PayPal-Konto sicher bei Kontopfähndung?

7. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
G4ME
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)
PayPal-Konto sicher bei Kontopfähndung?

Hallo,
irgendwie finde ich weder bei Google, noch hier die passende Antwort.

Um ein Konto pfähnden zu können, bedarf es bekanntlich einen Pfähndungsbeschlusses.
Dieser Beschluss sagt aus, dass sämtliche Sparbücher und Konten bei Bank XY gepfähndet werden darf.

Allerdings nicht ob das auch PayPal betrifft?!

Denn normalerweise besteht der Beschluss nur für das Bankkonto bei der Bank XY,
und selbst wenn ich bei 2 Banken je ein Konto hätte, und man mir 2 Beschlüsse für die beiden Konten zugestellt werden müssen.

Hauptfrage ist wie gesagt, ob das Geld bei PayPal sicher in soweit ist, dass der Phändungsbeschluss für ein Bankkonto nicht auf PayPal wirksam ist?

Um an das PayPal-Geld heranzukommen, müsste man doch eigentlich einen Beschluss auch hierfür anfertigen, oder?


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-- Editiert am 07.10.2009 00:14

-- Editiert am 07.10.2009 00:15

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

du solltest bei der Auskunft über den Vermögen schon richtige Angaben machen, da zählt auch Paypal dazu

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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120228 Beiträge, 39854x hilfreich)

quote:
Hauptfrage ist wie gesagt, ob das Geld bei PayPal sicher in soweit ist, dass der Phändungsbeschluss für ein Bankkonto nicht auf PayPal wirksam ist?

Ja das ist korrekt.
Lautet der Pfändungsbeschluss für alle Konten bei der Bank YXZ, werden alle Konten bei der Bank YXZ gepfändet.
Lautet der Pfändungsbeschluss für das Konto 123 bei der Bank YXZ, kann das Koto 789 bei der Bank YXZ nicht gepfändet werden.


quote:
Um an das PayPal-Geld heranzukommen, müsste man doch eigentlich einen Beschluss auch hierfür anfertigen, oder?

Korrekt.
Das wird dann aber ein Problem bei der Zustellung des Pfändungsbeschlusses, da PayPal seine Zustelladressen recht geheim hält bzw. diese im Ausland liegen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Aber immer dran denken, daß man sich mit dem Verschweigen von geheimen Konten strafrechtlich auf extrem dünnem Eis bewegt.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
G4ME
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

Hey super, vielen Danke für eure Antworten :)

Das es strafbar ist wenn ich es geheim halten würde, weiß ich ;)
Ich war nur unschlüssig weil ich eine bekannte hatte die eine Kontophändung über sich ergehen lassen musste, und ich mir schon damals dachte "eigentliche könnte man doch... ".

Aber gut, ich denke damit wäre meine Frage beantwortet das PayPal in " -Strichen sicher wäre dagegen eine Pfähndung zu erwirken.


Ich danke euch.



EDIT >> [color=red]13:40[/color] >> Und im falle eines doch erfolgreichen Pfähndungsbeschlusses
gegen das PP-Konto, kann man ja noch immer innerhalb weniger Sekunden das Geld an einen Bekannten schicken, wo es hier aus meiner sicht nicht machbar ist das Fremde PP-Konto mit einer Pfähndung zu versehen.

Nehme ich mal an?

-- Editiert am 07.10.2009 13:43

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120228 Beiträge, 39854x hilfreich)

Es können meines Wissens nach nur Konten des Schuldners gepfändet werden, nicht jedoch Konten die auf andere Personen lauten gepfändet werden.

Wie es sich bei Gemeinschaftskonten oder Konten mit Kontovollmacht ist weis ich nicht, diese Varianten gibt es jedoch bei PayPal nicht.
Bei Gemeinschaftskonten dürfte es problemantisch sein, bei Guthaben die Anteile des Schuldners herauszurechnen.
Konten mit Kontovollmacht dürften nicht angreifbar sein, da man nur eine Vollmacht hat, nicht jedoch Inhaber ist.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.10.2009 08:47:26
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Wenn das Geld bei PP liegt, ist PP Drittschuldner, das vereinfacht die Sache gegenüber einer "normalen" Pfändung doch erheblich.

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4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
G4ME
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

Naja man bekommt in der Regel immer erst den Pfändungsbeschluss zugeschickt bevor die Pfändung dann auch greift. - Quasi als Ankündigung
damit man weiß das man FIX-Kosten anders bezahlen muss.

Soweit weiß ich das noch.

