Hallo Leute,
ich möchte gerne wissen, wann gepfändet werden kann, wer pfänden kann und was nicht gepfändet werden kann.
Vielen Dank schon im voraus
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"Wissensdurst"
Pfändung - wann kann gepfändet werden und von wem?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sehr geehrter Herr Knuth,
bitte beschreiben Sie ein wenig genauer, worum es geht, da sonst die Information zu groß wäre.
Für einen ersten Überblick informieren Sie sich zB auf dieser Internetseite:
http://www.ra-kotz.de/pfaendungsrenzen.htm
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
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-- Editiert von J.Roenner (Bobo) am 18.01.2005 17:07:40
Erst mal vielen Dank für die prompte Antwort.
Es geht um ein Haus mit Grundstück, daß offizell ca 30.000EUR wert ist (das ist kein Schreibfehler, so etwas gibt es wirklich). Diese Haus soll meinem Bruder mit allen Rechten und Pflichten überschrieben werden. Er ist zur Zeit arbeitslos und verfügt über recht wenig Geld. Mein Bedenken ist nun, daß er vielleicht nicht regelmäßig die laufenden Kosten, wie Grundstückssteuer u.s.w., nicht bezahlen kann. Kann ihm nun dieses Haus aufgrund der Nichtzahlungen das Haus und Grundstück gepfändet werden. Beides ist schuldenfrei, es liegt also keine Hypothek auf Grundstück und Haus.
Ich kann es mir nicht so recht vorstellen, daß ihm der Wohnraum entzogen werden kann, da die Kosten für Umzug in eine Sozialwohnung recht viel Geld kosten würde. Ein Zwangsverkauf würde auch wegfallen, da das Haus nicht zu diesem Preis verkauft werden könnte, da keine Nachfrage besteht(Das Haus ist in einem schlechten Zustand und liegt direkt neben einer Bahnlinie).
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hi,
Immobilien können eigentlich immer Zwangsversteigert werden.
Eine Wertgrenze unter der das nicht möglich wäre gibt es nicht.
Die Zwangsversteigerung kann folglich auch wegen Rückständiger Grundsteuern, und auch wegen persönlciher Schulden betrieben werden.
Unpfändbarkeit gibt es nur für bestimmte bewegliche Gegenstände (§811 ZPO
) für Arbeitseinkommen (§850 ff. ZPO
) und für Sozialleistungen (§§ 54
,55 SGB I)
Ist denn aber für den Antrag auf Zwangsversteigerung nicht die Eintragung einer Sicherungshypothek notwendig? Und für diese eine Mindestforderung von 750,00 EUR?
Hallo Leute,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde woll abwarten, wie sich die ganze Sache so entwickelt. Falls etwas passiert, werde ich darüber schreiben. Quasi als Fallstudie.
Viele Grüße
Peter Knuth
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