Pflicht zu Kindervorsorgeuntersuchungen in Hessen - Irgendwie umgehen? Konsequenzen Nicht-Einhaltung

24. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
gidjuh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflicht zu Kindervorsorgeuntersuchungen in Hessen - Irgendwie umgehen? Konsequenzen Nicht-Einhaltung

Das Kindergesundheitsschutzgesetz in Hessen regelt, dass U-Untersuchungen besucht werden müssen. Grund dieses Gesetzes ist wohl, dass manche Eltern ihre Kinder gegen die Wand schmeißen. Wenn man nicht zu einer Vorsorgeuntersuchung geht, ist die Konsequenz, dass das Jugendamt informiert wird und dieses evt. unangemeldet Zuhause vorbeikommen wird.

Nun ist es nicht so, dass ich den Sinn der Vorsorgeuntersuchungen besonders im Baby- und Kleinstkindalter bestreite. Doch aus bestimmten Gründen (die ich hier aber nicht diskutieren werde) möchte ich, vor allem wenn meine Tochter älter ist als 2 Jahre, die Freiheit haben nicht zu einer U-Untersuchung zu gehen. Ich möchte sie selbst bestimmen lassen, ob sie einen fremden Arzt an ihr Körper ranlässt. Das Kindergesundheitsschutzgesetz nun macht uns einen Strich durch die Rechnung, denn bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sind alle Vorsorgeuntersuchungen pflicht.

Nun ist die Frage erstens, mit welchen Mitteln der Gesetzgeber versuchen wird, das Kindergesundheitsschutz durchzusetzen, sprich: was geschehen wird, wenn wir nicht hingehen, nicht auf die Einladungen zur Untersuchung reagieren und das Jugendamt an der Türe ebenfalls nett zu Verstehen geben, dass eine Vorsorgeuntersuchung abgelehnt wurde.

Zweitens ist die Frage, ob es andere Gesetze gibt, mit die dem Kindergesundheitsschutzgesetz in die Quere kommen und auf die wir uns berufen können bzgl. einer möglichen Ablehnung der Vorsorgeuntersuchungen. Das scheint auf jeden Fall das GG Art. 2 zu sein, aber u.U. gäbe es auch noch etwas aus dem BGB o.Ä..

Im Voraus vielen Dank für die Ratschläge, Meinungen und Anregungen!

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 616x hilfreich)

Zitat (von gidjuh):
Ich möchte sie selbst bestimmen lassen, ob sie einen fremden Arzt an ihr Körper ranlässt.

Sie möchten den Willen einer 2jährigen einholen?

Zitat (von gidjuh):
sprich: was geschehen wird, wenn wir nicht hingehen, nicht auf die Einladungen zur Untersuchung reagieren und das Jugendamt an der Türe ebenfalls nett zu Verstehen geben, dass eine Vorsorgeuntersuchung abgelehnt wurde.

das Jugendamt wird Ihre ungewöhnlichen Vorstellungen von Kindeswohl und -Freiheit mitbekommen und wir sich genauer umsehen, ob sie noch über weitere ungewöhnliche Vorstellungen verfügen, die eine Gefahr für das Kind darstellen könnten.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gidjuh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von teador):
Sie möchten den Willen einer 2jährigen einholen?


Why not? Wenn ein Kleinkind per se keine Karotten essen mag, dann zwinge ich es doch nicht dazu, Karotten zu essen?

Die in Ihrem restlichen Beitrag geschilderten Sachverhalte waren mir, wie erwähnt, bereits bekannt. Trotzdem danke für die Antwort.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127599 Beiträge, 40841x hilfreich)

Zitat (von gidjuh):
Nun ist die Frage erstens, mit welchen Mitteln der Gesetzgeber versuchen wird,

Das hängt gasnz davon ab, wie die Situation ist, ob eine Gefahrenlage vorliegt. Da wäre dann von bösen Briefen über Bußgelder, einen (Teil)Entzug des Sorgerechtes bis hin zur Haft das ganze Spektrum drin.



Zitat (von gidjuh):
möchte ich, vor allem wenn meine Tochter älter ist als 2 Jahre, die Freiheit haben nicht zu einer U-Untersuchung zu gehen.

In dem Alter haben Kinder noch nicht die Fähigkeit dies korrekt beurteilen zu können.



Zitat (von gidjuh):
Ich möchte sie selbst bestimmen lassen, ob sie einen fremden Arzt an ihr Körper ranlässt.

Das ist durchaus verständlich, Sympatie spielt da eine große Rolle.
Aber da gibt es ja zum Glück eine gewisse Auswahl an Ärzten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 39x hilfreich)

Hallo,

von den Pflicht Untersuchungen bin ich auch kein Fan, sehe aber darin die Sicherheit, dass entweder mit meinem Kind alles in Ordnung ist oder ob es eine Frühförderung oder andere Förderungsmaßnahmen braucht. Auf jeden Fall käme mir nie in den Sinn, diese Untersuchungen ausfallen zu lassen. Denn gerade in der Kindergartenzeit und der Vorschulzeit können Probleme in der Entwicklung durch spezielle Förderung aufgefangen werden.

