Pfandbon: Annahme verweigert (mal wieder)

28. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)
Pfandbon: Annahme verweigert (mal wieder)

Hallo zusammen!

Ich stand gerade beim LIDL an der Kasse und wollte einen Pfandbon von Juli einlösen. Habe ihn zufällig wiedergefunden, war auch nicht gerade wenig Geld (manchmal vergesse ich es einfach, weil ich den Bus bekommen muss).

Was sagt mir der Kassierer? Geht nicht: nur 4 Wochen gültig. Ich protestiere. Kassierer fragt an der Nebenkasse. Kassiererin ruft von dort "Nee, nur 4 Wochen gültig". Ich protestiere erneut, er könne nichts machen.

Leute, IMMER das gleiche. Vor ein paar Wochen hatte ich das schon bei Netto. Ich habe den Discounter dann über § 195 BGB aufgeklärt, mind. drei Jahre Gültigkeit usw. Und was war? Nach zwei Wochen kam ein Entschuldigungsschreiben mit Gutschein.

Ich frage mich, wie viele hunderttausende Euro die ganzen Annahmestellen so jährlich ansammeln. Ist das Betrug oder Unterschlagung? Jetzt kann ich wieder an die Verbraucherzentrale, Gewerbeaufsicht und den Konzern schreiben. Es kotzt mich an.

Grüße
Lars-Daniel

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19 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Die Kassierer sind da am wenigsten Schuld. An die Konzernadresse schicken und fertig.

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#2
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Die Kassierer sind da am wenigsten Schuld. An die Konzernadresse schicken und fertig.


Habe nie gesagt, dass die Kassierer schuld tragen, aber in einem normalen LIDL befinden sich nur 3-4 Mitarbeiter (bei uns in der Regel nur 2-3). Andere Ansprechpartner gibt es nicht. Ich finde es nur dreist, was bei den Discountern abgezogen wird.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Lars-Daniel Weber):
aber in einem normalen LIDL befinden sich nur 3-4 Mitarbeiter

Ist dann aber schon die Luxus Variante...



Zitat (von Lars-Daniel Weber):
Andere Ansprechpartner gibt es nicht.

Stimmt, nicht vor Ort.
Die Discounter haben zentralisierte Struktur, bedeutet so was wird dann je nach Tragweite in der Zentrale oder bei der Bezirksleitung entschieden.



Zitat (von Lars-Daniel Weber):
Ich frage mich, wie viele hunderttausende Euro die ganzen Annahmestellen so jährlich ansammeln.

Der Pfandschlupf betrug letztes Jahr ca. 180 Mio. EUR, seit Einführung 2003 ca. 3,5 Mrd. EUR



Zitat (von Lars-Daniel Weber):
Ist das Betrug oder Unterschlagung?

Das nennt sich "Schlampigkeit" und "selbst schuld" und fällt in die Verantwortung des Verbrauchers.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das nennt sich "Schlampigkeit" und "selbst schuld" und fällt in die Verantwortung des Verbrauchers.


Inwiefern? Der Pfandbon ist ja nicht verfallen, mich trifft keine Schuld - ich habe nichts falsch gemacht. Die erfundene Obsoleszenz der Annahmestelle ist ungültig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

LIDL hatte sich inzwischen übrigens gemeldet, sich für den Vorfall entschuldigt. Technisch ist die Annahme wohl nicht mehr an den Kassensystemen möglich. Man soll sich beim Geschäftsführer melden. Verweigert dieser die Annahme, soll man zum Regionalleiter (steht am Eingang) Kontakt aufnehmen usw.

Wird im Endeffekt darauf hinauslaufen, dass die Obsoleszenz der Pfandzettel (wg. des sich auflösenden Thermodrucks) und das aufwändige Hinterherlaufen nur die wenigsten BürgerInnen ihr Recht gelten machen und den Konzern somit indirekt bereichern.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wird im Endeffekt darauf hinauslaufen, dass die Obsoleszenz der Pfandzettel (wg. des sich auflösenden Thermodrucks) und das aufwändige Hinterherlaufen nur die wenigsten BürgerInnen ihr Recht gelten machen und den Konzern somit indirekt bereichern.
Unsinn. Der gewöhnliche Bürger löst den Bon genau an dem Tag ein an dem er auch die Flaschen zurückgebracht hat. Und wenn es wirklich mal vergessen wurde man keine Zeit mehr hatte etc., dann halt beim nächsten Besuch des Ladens.

