Paypal Entscheidung?

17. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb319956-12
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 143x hilfreich)
Paypal Entscheidung?

Angenommen, Papyal erstattet Geld zurück wegen nicht vollständiger Lieferung(Antrag Käuferschutz), der Verkäufer reagiert während des gesamten Paypalablaufes nicht einmal und 1 Monat später kommt der Anruf, wir bekommen noch Geld. Inwieweit ist Paypal Entscheidung rechtskräftig bzw anders ausgedrückt, jeder der Paypal nutzt und anbietet lässt sich doch damit auf die Agb ein, oder?
Kurz zusammen gefasst, ich habe etwas für ca 1000€ bestellt für einen Kunden, dies wurde, entgegen vorheriger Zusicherung nicht sofort nach Zahlungseingang versendet sondern innerhalb von 1,5 Monaten in Etappen und fast täglicher Anrufe-Mails sowie Fax Zwecks Aufforderung zur Lieferung. Schlussendlich, nach 2,5 Monaten ist noch immer nicht alles da. Antrag auf Käuferschutz wurde in der zwischenzeit natürlich gestellt(sonst wäre dies abgelaufen) mit Rückzahlung eines Teilbetrages. Paypal hat alles zurückerstattet. Ca 2 Wochen nach Rückerstattung fordert der Verk. nun alles bei mir (telefonisch). Eine zahlung ist für mich selbstverständlich, aber das ich, bis auf 50€ alles zahlen soll (so war der Vorschlag des Verk. ) sehe ich nicht ein, allein er Fremdzukauf der fehlenden Warenlieferung kostete mehr. Dazu kommt noch der Verlust eines Folgeauftrages bei meinem Kunden da ich nicht, wie zugesichert, den Auftrag in 1-2 Wochen ausführen konnte, sondern erst nach 2 Monaten.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Paypal trifft willkürliche Entscheidungen an den Gesetzen vorbei.

Bei einem Schlichterspruch (das ist am ehesten mit Paypal vergleichbar) müssen zwingend beide Seiten dem Schlichterspruch zustimmen, damit er rechtskräftig wird. Passive Zustimmung gibt es hier nicht.

quote:
entgegen vorheriger Zusicherung nicht sofort

Und diese Zusicherung ist beweisbar?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
fb319956-12
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 143x hilfreich)

Ja, die Zusicherung ist beweisbar. Wurde mir direkt vor Bestellung und Bezahlung per Mail mitgeteilt. Nach Bezahlung und ausstehender Lieferung kamen später auch Ausflüchte wie: Der Gls Lkw steht mit defekter Ladebordwand seit 1 Woche hier auf dem Hof und kann nicht fahren oder: wir liefern nicht mit Gls wie kommen sie zu so einer Aussage, oder: wir rufen zurück und sagen Bescheid(dies ca 1 Monat lang fast jeden Arbeitstag)
Danach kein Rückruf und unbesetztes Telefon bis zum nächsten Tag. usw usw usw.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Na dann hat der Verkäufer ja keine Handhabe, den vollen Betrag zu fordern. Vielleicht noch den Rest fristlos aufkündigen wegen Nicht-Erfüllung trotz zigfacher Anmahnung.

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#4
 Von 
fb319956-12
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 143x hilfreich)

Den ganzen Betrag möchte der Verk. ja nicht, sondern abzüglich 50€ für Nichterfüllung sowie verspäteter Lieferung(allein der Wert des nicht gelieferten nun zugekauften lag über 50 €)dazu kommt das unwiederrufliche Verlorengehen eines Kunden, welcher bei mir Vorkasse für die Materialbestellung geleistet hat und statt 2-3 Wochen 2 Monate auf die Ausführung der beauftragten Leistung warten mußte, dementsprechend verärgert war und mir vorher zukünftig in Aussicht gestellte auszuführende Arbeiten damit ablehnte.
Und hier handelte es sich um nicht geringfügige in Aussicht gestellte (nicht beauftragte) Leistungen)sondern Leistungen welche in der Höhe von mehreren 1000 € gegangen wären, Pflasterarbeiten um das neue Eigenheim sowie kompl. Gartengestaltung.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn es nachweisbaren Schaden für die Nicht-Erfüllung gibt, wenn sogar der Wert der nicht gelieferten Sachen höher ist als das, was der Verkäufer abgerechnet hat, würde ich mich stur stellen. Der Verkäufer muss schließlich einfordern und das begründen, was er einfordert. Da er via Paypal den in deinen Augen zunächst unstrittigen Betrag erhalten hat, ist das fürs erste vom Tisch.
Der Weg des Verkäufers wäre nun eine ggf. ein Mahnverfahren (dem man widersprechen kann) oder eine Klage (bei dem man via Anwalt den eigenen Schaden nachweist und geltend macht, womit das zum Eigentor für den Verkäufer wird).

