Pflichten eines Anwaltes/Notares als Testamentsvollstreckers bezüglich der terminlichen Bearbeitung.

5. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Taunusmaus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 17x hilfreich)
Pflichten eines Anwaltes/Notares als Testamentsvollstreckers bezüglich der terminlichen Bearbeitung.

Guten Tag.
Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung.
Es geht darum, dass ein Notar beauftragt wurde ein Testament zu vollstrecken. Die Sachbearbeiterin in eine Rechtsanwältin in dieser Kanzlei.
Nach mehreren Einsprüchen betreffend des Testamentes innerhalb 2 1/2 Jahren hat das Gericht im April diesen Jahres 2017 bestätigt, dass das Testament anerkannt wird und der Erbschein wurde ausgestellt. Seitdem warten wir (die Erbengemeinschat) auf das Nachlassverzeichnis. Nach Nachfragen über meine Rechtsanwältin meinerseits wurde dann geantwortet, dass noch eine detailierte Rechnung eines Krankenhauses fehlt, danach wurde wieder nach Nachfrage bestätigt, die Rechnung würde nun vorliegen und das Nachlassverzeichnis würde nun erstellt und die Konten der Erben angegfragt, diese Nachricht ist wiederum nun gut 2 Monate her. Ich habe nun über meine Anwältin wieder nachfragen lassen mit Fristsetzung bis Mitte diesen Monates. Erfahren habe ich nun von Miterben, dass sich die Anwältin (Angestellte des Notares) bis zum 20. 10. in Urlaub befindet. Meine Frage ist nun, wie lange muss man diese Verzögerunen hinnehmen bzw. könnten wir, also die Erbengemeinschaft (oder auch ich als Miterbin) gegen die betroffene Kanzlei klagen oder Maßnahmen ergreifen.
Danke fürs Lesen und evtl. Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Taunusmaus):
Meine Frage ist nun, wie lange muss man diese Verzögerunen hinnehmen bzw. könnten wir, also die Erbengemeinschaft (oder auch ich als Miterbin) gegen die betroffene Kanzlei klagen oder Maßnahmen ergreifen.

Fragen welche die Anwältin besser beantworten könnte - sie hat die Akte vorliegen und kennt den bisherigen Ablauf.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Taunusmaus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 17x hilfreich)

trotzdem herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich erwartete kaum, hier eine rechtsverbindliche Anwort zu erhalten, aber evtl.
könnte mit jemand aus seiner Erfahrung berichten, wie man agieren kann, wenn der Notar schleppend arbeitet.
Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Sofern der Notar tatsächlich nur schleppend arbeitet / arbeiten kann und das nicht absichtlich gemacht wird oder wegen völlig unzureichender Ablauforganisation passiert, wird man da gar nichts gegen machen können.
Das ist dann einfach Pech.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Taunusmaus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 17x hilfreich)

Vielen Dank, ich hatte das fast befürchtet.



1x Hilfreiche Antwort

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