Perönlichkeitsrechtverletzung?

3. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 62x hilfreich)
Perönlichkeitsrechtverletzung?

Moin,

folgende Frage: Ein Unternehmen, mit dem ich einen Vertrag habe, spricht mich permanent mit Vornamen an und duzt mich. Ich habe das Unternehmen angeschrieben und aufgefordert, diese private Ansprache zu unterlassen. Daraufhin erhielt ich die Antwort, dass sie mich weiterhin duzen und mit Vornamen ansprechen werden, da das Kommunikationskonzept des Unternehmens das so vorsieht.

Abgesehen davon, dass ich mich vertraglich vom Unternehmen trennen kann ... kann ich auch juristisch dagegen vorgehen? Ich fühle mich durch diese Ignoranz in meinen Persönlichkeitsrechten herabgewürdigt ... :augenroll:

Gruß JayC

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41045x hilfreich)

Zitat (von JayC):
Ich fühle mich durch diese Ignoranz in meinen Persönlichkeitsrechten herabgewürdigt

Und in welchen der Persönlichkeitsrechte konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 62x hilfreich)

Ich fühle mich in gewisser Weise beleidigt / herabgewürdigt, wenn ein Unternehmen mich trotz meines Widerspruchs mit Vornamen anspricht und duzt ...

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2318 Beiträge, 797x hilfreich)

Duzen, zumindest in diesem Kontext, erfüllt keinen mir bekannten Straftatbestand.

Außerdem solltest Du dann besser auch keine Fragen in einem Internetforum stellen, wenn Du Dich daran störst.
Denn auch hier ist es üblich, dass man geduzt wird.
Ganz ohne die Absicht jemanden beleidigen oder herabwürdigen zu wollen :grins:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41075 Beiträge, 14473x hilfreich)

Wenn mir der Stil eines möglichen Vertragspartners nicht passt, dann schließe ich mit dem keinen Vertrag ab oder aber nehme die Art und Weise, wie mit mir speziell umgegangen werden soll, in den Vertrag mit auf bzw. bemühe mich darum.

wirdwerden

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4045 Beiträge, 648x hilfreich)

Zitat (von JayC):
ch fühle mich durch diese Ignoranz in meinen Persönlichkeitsrechten herabgewürdigt ... :augenroll:

Wenn sie mit dem Unternehmen weiterhin eine Zusammenarbeit wünschen, sollten sie deren Gepflogenheiten akzeptieren, ansonsten bleibt die Kündigung.
Spielt das Alter eine Rolle, weil sie sich gleich in ihren Persönlichkeitsrechten herabgewürdigt sehen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41045x hilfreich)

Zitat (von JayC):
Ich fühle mich in gewisser Weise beleidigt / herabgewürdigt, wenn ein Unternehmen mich trotz meines Widerspruchs mit Vornamen anspricht und duzt ...

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst unter anderem den Schutz der Privatsphäre, der Geheim- und Intimsphäre, das Recht am eigenen Bild, das Recht am gesprochenen Wort, das Recht am geschriebenen Wort, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Recht auf Resozialisierung - Insofern ist das hier eher nichts, was das allgemeine Persönlichkeitsrecht betrifft.


Rechtlich dagegen vorzugehen ist schwer.

Denn nicht selten reagieren Unternehmen auf "Problemkunden" mit Kündigung - ist dann halt ein Problem, wenn man auf den Anbieter angewiesen ist ...
Zwar gibt es Gerichte welche solche "Rache-Kündigungen" gegenüber Verbrauchern als rechtsmissbräuchlich gewertet haben, nur hat der Verbraucher als Kläger die volle Beweislast.



Als nächste wäre dann zu schauen, mit welcher Argumentation die Abwägung der Interessen (globale Unternehmenskultur / Kommunikationsstrategie gegen einzelnen Verbraucher in DE) dem Willen des Verbrauchers eine nennenswerte Relevanz verliehen werden könnte.


Und wenn der Anbieter nicht mindesten in der EU sitzt, braucht man eigentlich schon gar nicht anzufangen über juristischen Schritte nachzudenken.



