Pfändungsschutzkonto - Private Zusatzversicherung erstattet aus Versehen auf P-Konto

1. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Nick43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Pfändungsschutzkonto - Private Zusatzversicherung erstattet aus Versehen auf P-Konto

Hallo Leute,

ich habe eine private Zahnzusatzversicherung. Nach einer privaten Zahnarztrechnung über ca. 1500 Euro und meiner Bitte an die Versicherung, das Geld wegen Pfändungsschutzkonto auf keinen Fall auf mein privates Girokonto zu erstatten, sondern direkt an den Zahnarzt.

Es erfolgte ohne Hinweis eine prompte Überweisung auf mein privates Girokonto.

Wenn die Versicherung sozusagen trotz Hinweis bitte nicht an mich direkt zu zahlen trotzdem an mich direkt zahlt, hat diese Zahlung überhaupt schuldbefreiende Wirkung?

Gibt es Lösungen, ohne über das Amtsgericht gehen zu müssen?

Ich würde mich sehr über eure Meinung freuen.

-- Editiert von User am 1. April 2023 01:14

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Nick43):
meiner Bitte an die Versicherung

Zum einen muss niemand Bitten erfüllen, zum andern wird man nicht nachweisen können das diese Bitte die Versicherung überhaupt erreicht hat.



Zitat (von Nick43):
hat diese Zahlung überhaupt schuldbefreiende Wirkung?

Sie hat Dich erreicht, somit schuldbefreiende Wirkung eingetreten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nick43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Doch das kann ich nachweisen. Kommunikation erfolgte per Telefax, genau gesagt in 1 Fax (Rechnungsübermittlung und Anweisung nicht auf mein Konto zu überweisen).

Die Anweisung (oben von mir ggf. fälschlicherweise als Bitte betitelt, lautete wie folgt: "Bitte zahlen Sie DIREKT AN DEN ZAHNARZT! NICHT AN MICH ZAHLEN, DA PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO!!".

Hatte bei einer früheren Rechnung auch prima funktioniert. Entweder war es ein Versehen, oder man möchte es sich zur Gewohnheit machen, damit Leistungen durch einen Teil der Versicherten nicht mehr abgerufen werden können.

Ohne dieses Fax, hätte die Versicherung den Betrag nicht gekannt, den Sie jetzt überwiesen haben.

Die private Versicherung gehört glaube ich nicht zu der Gruppe der Berechtigten, eine Erhöhungsbescheinigung auszustellen, die auch von meinem Kreditinstitut anerkannt wird? Gibt es Lösungen, ohne über das Amtsgericht gehen zu müssen, um dort den Freibetrag erhöhen zu lassen??

-- Editiert von User am 1. April 2023 02:34

1x Hilfreiche Antwort

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