Pfändung - wann kann gepfändet werden und von wem?

18. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Peter Knuth
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung - wann kann gepfändet werden und von wem?

Hallo Leute,
ich möchte gerne wissen, wann gepfändet werden kann, wer pfänden kann und was nicht gepfändet werden kann.
Vielen Dank schon im voraus

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"Wissensdurst"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Knuth,

bitte beschreiben Sie ein wenig genauer, worum es geht, da sonst die Information zu groß wäre.

Für einen ersten Überblick informieren Sie sich zB auf dieser Internetseite:

http://www.ra-kotz.de/pfaendungsrenzen.htm


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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-- Editiert von J.Roenner (Bobo) am 18.01.2005 17:07:40

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#2
 Von 
Peter Knuth
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für die prompte Antwort.
Es geht um ein Haus mit Grundstück, daß offizell ca 30.000EUR wert ist (das ist kein Schreibfehler, so etwas gibt es wirklich). Diese Haus soll meinem Bruder mit allen Rechten und Pflichten überschrieben werden. Er ist zur Zeit arbeitslos und verfügt über recht wenig Geld. Mein Bedenken ist nun, daß er vielleicht nicht regelmäßig die laufenden Kosten, wie Grundstückssteuer u.s.w., nicht bezahlen kann. Kann ihm nun dieses Haus aufgrund der Nichtzahlungen das Haus und Grundstück gepfändet werden. Beides ist schuldenfrei, es liegt also keine Hypothek auf Grundstück und Haus.
Ich kann es mir nicht so recht vorstellen, daß ihm der Wohnraum entzogen werden kann, da die Kosten für Umzug in eine Sozialwohnung recht viel Geld kosten würde. Ein Zwangsverkauf würde auch wegfallen, da das Haus nicht zu diesem Preis verkauft werden könnte, da keine Nachfrage besteht(Das Haus ist in einem schlechten Zustand und liegt direkt neben einer Bahnlinie).

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#3
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

Immobilien können eigentlich immer Zwangsversteigert werden.
Eine Wertgrenze unter der das nicht möglich wäre gibt es nicht.
Die Zwangsversteigerung kann folglich auch wegen Rückständiger Grundsteuern, und auch wegen persönlciher Schulden betrieben werden.

Unpfändbarkeit gibt es nur für bestimmte bewegliche Gegenstände (§811 ZPO ) für Arbeitseinkommen (§850 ff. ZPO ) und für Sozialleistungen (§§ 54 ,55 SGB I)

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#4
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Ist denn aber für den Antrag auf Zwangsversteigerung nicht die Eintragung einer Sicherungshypothek notwendig? Und für diese eine Mindestforderung von 750,00 EUR?

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#5
 Von 
Peter Knuth
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde woll abwarten, wie sich die ganze Sache so entwickelt. Falls etwas passiert, werde ich darüber schreiben. Quasi als Fallstudie.

Viele Grüße
Peter Knuth

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