Hallo,
durch betrügerische Handlungen meines ehemaligen Arbeitgebers bin ich bis dato hoch verschuldet.
Daraus resultierend musste ich mich zwangsläufig mit dem o.g. Thema auseinandersetzen. Leider gibt es keinen wirksamen Schutz vor Pfändung. Pfändungsschutzkonto, Pfändungsfreigrenzen etc. Die durch Gesetz vorgegebenen Möglichkeiten werden umgangen, wenn ein GV zum letzten Mittel, der Taschenpfändung; greift. Leider wird diese Methode meistens bei Schuldnern zur Anwendung gebracht, die sich nicht wehren können.
In meinem Fall blieb ein Prozess vor einem Arbeitsgericht erfolglos weil zum einen der Richter in Vertretung handelte, meine Rechtsvertretung keine Hilfe war und zum anderen der Beklagte AG zudiesem Zeitpunkt bereits im Strafvollzug saß.
Während ich mich weiter mit Gläubigern, Gerichtsvollziehern und RA auseinandersetzen muss, kann dieser AG nach Entlassung aus dem STV weiter mit seinem Wagen der Oberklasse, geschniegelt und gebügelt durch die Gegend fahren.
Alle Versuche mein Recht durchzusetzen, liefen ins Leere.
Im Übrigen ging es hier nicht nur um uhngezahlte Gehälter von einigen Hundert Euro sondern um fünfstellige Summen.
Wer hat ähnliche Erfahrungen machen müssen ?
Für ein Feedback danke ich im voraus.
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Pfändung und Schutz davor ?
31. Oktober 2011
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Frage vom 31. Oktober 2011 | 23:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung und Schutz davor ?
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#1
Antwort vom 2. November 2011 | 16:06
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 434x hilfreich)
quote:
Leider gibt es keinen wirksamen Schutz vor Pfändung
Wieso "leider"? Sonst könnte ja jeder einfach Schulden machen und sich nicht drum scheren.
quote:
Die durch Gesetz vorgegebenen Möglichkeiten werden umgangen, wenn ein GV zum letzten Mittel, der Taschenpfändung; greift.
Das verstehe ich nicht. Auch die Taschenpfändung ist gesetzlich geregelt.
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#2
Antwort vom 4. November 2011 | 13:53
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
"leider" war unglückliche Wortwahl.
Zur Taschenpfändung habe ich keine gesetzliche Regelung finden können. Die Anwendung liegt wohl im Ermessen des GV.
Er kann also auch Bargeld pfänden, wenn der Freibetrag nicht überschritten wird.
Mit nachdenklichen Grüssen
BACHE
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#3
Antwort vom 4. November 2011 | 13:53
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
"leider" war unglückliche Wortwahl.
Zur Taschenpfändung habe ich keine gesetzliche Regelung finden können. Die Anwendung liegt wohl im Ermessen des GV.
Er kann also auch Bargeld pfänden, wenn der Freibetrag nicht überschritten wird.
Mit nachdenklichen Grüssen
BACHE
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#4
Antwort vom 4. November 2011 | 15:01
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 434x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Zur Taschenpfändung habe ich keine gesetzliche Regelung finden können. <hr size=1 noshade>
§758 I ZPO . Die Taschen zählen zu den "Behältnissen" i.S.d. o.a. Paragraphen.
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