Bleibt am Ende nur, dass man sich in den sozialen Medien und auf den Bewertungsplattformen über die Respektlosigkeit des Unternehmens gegenüber dem Kunden beschwert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 141x hilfreich)

Wäre es rechtlich eigentlich als "Konter" zulässig, dann diejenigen, die einen trotz einem Hinweis, dass man nicht geduzt werden möchte, weiterhin duzen, einfach im weiteren Verlauf immer wieder mit solchen Bezeichnungen wie z.B. "Süßer" bzw "Mäuschen" anzusprechen bzw anzuschreiben?

-- Editiert von User am 7. Juni 2024 03:30

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4045 Beiträge, 648x hilfreich)

Zitat (von die wölfin):
wieder mit solchen Bezeichnungen wie z.B. "Süßer" bzw "Mäuschen" anzusprechen bzw anzuschreiben?

Man sollte Geschäftliches und Kindergarten trennen. Sonst wird man nicht ernst genommen.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9127 Beiträge, 1933x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Man sollte Geschäftliches und Kindergarten trennen. Sonst wird man nicht ernst genommen.


Richtig. Wenn einem die Geschäftspraxis eines Unternehmens nicht passt, entscheidet man mit dem Geldbeutel...und gut

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 141x hilfreich)

Natürlich wäre das einfach nur bescheuert kindisch und ich selbst hab ohnehin auch nicht das geringste Problem damit, wenn ich geduzt werde, aber ich würde trotzdem gern einfach mal rein interessehalber erfahren, ob die von mir geschilderte Gegenreaktion rein rechtlich zulässig wäre.

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#11
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2306 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von die wölfin):
aber ich würde trotzdem gern einfach mal rein interessehalber erfahren, ob die von mir geschilderte Gegenreaktion rein rechtlich zulässig wäre.

Solange es im Kontext keine Beleidigung wird, ja.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 62x hilfreich)

Ich habe grundsätzlich kein Problem mit dem Duzen ... insbesondere in Umgebungen, in denen es an der Tagesordnung ist ... wenn es ein respektvoller Umgang miteinander ist.

Bezüglich meiner Frage geht es um einen Freund, der mit einem Energieunternehmen, dass wohl grundsätzlich alle Kunden duzt, am Vertragsende erhebliche Probleme hat, in dem das Unternehmen trotz nachweislich gekündigten SEPA-Verfahrens zwei erheblich hohe, unerlaubte Kontoabbuchungen durchgeführt, die ihm in beiden Fällen seine Zahlungs- und die Kontoverwaltung zum Zusammenbrechen gebracht hat.

In einem solchen Kontext bekommt dann das Geduze eine erhebliches Geschmäckle.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(773 Beiträge, 133x hilfreich)

Zitat (von JayC):
Bezüglich meiner Frage geht es um einen Freund, der mit einem Energieunternehmen, dass wohl grundsätzlich alle Kunden duzt, am Vertragsende erhebliche Probleme hat, in dem das Unternehmen trotz nachweislich gekündigten SEPA-Verfahrens zwei erheblich hohe, unerlaubte Kontoabbuchungen durchgeführt, die ihm in beiden Fällen seine Zahlungs- und die Kontoverwaltung zum Zusammenbrechen gebracht hat.


Dagegen kann man doch vorgehen. Mit aller Härte.

Zitat (von JayC):
In einem solchen Kontext bekommt dann das Geduze eine erhebliches Geschmäckle.


Finde ich überhaupt nicht und verwässert doch nur das eigentliche Problem.

Um die Abbuchungen kümmern! Nebenkriegsschauplätze (wie das duzen) ignorieren.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6955 Beiträge, 1601x hilfreich)

Sogar das ZDF dutzt inzwischen seine Zuschauer. Was mich dazu gebracht hat, vor einiger Zeit einen Brief an den ZDF-Intendanten Norbert Himmler zu schreiben, den ich mit "Hallo Norbert - ich hab da mal eine Beschwerde an Dich..." zu beginnen.

Bemerkenswerterweise wurde ich in der Antwort mit Sie angesprochen...