Und sollte das auf ein PP-Konto zutreffen, dauert es nur wenige Sekunden
bis das Geld von einem PP-Konto (eigenes) auf ein anderes (zb. Bekannter) wandert
von wo man kein Geld Pfänden darf.
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@ Harry_van_Sell

Bei Gemeinschaftskonten wird es für den gegen den keine Pfändung vorliegt
sehr Ärgerlich. - Denn ein Freund hatte mit seiner Freundin eine Konto-Pfändung und von beiden gingen halt das Geld auf das Konto, sodass er an sein Geld auch immer sehr Schwer ran kam.

Der Grund lag daran, dass er keine Sozialleistung bezog sondern Gehalt
und andere Einnahmen die erstmal Nachgewiesen werden mussten das es auch
wirklich SEIN Geld war und nicht das der Schuldnerin....

Fazit aus der Geschichte: Er hat sich als Kontoinhaber ausgetragen.

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-- Editiert am 09.10.2009 21:42

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120228 Beiträge, 39854x hilfreich)

quote:
Naja man bekommt in der Regel immer erst den Pfändungsbeschluss zugeschickt bevor die Pfändung dann auch greift.

Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Meine Schuldner bekamen das Schreiben meist gleichzeitig oder sogar 1-2 Tage später als die Bank.
Würde auch Sinn machen, damit das Geld nicht plötzlich 'abhanden' kommt...


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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Silizium2312
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Leute,

also ich lese hier zum Teil juristisch echten Blödsinn. Die Tatsache, dass PayPal seine Adresse geheim hält ist auch großer Blödsinn PayPal ist ein europäisches Unternehmen mit Sitz in Luxembourg. Einfach mal Impressum anklicken, dann wisst Ihr auch, dass s eine Bank ist :-) Demzufolge ist ein PayPal Konto Pfändbar. Wenn man einen Onlineshop hat gibt man die Bezahlmethode Paypal an, wenn man Privatperson ist, kommt da niemand drauf. Am Besten einen Tag nach der Abgabe der EV ein neues PayPal Konto eröffnen oder auch ein neues Konto.



Impressum
Betreiberin der Website www.paypal.de:

PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.
22-24 Boulevard Royal
L-2449 Luxembourg

Handelsregisternummer: R.C.S. Luxembourg B 118 349
Persönlich haftende Gesellschafterin der PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.: PayPal (Europe) S.à r.l., Handelsregisternummer: R.C.S Luxembourg B 127 485
Conseil de gérance der PayPal (Europe) S.à r.l.: Rupert Keeley, Richard Swales, Nicholas Staheyeff, David Ferri, Eric Collard

PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. wird EU-weit als Bank geführt. Aufsichtsbehörde ist die luxemburgische Bankenaufsicht CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier).

So erreichen Sie uns:

Möchten Sie mehr über uns erfahren? Unter 0800 723 4500 erreichen Sie uns persönlich. (Kostenlos aus allen deutschen Mobilfunk- und Festnetzen.

Falls Sie aus dem Ausland anrufen, wählen Sie bitte +353 1 436 9003 – entsprechende Auslandskosten können anfallen.).

Bitte halten Sie Ihre Kundenservice-PIN bereit. Selbstverständlich können Sie uns auch gerne eineE-Mail schicken.

Sonnigen Sonntag!

Silizium2312

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Scherzkeks - du antwortest auf einen 5 Jahre alten Beitrag. Das juckt einerseits niemanden mehr und was heute im Impressum steht stand dort vor 5 Jahren so noch nicht!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Silizium2312
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Leute,

also ich lese hier zum Teil juristisch echten Blödsinn. Die Tatsache, dass PayPal seine Adresse geheim hält ist auch großer Blödsinn PayPal ist ein europäisches Unternehmen mit Sitz in Luxembourg. Einfach mal Impressum anklicken, dann wisst Ihr auch, dass s eine Bank ist :-) Demzufolge ist ein PayPal Konto Pfändbar. Wenn man einen Onlineshop hat gibt man die Bezahlmethode Paypal an, wenn man Privatperson ist, kommt da niemand drauf. Am Besten einen Tag nach der Abgabe der EV ein neues PayPal Konto eröffnen oder auch ein neues Konto.



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Silizium2312

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5x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Moderator3
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 11x hilfreich)

@Silizium:

1. Wie bereits von @Mr. Cool angemerkt, ist es ziemlich unsinnig für so einen Beitrag einen 5 Jahre alten Thread wieder auszugraben.

2. Dadurch dass Du nach dieser Anmerkung Deinen ersten Beitrag dann nochmal wiederholst, wird das auch nicht besser.

3. Wenn Du angebelichen juristischen Blödsinn monierst, dann solltest Du vielleicht auch dazu schreiben, was denn so juristisch blödsinnig ist. Es hat z.B. niemand behauptet, ein PayPal Konto sei nicht pfändbar.

Um allerdings diesen uralt Thread jetzt nicht unnötig weiterzuführen, wird dieser geschlossen.

Gez.,

Moderator


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