Hallo,
ich musste vor drei Tagen - nach endlosen, aber erfolglosen Versuchen - die EV abgeben.
Ich besitze kein eigenes Girokonto mehr, sondern bin nur Bevollmächtigte auf dem Konto meines Ehemannes (Gütertrennung).
Unser Gerichtsvollzieher wies mich darauf hin, dass es unter gewissen Voraussetzungen möglich wäre, das Konto trotzdem zu pfänden. (Das KONTO wohlgemerkt, nicht die Einkünfte).
Allerdings konnte er mir keine genauen Angaben über die Abwicklung dieser Verfahrensweise geben.
Gibt es nachweisliche Beweise, dass dieses möglich ist? Auf welche Paragraphen stützt sich dies?
Ich würde die Bevollmächtigung sofort kappen, aber mit einer EV bekomme ich kein Konto mehr!!
Vielen Dank für eine Antwort im Voraus
Talyn
Pfändung auf Konto
5. August 2005
Thema abonnieren
Frage vom 5. August 2005 | 10:36
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 10x hilfreich)
Pfändung auf Konto
#1
Antwort vom 5. August 2005 | 18:31
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 5x hilfreich)
soweit ich wie ich von bekannten kenne,können sie das konto von deimen mann wegen deine "schulden" nicht pfänden.warum machst du dir bei der sparkasse oder postbank kein eigenes konto?
#2
Antwort vom 5. August 2005 | 19:10
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 5x hilfreich)
kein girokonto machen sonderen ein guthabenkonto einrichten
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. August 2005 | 08:49
Von
Status: Schüler (246 Beiträge, 29x hilfreich)
Hallo Talyn,
der GV meinte warscheinlich mit"unter besonderen Umständen" wenn Sie Ihr Geld auf das Konto Ihres Ehemannes überweisen lassen.Wenn dem so ist,kann der GV zugreifen,ansonsten hat schnuckelchen recht ,am besten selbst ein Guthabenkonto einrichten.
Gruß kdw
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