Weshalb wehrst du dich so dagegen und riskierst, dass das Jugendamt bei dir auftaucht? Es ist doch zum Wohle des Kindes.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 938x hilfreich)

Ich dachte eigentlich, dass alle verantwortungsvollen Eltern mit ihren Kindern ganz freiwillig zum Arzt gehen. Solche Untersuchungen sind doch nicht sinnlos.
Und eine zweijährige fragen, ob sie zum Arzt möchte? Dann wäre ich in meinem ganzen Leben niemals beim Arzt gewesen, wenn meine Eltern mich nicht "gezwungen" hätten und mir die Angst genommen. Welches Kind geht schon gern zum Arzt.
Wollt Ihr bei der Einschulung dann auch Euer Kind fragen, ob es möchte oder lieber nicht?
Sorry, aber für mich habt Ihr entweder Probleme, die Ihr leider auf Euer Kind übertragt. Oder Ihr habt was zu verbergen. Mir jedenfalls fällt kein vernünftiger Grund ein, sein Kind nicht untersuchen zu lassen. Und wer eine Zweijährige entscheiden lassen will, ob sie zum Arzt möchte. Der hat vielleicht noch nicht so ganz verstanden, was Erziehung meint.
Und vielleicht noch was: wenn ein Kind keine neurotischen Eltern hat, die ihm wer weiß was erzählen. Mit 2 schämt man sich noch nicht fürs Nackt-sein z.B. bei solchen Untersuchungen. Man hat auch noch keine Angst vor Berührungen, es sei denn natürlich, man hat zuhause anderes erlebt. Ein normal entwickeltes Kind dürfte keinerlei Probleme mit diesen Untersuchungen haben, wenn die Eltern ihm vorher die Angst davor nehmen.

-- Editiert von Yogi1 am 24.09.2017 23:55

-- Editiert von Yogi1 am 25.09.2017 00:00

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40305 Beiträge, 14332x hilfreich)

Die hessischen Regelungen sind keinesfalls deshalb getroffen worden, weil vielleicht ein paar Eltern ihr Kind "gegen die Wand schmeissen," wie der Fragesteller meint. Das Erkennen von Mißhandlungen sind eher ein "Nebenerfolg," der Pflichtuntersuchungen. Der Grund für das genannte Gesetz ist/war, dass zunehmend Kinder nicht altersgemäß entwickelt sind, dass es Defizite in Motorik, Sprachentwicklung und sozialem Verhalten gibt. Dazu kommen gravierende Fehlernährungsprobleme schon bei Kleinkindern und eben auch die Tatsache, dass wir heute viele Krankheiten/Störungen viel besser erkennen können als noch vor 20 oder 30 Jahren. Kindern, denen seinerzeit wegen Späterkennung nur noch sehr eingeschränkt geholfen werden konnte, kann heute wegen Früherkennung wirklich geholfen werden.

Bei diesen Erkenntnissen wird es das Jugendamt als verantwortungslos ansehen, wenn Eltern sich den Untersuchungen bewusst verweigern. Entweder sie haben was zu verbergen, oder aber sie werden, was den medizinischen Bereich angeht, ihrer Erziehungsaufgabe nicht gerecht. Das kann dazu führen, dass dieser Teil des Sorgerechts durch Gerichtsentscheid auf eine 3. Person/Jugendamt übertragen wird. Die Folge ist, dass das Kind dann notfalls unter Einsetzung des zivilen Gerichtsvollziehers und der Polizei das Kind dann von Fremden (!) zu den Untersuchungen gebracht wird. Man sieht, die Verweigerungshaltung der Eltern wird dem Kindeswohl voll gerecht. Unter einer Vielzahl von Gesichtspunkten (Achtung, Ironie).

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11667 Beiträge, 4370x hilfreich)

Zitat (von gidjuh):
Grund dieses Gesetzes ist wohl, dass manche Eltern ihre Kinder gegen die Wand schmeißen


Nein.
Grund dieses Gesetzes ist, Kindern den uneingeschränkten Zugang zu eventuell notwendigen Behandlungen oder Förderungen zu ermöglichen, obwohl sie solche Eltern(teile) wie Dich haben.

Zitat (von wirdwerden):
Das kann dazu führen, dass dieser Teil des Sorgerechts durch Gerichtsentscheid auf eine 3. Person/Jugendamt übertragen wird


Durchaus wünschenswert, damit wäre zumindest die medizinische Versorgung des Kindes sichergestellt.

-- Editiert von spatenklopper am 25.09.2017 10:27

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40305 Beiträge, 14332x hilfreich)

Du, ich kann natürlich nur von den Gerichtssprengeln schreiben, wo ich etwas Einblick habe. Da wird bei fehlender Gesundheitsfürsorge inzwischen recht schnell dieser Bereich des Sorgerechts auf z.B. das Jugendamt übertragen. Auch bei Impfverweigerern. Und viele Kitas nehmen inzwischen Kinder nur auf, wenn gewisse Impfungen nachweisbar vorliegen und die Kitas wollen auch wissen, ob andere Defizite da sind, auf die sie ein Auge haben müssen. Also, durch diese Verweigerungshaltung kann auch ein Kita-Besuch ausgeschlossen werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 64x hilfreich)

Wenn man das nicht mitmacht, wird nachgehakt.

Ich kenne keinen vernünftigen Grund diese Untersuchungen zu verweigern.

Wenn der Kinderarzt nicht passt, sucht euch einen anderen.

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