Hallo,
ich habe irgendwo mal gelesen, dass man nicht verplichtet ist
Mahnkosten (ca. 3 Euro) zu bezahlen. (hier wegen zu später Zahlungseingang)
Stimmt das? Steht so was im Gesetz drin oder beruft man sich
da auf eine Gerichtsentscheidung.
Für h i l f r e i c h e und ernsthafte Hinweise wäre ich dankbar.
(Sorry ich hoffe ich habe im richtigen Teil des Forums die Frage gestellt.)
-- Editiert von hak am 09.12.2005 10:13:55
-- Editiert von hak am 09.12.2005 10:15:10
Pflicht Mahkosten zu bezahlen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was heißt, nicht verpflichtet ist??
Wenn eine Zahlung, welche vereinbart wurde, nicht geleistet wird, ist der Gläubiger berechtigt, Mahngebühren zu verlangen. Wenn Sie diese nicht zahlen, ist es ohne weiteres möglich, auch einen Mahnbescheid über die fälligen Mahnkosten zu beantragen, welchem Sie zwar widersprechen können, jedoch müssen Sie dann nachweisen, dass die Erhebung dieser Mahngebühren ungerechtfertigt ist.
Hallo,
nicht verpflichtet heißt, man kann jemanden nicht "rechtmäßig" zwingen etwas zu tun oder zu lassen.
Zitat
>"" jedoch müssen Sie dann nachweisen, dass die Erhebung dieser Mahngebühren ungerechtfertigt ist.""
Ja genau, Sie haben es getroffen: Es ging darum, dass Mahngebühren "meistens" ungerechtfertigt sind.
z.B. vierteljährliche Abschlagszahlungen. Man bekommt keine Rechnung an dem Zahlungstermin, sondern Gläubiger schreibt am Anfang des Jahres, dass man an diesen und jenen Zeitpunkten zahlen möge.
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Mahngebühren können ab Verzug verlangt werden.
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Tschuldigung @Hak,
was wollen Sie uns eigentlich sagen???
- Wenn ich eine Rechnung nicht bezahle und mir dann irgendwann Mahngebühren in Rechnung gestellt werden, bin ich verpflichtet!!
- Ungerechtfertigt sind Mahngebühren nur, wenn kein Zahlungsverzug vorlag.
Wenn ich die Rechnung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bezahle, liegt Verzug vor, ergo: gerechtfertigt!
1/4jährliche Zahlungen befreien nicht von der pünktl. Zahlungspflicht. Hier gibt man am besten Einzugsermächt. oder macht einen Dauerauftrag um die Termine nicht zu versäumen.
Sie aben sich verpflichtet, quartalsmäßig zu zahlen, tun Sie dies nicht, geraten Sie in Verzug und wir sind wieder da wo wir waren.
Es ist eine irrige Annahme zu glauben, der Gläubiger MU? Mahnungen schicken, das muß er nicht!
Ist das nun anschaulich genug?
Wenn die Zahlungstermine entsprechend vereinbart sind, ist der Schuldner ohne Mahnung im Verzug. Somit können bereits bei erster Mahnung entsprechend Gebühren verrechnet werden.
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Ja ja, der Mahnman hat wie immer recht!
Waum glaubt mir denn nie einer??? Dabei gebe ich mir sooooo viel Mühe!
Die Höhe von Mahngebühren wird durch die Rechtsprechung reglementiert: Sie kann nicht in beliebiger Höhe gefordert werden.
Unstrittig ist, dass Verzugszinsen zum gesetzlich zulässigen Höchstsatz und Auslagen (Porti, Telefonate, Kopien usw.) gefordert werden können.
Gruß
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