Zitat:
Ich habe den Discounter dann über § 195 BGB aufgeklärt, mind. drei Jahre Gültigkeit usw.
Ich bin gar nicht so sicher, dass nicht auch eine kürzere Frist vereinbart werden darf (was aber natürlich auch erfolgen muss, etwa in den AGB). In Supermärkten ohne Pfandbon muss man das Geld schließlich auch sofort mitnehmen.

Zitat:
Der Pfandschlupf betrug letztes Jahr ca. 180 Mio. EUR, seit Einführung 2003 ca. 3,5 Mrd. EUR
Richtig. Aber dahinter stecken ganz andere Sachverhalt, und sicher nur wenige vergessenen Pfandbons.

Der Gesetzgeber könnte aber überlegen ob es nicht gerecht wäre, diesen Zusatzgewinn für die Entsorgung abzuschöpfen. Die entsprechenden Flaschen und Dosen landen ja meist fälschlicherweise im Hausmüll, oder gar irgendwo in der Natur.
Aber gut, das ist jetzt Politik.

Stefan

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Lars-Daniel Weber):
Man soll sich beim Geschäftsführer melden. Verweigert dieser die Annahme, soll man zum Regionalleiter (steht am Eingang) Kontakt aufnehmen usw.

Ich würde da genau einmal mit dem Regionalleiter Kontakt aufnehmen, mit Zustellnachweis und Fristsetzung nach Datum zur Auszahlung.

Danach dann einfach Mahnbescheid ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Lars-Daniel Weber):
Wird im Endeffekt darauf hinauslaufen, dass die Obsoleszenz der Pfandzettel (wg. des sich auflösenden Thermodrucks) und das aufwändige Hinterherlaufen nur die wenigsten BürgerInnen ihr Recht gelten machen und den Konzern somit indirekt bereichern.


Schließe bitte nicht von deiner eigenen Unfähigkeit auf andere.
Du brauchst 6 Monate zum Einlösen eines Pfandbons und ein Jahr zum Nachfragen bei der Konzernzentrale.
Das kann man nun wirklich nicht als Normalfall betrachten.

Ich nehme mal an, das 99,99% der Bürger ihr Recht innerhalb von 2 Stunden nach Erhalt des Pfandbons geltend machen. Der Rest ist dann schlicht zu vernachlässigen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Ich nehme mal an, das 99,99% der Bürger ihr Recht innerhalb von 2 Stunden nach Erhalt des Pfandbons geltend machen. Der Rest ist dann schlicht zu vernachlässigen.


Diese Bgründung finde ich jetzt so lala, weil:
Ich nehme mal an, dass 99,99% der Bürger in ihrem leben (z.B.) nicht vergewaltigt wird. Ist der Rest deswegen zu vernachlässigen?!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

oha, jetzt wird das nicht korrekte Einlösen eines Pfadbons schon mit Vergewaltigung verglichen.

Aber den 99,99% stimme ich nun doch nicht zu, ich kann mir gut vorstellen, dass durchaus 5% den Bon vergessen, oder sonst wie verhindert sind ihn direkt einzulösen (der Bus wurde ja sogar schon genannt).
Verstörend ist aber die Aussage "IMMER das gleiche.". Wenn das wirklich immer wieder passiert dann sollte der TS mal seine chaotischen Abläufe überdenken.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

oha, jetzt wird das nicht korrekte Einlösen eines Pfadbons schon mit Vergewaltigung verglichen.

Aber den 99,99% stimme ich nun doch nicht zu, ich kann mir gut vorstellen, dass durchaus 5% den Bon vergessen, oder sonst wie verhindert sind ihn direkt einzulösen (der Bus wurde ja sogar schon genannt).
Verstörend ist aber die Aussage "IMMER das gleiche.". Wenn das wirklich immer wieder passiert dann sollte der TS mal seine chaotischen Abläufe überdenken.

