Persönliche Mitteilungspflicht bei Beitragserhöhung?

21. November 2001 Thema abonnieren
 Von 
Doreen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Persönliche Mitteilungspflicht bei Beitragserhöhung?

Hallo,
vor ca. 1,5 Monaten wir von einem Automobilclub den neuen Überweisungsschein mit den aktuellen Beiträgen! Doch zu unserem Ärger stellten wir fest, dass diese erhöht wurden!
Nun haben wir dem Club mitgeteilt, dass wir diese Mitgliedschaft gern beenden möchten, da wir nichts von der Beitragserhöhungen wußten und diese nicht weiter so einfach hinnehmen möchten.
Als Antwort erhielten wir eine Absage, mit der Begründung, dass eine Kündigung nur zum Ablauf des Beitragsjahres möglich ist und drei volle Monate vorher eingehen muss. (Ist ja auch verständlich)
Da nun aber dieses Schreiben erst einen halben Monat vor Wechsel des Beitragsjahres bei uns einging, hatten wir ja überhaupt nicht die Möglichkeit die Mitgliedschaft fristgerecht zu beenden.
Desweiteren wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass in der Clubzeitschrift von Dez. 1997 (!!!) die neue gültige Beitragsanpassung ausführlich erklärt wurde!
1997 liegt 4 Jahre zurück und die Beiträge sind seitdem noch weiter angestiegen.
Nun die Fragen:
- Gibt es wirklich kein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen?
- Gibt es keine persönliche Mitteilungspflicht des Clubs (Vereinsrecht) zu Erhöhungen oder ist man verpflichtet sich solche Clubhefte von vorn bis hinten durchzulesen und selbst auf kleinste Details zu achten? (Selbst nach mehrmaligem Durchblättern der letzten Clubhefte, fandenwir keinen Artikel/Beitrag)
- Kennt jemand Urteile zu solchen Themen?

Danke
LG Doreen

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