Zitat (von JayC):
folgende Frage: Ein Unternehmen, mit dem ich einen Vertrag habe, spricht mich permanent mit Vornamen an und duzt mich. Ich habe das Unternehmen angeschrieben und aufgefordert, diese private Ansprache zu unterlassen. Daraufhin erhielt ich die Antwort, dass sie mich weiterhin duzen und mit Vornamen ansprechen werden, da das Kommunikationskonzept des Unternehmens das so vorsieht.

Eine immer weiter greifende Unsitte. Man sollte die Konsequenz daraus ziehen und den Vertrag kündigen.

[quote ]Abgesehen davon, dass ich mich vertraglich vom Unternehmen trennen kann ... kann ich auch juristisch dagegen vorgehen?
Nein. "Duzen" ist rechtlich gesehen nur dann eine Beleidigung, wenn damit eine "soziale Herabwürdigung" zum Ausdruck kommt. Das im beschriebenen Fall nicht gegeben.

Zitat:
Ich fühle mich durch diese Ignoranz in meinen Persönlichkeitsrechten herabgewürdigt ...

Ich fühle mich durch diese distanzlose Duzerei genervt und weise in solchen Fällen auch schon mal darauf hin, "daß wir noch nicht *******e zusammen gehütet haben".

Diese krampfhaft "hippe" Duzerei ist letztlich nur peinlich für diejenigen, die das für modern halten. Rechtlich ist da leider nichts zu machen, aber wenn genügend Kunden deshalb Verträge kündigen, werden die "Berufsjugendlichen" (40+) vielleicht irgendwann mal was merken...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6955 Beiträge, 1601x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Außerdem solltest Du dann besser auch keine Fragen in einem Internetforum stellen, wenn Du Dich daran störst.
Denn auch hier ist es üblich, dass man geduzt wird.

Ich sieze konsequent. Auch hier. Auch in den allermeisten anderen Foren. "Du" verwende ich nur in Foren, in denen ich zumindest einen Teil der User persönlich kenne.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6955 Beiträge, 1601x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Zitat (von die wölfin):
wieder mit solchen Bezeichnungen wie z.B. "Süßer" bzw "Mäuschen" anzusprechen bzw anzuschreiben?

Man sollte Geschäftliches und Kindergarten trennen. Sonst wird man nicht ernst genommen.

Das würde ich mir von manchen Anbietern wünschen...

Spätestens wenn sich die Konversation auf Rechtsanwaltseben verlagert, fangen auch die notorischten "Duzer" schlagartig an zu "siezen."

"Ey, Richter, samma... issas eigentlich..." geht dann spätestens nach hinten los.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41045x hilfreich)

Zitat (von JayC):
die ihm in beiden Fällen seine Zahlungs- und die Kontoverwaltung zum Zusammenbrechen gebracht hat.

Es ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel, wie das die Zahlungs- und die Kontoverwaltung zum Zusammenbrechen bringen kann?



Zitat (von JayC):
In einem solchen Kontext bekommt dann das Geduze eine erhebliches Geschmäckle.

Nö, nicht mal ansatzweise.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 62x hilfreich)

Eines ist doch wohl selbst einem Minderbemittelten wohl klar: Wer in der heutigen Zeit sein ganzes Geld bei der Bank auf Konten lagert, muss schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein. Aber: Von den Klammerbeutrlgepuderten soll es ja wohl noch seeehr viele geben ... :crazy:

Wenn jemand nur so viel Geld auf dem Girokonto hält, wie es benötigt, um genehmigte Abbuchungen sowie geplante Zahlungen zu decken, halte ich das für schlau und bezeichne das als cleveres Kontomanagement mit minimalem Verlustrisiko.

Wenn er allerdings dann in einem Geschäft an der Kasse steht, um seinen Einkauf mit der Karte zu zahlen und diese nicht akzeptiert wird, weil - wie sich später herausstellt - ein Dritter ohne SEPA-Mandat per Abbuchung quasi das Konto geplündert hat, ist in dem Moment für den Konto-"Inhaber" sein Kontomanagement durch die Manipulation Dritter gestört bzw. zusammengebrochen ... , gell? :sad:

Aber das ist nicht das Thema dieses Thread ... :forum:

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41045x hilfreich)

Zitat (von JayC):
Eines ist doch wohl selbst einem Minderbemittelten wohl klar: Wer in der heutigen Zeit sein ganzes Geld bei der Bank auf Konten lagert, muss schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein

100% Zustimmung.