Stefan


Ich habe nicht das verzögerte Einlösen des Pfandbons mit einer Vergewaltigung verglichen. Es geht nur ums Prinzip. Es ist völlig egal warum wer auch immer seinen Pfandbon nicht am selben Tag einlöst. Nur weil es wohl der Großteil gleich mit einem Einkauf verbindet ist das eben nicht der "goldene" Weg. Und darum ist die Aussage 0,01% wären zu vernachlässigen in meinen Augen ungerechtfertigt.
Ich stimme dir auch bei dem Prozentsatz zu. Mir selbst passiert es nicht selten, dass der Pfandbon im Portemonnaie landet und dann nach einem längeren Einkauf schlichtweg vergessen wird. Ok, dort liegt er dann meist nur eine Woche, aber ist eben auch alles andere als "unmittelbar". Und wo will man da eine Grenze ziehen?

Es hat auch nicht zwingend etwas mit chaotischen Abläufen gemein. Ich selbst habe mal eine Zeit lang immer wieder Pfandbons aufgehoben und als eine Art "Sparkonto" verwendet. Am Ende eines gewissen Zeitraumes kam dann immer ein schönes Sümmchen zusammen, über welches man sich "freuen" konnte. Ok, ich wusste dass mein Laden aber auch alte Gutscheine problemlos einlöst, so sie denn dort auch gezogen wurden.

Der TE hat schlichtweg das Recht dazu seine Pfandbons einzulösen wann er möchte (innerhalb der Verjährungsfrist). Da muss man ihm keinen Strick versuchen draus zu drehen.
OK, was man ihm vorhalten muss ist, dass er sich über das umständliche Prozedere ärgert. Er hat zwar ein Anrecht auf das Geld, aber eben nicht zwingend auf unmittelbare Barauszahlung an der Kasse. Aber spätestens nach dem ersten mal, als er das Spiel mit Regionalleiter/Filialleiter durchgemacht hat, war ihm das ja klar und hat es nun billigend in Kauf genommen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich stimme dir auch bei dem Prozentsatz zu. Mir selbst passiert es nicht selten, dass der Pfandbon im Portemonnaie landet und dann nach einem längeren Einkauf schlichtweg vergessen wird. Ok, dort liegt er dann meist nur eine Woche,
Eben, genau das hatte ich ja auch schon geschrieben.
Und es geht auch nicht darum ob das Nichteinlösen zu vernachlässigen oder hinzunehmen ist. Vielmehr wurde im Namen aller Bürger gesprochen, und das passt halt nicht weil es bei den meisten gar nicht zu dem Problem kommt. Und das hat man auch selbst in der Hand (im Gegensatz zu einer Vergewaltigung).

Zitat:
Und wo will man da eine Grenze ziehen?
Lidl hat sie offenbar bei 4 Wochen gezogen.
Und wie gesagt bin ich mir gar nicht sicher, dass hier unbedingt die Regelverjährung gelten muss. Vielleicht hat Lidl die 4 Wochen ja sogar ausdrücklich festgelegt, etwa um Betrügereien zu unterbinden. So ein Pfandbon ist sicher nicht mit einem gewöhnlichen Gutschein gleichzusetzen. Es gibt ja nicht einmal eine Pflicht überhaupt einen Bon auszudrucken.

Zitat:
Er hat zwar ein Anrecht auf das Geld, aber eben nicht zwingend auf unmittelbare Barauszahlung an der Kasse.
Grundsätzlich hat man das wohl schon, sprich: Ein Supermarkt kann sich nicht der Pfandannahme entziehen indem er das Prozedere so aufwendig macht, dass die Kunden lieber zur Konkurrenz gehen (wäre übrigens auch dumm, so verliert man die Kunden ja womöglich).
Aber ob das unkomplizierte Einlösen wirklich 3 Jahre lang möglich sein muss?

Ich kenne beispielsweise Veranstaltungen (z.B. Stadtfeste oder Festivals) wo es Trickbecher nur gegen Pfand gibt. Und da muss man natürlich noch während der Veranstaltung das Pfand einlösen, ein paar Wochen später wird mindestens schwierig, vielleicht sogar unmöglich.

