Pfändung - Bedarfsgemeinschaft - das Geld reicht nicht!?

20. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
sonne11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung - Bedarfsgemeinschaft - das Geld reicht nicht!?

hallo ich hoffe mir kann einer helfen mein lebendspartner hat eine pfändung und bekommt nur 700 euro noch ausgezahlt von sein lohn der beträgt 1200 euro ich bin beim arbeitsamt gemeldet da wir eine bedarfsgemeinschaft sind nun meine frage muss mir das arbeitsamt helfen da ich 2 kinder habe reicht das geld nicht wir müssen miete zahlen und alles ich war heute bein arbeitsamt und die gute frau sagte da es eine lohnpfändung ist geht es den nichts an was kann ich machen wer kann mir helfen

-----------------
" "




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Hat Ihre Tastatur auch ein 'Punkt'- und/oder 'Komma'-Taste?

Wenn ja, wäre die Verwendung derselben einem möglichen Leser gegenüber sehr entgegenkommend.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7018 Beiträge, 3936x hilfreich)

Offensichtlich hat der Lebnesgefährte Unterhaltsschulden oder jemand pfändet wegen eine sog. Deliktsforderung. Ansonsten würde sich nämlich kein Pfändungsfreibetrag von lediglich 700 € ergeben.

Und zu der Frage, wie es sich mit dem anrechenbaren Einkommen bei Lohnpfändungen verhält, kann wahrscheinlich das Sozialrechtsforum mehr Auskunft geben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.095 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.085 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.