Mehr kann und will ich dazu nicht sagen. Siehe Signatur.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39848x hilfreich)

quote:
Inwieweit ist Paypal Entscheidung rechtskräftig

Ziemlich genau so rechtskräftig:




quote:
Eine zahlung ist für mich selbstverständlich,

Das sollte man machen. Die erhaltene Ware ist zu bezahlen.

In wie weit man hier gegenrechnen kann, müsste man nach einer Prüfung sämtlicher relevanter Unterlagen schauen.



quote:
um nicht geringfügige in Aussicht gestellte (nicht beauftragte) Leistungen)

In Aussicht gestellte Leistungen verursachen keinen durchsetzbaren Anspruch auf Schadensersatz.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert Harry van Sell am 17.05.2013 23:41

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
In Aussicht gestellte Leistungen verursachen keinen durchsetzbaren Anspruch auf Schadensersatz.

Ein bestätigter Liefertermin, der trotz mehrfacher Anmahnungen und Nachbesserungsfrist nicht eingehalten wird, kann das jedoch durchaus. In der Tat kommt es aber ggf. auf den exakten Ablauf bzw. die exakten Formulierungen an.

So wie ich es gelesen habe, hat der Autor aber den Schaden selbst noch gar nicht geltend gemacht. Bisher gibt es nur einen geminderten Betrag, zustande gekommen durch eine Teilrückzahlung von Paypal, richtig?

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-- Editiert mepeisen am 18.05.2013 07:23

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39848x hilfreich)

quote:
Ein bestätigter Liefertermin, der trotz mehrfacher Anmahnungen und Nachbesserungsfrist nicht eingehalten wird, kann das jedoch durchaus.

Hä????

Der Kunde von TE hat zukünftig in Aussicht gestellte auszuführende Arbeiten ablehnt.
Er hatte noch nicht mal ein Angebot erfragt, geschweige denn einen Auftrag vergeben.

Und derartig in Aussicht gestellte Leistungen verursachen keinen durchsetzbaren Anspruch auf Schadensersatz.





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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Stopp Harry, bevor wir aneinander vorbei reden. Ich schrieb die ganze Zeit was davon, dass der Versender hier dem TE nicht einfach Schäden anlasten darf (Paypal), wenn es die nicht gibt. Dass er nicht einfach dem Preis nach die Hälfte liefern darf aber 90% des Preises fordern darf. Da sind wir uns hoffentlich einig. bezahlt werden muss zunächst nur, was geliefert wurde und wenn die Lieferung nicht vollständig war, versprochene Liefertermine wiederholt und trotz Mahnung nicht eingehalten wurden, gab es einen berechtigten Grund für einen Teilrücktritt (Paypal hin oder her).

Beim weiteren Schaden war mein Satz eingeleitet mit "Wenn ein Schaden nachweisbar ist..."

Der TE schrieb, er handele sich um einen Folgeauftrag. bedeutet: Auftrag 1 ist nicht fristgerecht erledigt wurden, er verließ sich auf die Liefertermine. Es gab bereits abgestimmte Folgeaufträge, die der Kunde zurückgezogen hat.
Man hätte also zwei Fragen zu beantworten:
A) War der Folgeauftrag nachweisbar verbindlich abgestimmt (gegengezeichneter Kostenvoranschlag, Auftragsbestätigung usw.)
B) War ausdrücklich das Lieferproblem beim ersten Auftrag Schuld an der Aufkündigung der Folgeaufträge.

Du hast recht, wenn das so ablief wie "Na mal sehen, vielleicht machen wir da noch Arbeit X, aber darüber reden wir im Sommer nochmal" ist das erstens so gut wie nicht beweisbar und zweitens wohl nicht verbindlich genug, als dass man den Händler eindeutig verantwortlich machen kann.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39848x hilfreich)

Da haben wir tatsächlich aneinander vorbei geredet.


Ich bin eben nicht davon ausgegangen das es sich um abgestimmte Folgeaufträge handelt, sondern eher um unspezifizierte Aufträge:

quote:
und mir vorher zukünftig in Aussicht gestellte auszuführende Arbeiten damit ablehnte.

quote:
Und hier handelte es sich um nicht geringfügige in Aussicht gestellte (nicht beauftragte ) Leistungen)

Frei nach dem Motto "Schau'n mer mal."





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#11
 Von 
Pepsijunkie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe als Händler leider nur sehr schlechte Erfahrungen. Für private Käufer ist Paypal super, aber als Verkäufer ist man auotmatisch schlechter gestellt und immer in der Beweislast. Was hilft einem deutschen Recht, wenn Paypal den Account schließt und dadurch mehr als 50% der Kunden wegbrechen. Leider führt an Paypal oft kein Weg vorbei.....

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