Es soll sogar so Optimisten geben, welche glauben, das das bunt bedruckte Papier von der EZB irgend was wert wäre.



Zitat (von JayC):
Wenn jemand nur so viel Geld auf dem Girokonto hält, wie es benötigt, um genehmigte Abbuchungen sowie geplante Zahlungen zu decken, halte ich das für schlau und bezeichne das als cleveres Kontomanagement mit minimalem Verlustrisiko.

Und wieder volle Zustimmung.



Zitat (von JayC):
wie sich später herausstellt -

Da liegt das Problem ...
Meine Bank informiert mich ein paar Sekunden nach der Abbuchung per Pusch. Oft sehe ich sogar "vorgemerkte Abbuchungen" in der App.
Wenn da was faul ist, logge ich mich ein, mache 4 Klicks, storniere die Abbuchung und nach 2 Minuten ist der Spuck vorbei und all mein Feld wieder verfügbar.
Nur bei den "vorgemerkte Abbuchungen" muss ich mit dem Kundenserwitz chatten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat:
Da liegt das Problem ...
Meine Bank informiert mich ein paar Sekunden nach der Abbuchung per Pusch. Oft sehe ich sogar "vorgemerkte Abbuchungen" in der App.
Wenn da was faul ist, logge ich mich ein, mache 4 Klicks, storniere die Abbuchung und nach 2 Minuten ist der Spuck vorbei und all mein Feld wieder verfügbar.
Nur bei den "vorgemerkte Abbuchungen" muss ich mit dem Kundenserwitz chatten.


Darauf kann ich nur für mich antworten: Ich bin so wenig wie möglich online - zuhause wie mobil, weil ich es leid bin, mich zum Sklaven dieser Technik zu machen. Grundsätzlich ist es ja auch kein Problem, jedwede Abbuchungen von Konto wieder zurück buchen zu lassen. Allerdings ist es in dem Moment, wo bei einem Zahlungsvorgang die Karte mangels Kontodeckung nicht funktioniert, aus mehreren Gründen schon ein erhebliches Ärgernis ...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41045x hilfreich)

Zitat (von JayC):
Ich bin so wenig wie möglich online - zuhause wie mobil, weil ich es leid bin, mich zum Sklaven dieser Technik zu machen.

Ich bin 80% online, glücklicherweise ganz ohne Sklave dieser Technik zu sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat:
Ich bin 80% online, glücklicherweise ganz ohne Sklave dieser Technik zu sein.


Wenn du meinst ... !? Und was passiert, wenn "online sein" plötzlich >>> KLICK <<< weg ist? Jetzt sage mir nicht, dass du ein IBM-Konzept für den des Falles hast ... :wink:

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41045x hilfreich)

Zitat (von JayC):
Und was passiert, wenn "online sein" plötzlich >>> KLICK <<< weg ist?

Würde ich mit Karte zahlen, könnte ich mir dann mit der Karte statt zu zahlen nur noch Kaugummis vom Schuh kratzen. Die Terminals sind ohne "online" ja nur noch Elektroschrott.
Bankabbuchungen laufen auch nicht mehr.



Zitat (von JayC):
Jetzt sage mir nicht, dass du ein IBM-Konzept für den des Falles hast ...

Übertreiben muss man im privaten nicht unbedingt, aber ein paar Kleinigkeiten habe ich schon.

Ich habe das Kartenproblem ja eh nicht, da ich bar zahle.
Prepaidkarten in allen 3 relevanten Netzen (Telekom, Vodafone, Telefonica) hab ich immer dabei (2 im Hauptgerät, eine im Zweitgerät).
Von allen wichtigen Daten / Dokumenten habe ich Originale und Kopien an sicheren Orten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat:
Ich habe das Kartenproblem ja eh nicht, da ich bar zahle.


Na ja, das ist ja wenigstens teilweise ein IBM (Immer Besser Manuell) -Konzept ... :cheers:

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