Stefan

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#13
 Von 
brijo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

LIDL-Pfandbon: Annahme rechtswidrig verweigert - immer noch
Der Filialleiter der Filiale vor Ort weigert sich Pfandbons, die ca. 1 Jahr alt sind, einzulösen. Mit dem Hinweis, es sei den Mitarbeitern von der Zentrale aus verboten Bons, die älter als 3 Monate sind, einzulösen. Ich könne mich ja bei der Hotline beschweren.
Es geht hier nicht um (viel) Geld - aber um´s Prinzip. Pfandbons sind 3 Jahre gültig (das werden die Zentralisten von Lidl auch wissen). Und weil sich sicher viele von diesem Verhalten abschrecken lassen ist das - vor allem in der Summe - natürlich leicht verdientes Geld für den Discounter.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich habe auch uneingelöste Pfand-Bons zuhause, die seit Monaten auf ihre Einlösung warten. Das kommt schon mal vor.

Ich denke da steckt von Seiten der Konzernzentralen Vorsatz dahinter. Es gibt nämlich keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb Pfandbons nur 3 Monate einlösbar bleiben sollten.

Gleichzeitig gibt es immer noch viele Händler, wie z.B. Kioske am Münchner Hauptbahnhof oder auch verschiedene Autobahntankstellen, die zwar Pfandflaschen verkaufen, es aber nicht wieder zurücknehmen wollen. Die verweigern die Annahme schlicht mit der Begründung, das sei nicht bei Ihnen gekauft und man müsse den originalen Kaufbeleg vorweisen um das Pfand einlösen zu können.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht rechtens ist. Dennoch machen es viele, da es schlicht keine Sanktionen für solches Fehlverhalten gibt und die damit aber eine Menge mehr Gewinn machen können.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Pfandbons sind 3 Jahre gültig
Ich hatte das ja vor Jahren(!) schon mal angesprochen, wie kommst du auf 3 Jahre?

Zitat:
natürlich leicht verdientes Geld für den Discounter.
Auch dazu hatte ich schon gesagt, warum das nicht stimmt (die Summen sind sehr gering, und der indirekte Schaden bei normalen* Kunden wahrscheinlich größer).

*normale Kunden=keine Flaschensammler, die ansonsten nichts kaufen

Zitat:
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht rechtens ist.
Doch, ist es.

Zitat:
und die damit aber eine Menge mehr Gewinn machen können.
Wo ist denn da der Gewinn?
Bei den verweigerten Bons kann ich das ja noch nachvollziehen, aber wo soll ein Kiosk Gewinn machen wenn er Flaschen nicht annimmt (und damit womöglich den potenziellen Kunden vergrault)?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Der Beitrag ist aus 2017!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich hatte das ja vor Jahren(!) schon mal angesprochen, wie kommst du auf 3 Jahre?


Stimmt, die sind verkehrt, es können je nach Datum sogar fast 4 Jahre sein.
Liegt daran, dass für Pfandbons die Regelverjährungsfrist nach BGB gilt, aber auch das schon seit Ewigkeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Beitrag ist aus 2017!
Na und, das Thema ist offenbar immer noch aktuell.
Und da es hier gar nicht um ein konkretes Problem geht - warum nicht?

Und noch ein Kommentar:
Zitat:
Es gibt nämlich keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb Pfandbons nur 3 Monate einlösbar bleiben sollten.
Es gibt auch keinen nachvollziehbaren Grund, warum die Bons nicht nur am selben Tag gelten sollten (in #12 hatte ich Beispiele gebracht bei denen es so ist, und zwar völlig rechtmäßig).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Liegt daran, dass für Pfandbons die Regelverjährungsfrist nach BGB gilt, aber auch das schon seit Ewigkeiten.
Hast du Urteile dazu?

Einzig das eine Abweichung von der Regelverjährung überraschend wäre und damit nicht irgendwo versteckt vereinbart werden kann (AGB) könnte ein Punkt sein.
Ansonsten sehe ich aber kein Hindernis, auch kürzere Fristen zu vereinbaren, das gibt es doch hundertfach (Fahrkarten, Verzehrbons, Mitgliedsausweise u.s.w. - all' das kann befristet werden).

Stefan

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