstatten muss.
Lass mich raten:
Das hat Dir ein weisungsgebundener und unterbezahlter Call Center von Paypal erzählt?
Du glaubst auch Alles, was man Dir sagt?
Weshalb habe ich gesagt: Lass das mit dem Telefonieren sein!!!
Zitat:Da ich halt komplett verwirrt bin wie sich das verhält, mit den AGB´s.
Bist Du schon mal auf die Idee, dass diese Paypal AGB ggf. gar nicht gültig sind.
Über den Paypal AGB steht das BGB.
Zitat:somit der Kauf ungültig sei und ich das Geld zurück erstatten muss
Warum muss das Geld an Paypal erstattet werden? Paypal ist doch gar nicht der Käufer.
Zitat:Da ich Krankheitsbedingt zur Zeit nicht Arbeiten kann steht mir nicht wirklich viel Geld zur Verfügung.
und gerade deshalb sollte man sein Geld nicht aus dem Fenster an Paypal werfen
PayPal hat also mal wieder eine seiner berüchtigten Willkürentscheidungen ausgewürfelt.
Ich sehe daher keinen Grund der Forderung von PayPal zu geben.
Man wird sich aber darauf einstellen müssen, das vom Inkasso einige bitterböse Bettelbriefe kommen werden. Da heist es dann Nerven behalten.
Was meinen Sie sollte ich machen, einfach die Sache Ruhen lassen und warten bis was von PayPal kommt bzw. von deren Inkasso?
Oder sollte ich denen ein Brief zukommen lassen?
Mein Problem ist dann nur die Formulierung, wie ich was schreiben sollte.
Telefongespräche werden seid einer Woche nicht mehr angenommen, auch wenn die das 3 mal täglich versuchen.
Zitat:Mein Problem ist dann nur die Formulierung, wie ich was schreiben sollte.
Es ist egal, was Sie schreiben. Paypal wird das nicht beeindrucken bzw. umstimmen. Das ist aber auch egal. Paypal ist keine Behörde, die haben keine Sonderrechte.
Zitat:Oder sollte ich denen ein Brief zukommen lassen?
Man sollte Paypal schriftlich (mit Zugangsnachweis) mitteilen, dass man die Forderung bestreitet und die telefonische Kontaktaufnahme verbietet. Beim Widerspruch würde ich keine Begründung liefern.
Zitat:Telefongespräche werden seid einer Woche nicht mehr angenommen, auch wenn die das 3 mal täglich versuchen.
Wenn Paypal Sie nach dem Brief weiter anruft, würde ich nett am Telefon sein, versuchen den Namen des Call Center Mitarbeiters rauszubekommen und danach einen Strafantrag gegen diese Person androhen.
Zitat:Man sollte Paypal schriftlich (mit Zugangsnachweis) mitteilen, dass man die Forderung bestreitet und die telefonische Kontaktaufnahme verbietet. Beim Widerspruch würde ich keine Begründung liefern.
Was genau meinen Sie mit dem Zugangsnachweis?
Also sollte ich einfach bloß schreiben das ich deren Forderung abstreite und dies ohne weitere Begründung?
Zitat :Was genau meinen Sie mit dem Zugangsnachweis?
Ein Einwurfschreiben gilt als Zustellungsnachweis.
Zitat :Also sollte ich einfach bloß schreiben das ich deren Forderung abstreite und dies ohne weitere Begründung?
Genau das.
Und danach gilt: Kommunikation mit PayPal einstellen!
Erst wieder reagieren falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen. Diesen unbedingt widersprechen!
Ich empfehle mich.
Zitat:Der Verkäuferschutz greift nicht da schon vor dem Datum des Verkaufs, dass mit dem Virtuellen Güter drinn Stand. Jetzt wo ich weiß das der Käuferschutz ja auch nicht gültig sein sollte, da zu diesem Zeitpunkt der Käuferschutz für Virtuelle Güter noch nicht in den AGB´s stand.
Das ist ja dann so zu sagen so eine Null Null Situation, wo die von PP eigentlich keine Partei ergreifen können.
Nein, es ist -wenn PayPal sich an seine eigenen AGB halten will- keine Null-Situation. Sie haben ein virtuelles Gut verkauft und das Geld dafür erhalten. Der Käufer hatte mit seinem virtuellen Gut Probleme und wollte den PP Käuferschutz in Anspruch nehmen, was aber nach deren eigenen AGB vor dem 01.07. gar nicht möglich war. Von daher kommt man gar nicht mehr zur Prüfung der Frage, ob Verkäuferschutz besteht.
Hallo, heute kam von der KSP eine Zahlungsaufforderung, da wurden erstmal knapp 100€ drauf gerechnet.
Diese E-Mail auch Ignorieren oder?
JuppZitat :Diese E-Mail auch Ignorieren oder?
Hallo zusamm, wie oben gesagt werde ich Sie hier auf dem Laufenden halten.
Gestern am 29.10. kam das Gerichtliche Mahnschreiben reingeflattert.
Da werde ich Natürlich wiederspruch einreichen, reicht es aus wenn ich das Mitgeschickte wiederspruch Formular ausfülle, oder muss ich noch eine Stellungsnahme diesbezüglich schreiben?
LG
oder muss ich noch eine Stellungsnahme diesbezüglich schreiben? Nö, müssen Sie nicht.
Und jetzt?
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