Pflicht Mahkosten zu bezahlen?

9. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Hak
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 9x hilfreich)
Pflicht Mahkosten zu bezahlen?

Hallo,

ich habe irgendwo mal gelesen, dass man nicht verplichtet ist
Mahnkosten (ca. 3 Euro) zu bezahlen. (hier wegen zu später Zahlungseingang)
Stimmt das? Steht so was im Gesetz drin oder beruft man sich
da auf eine Gerichtsentscheidung.
Für h i l f r e i c h e und ernsthafte Hinweise wäre ich dankbar.
(Sorry ich hoffe ich habe im richtigen Teil des Forums die Frage gestellt.)

-- Editiert von hak am 09.12.2005 10:13:55

-- Editiert von hak am 09.12.2005 10:15:10

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Was heißt, nicht verpflichtet ist??

Wenn eine Zahlung, welche vereinbart wurde, nicht geleistet wird, ist der Gläubiger berechtigt, Mahngebühren zu verlangen. Wenn Sie diese nicht zahlen, ist es ohne weiteres möglich, auch einen Mahnbescheid über die fälligen Mahnkosten zu beantragen, welchem Sie zwar widersprechen können, jedoch müssen Sie dann nachweisen, dass die Erhebung dieser Mahngebühren ungerechtfertigt ist.

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#2
 Von 
Hak
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

nicht verpflichtet heißt, man kann jemanden nicht "rechtmäßig" zwingen etwas zu tun oder zu lassen.

Zitat
>"" jedoch müssen Sie dann nachweisen, dass die Erhebung dieser Mahngebühren ungerechtfertigt ist.""

Ja genau, Sie haben es getroffen: Es ging darum, dass Mahngebühren "meistens" ungerechtfertigt sind.

z.B. vierteljährliche Abschlagszahlungen. Man bekommt keine Rechnung an dem Zahlungstermin, sondern Gläubiger schreibt am Anfang des Jahres, dass man an diesen und jenen Zeitpunkten zahlen möge.

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Mahngebühren können ab Verzug verlangt werden.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Tschuldigung @Hak,

was wollen Sie uns eigentlich sagen???

- Wenn ich eine Rechnung nicht bezahle und mir dann irgendwann Mahngebühren in Rechnung gestellt werden, bin ich verpflichtet!!

- Ungerechtfertigt sind Mahngebühren nur, wenn kein Zahlungsverzug vorlag.
Wenn ich die Rechnung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bezahle, liegt Verzug vor, ergo: gerechtfertigt!

1/4jährliche Zahlungen befreien nicht von der pünktl. Zahlungspflicht. Hier gibt man am besten Einzugsermächt. oder macht einen Dauerauftrag um die Termine nicht zu versäumen.

Sie aben sich verpflichtet, quartalsmäßig zu zahlen, tun Sie dies nicht, geraten Sie in Verzug und wir sind wieder da wo wir waren.

Es ist eine irrige Annahme zu glauben, der Gläubiger MU? Mahnungen schicken, das muß er nicht!

Ist das nun anschaulich genug?

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn die Zahlungstermine entsprechend vereinbart sind, ist der Schuldner ohne Mahnung im Verzug. Somit können bereits bei erster Mahnung entsprechend Gebühren verrechnet werden.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ja ja, der Mahnman hat wie immer recht!

Waum glaubt mir denn nie einer??? Dabei gebe ich mir sooooo viel Mühe!

:(
;)

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#7
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die Höhe von Mahngebühren wird durch die Rechtsprechung reglementiert: Sie kann nicht in beliebiger Höhe gefordert werden.
Unstrittig ist, dass Verzugszinsen zum gesetzlich zulässigen Höchstsatz und Auslagen (Porti, Telefonate, Kopien usw.) gefordert werden können.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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