Hallo alle zusammen
Am Wochenende wollten wir bei einem neuen Pizzadienst Essen bestellen.
Laut deren Webseite sind die Lieferbedingungen wie folgt:
Bis 5 km ab 12 € Bestellwert
5 km bis 7 km ab 20 € Bestellwert
8 km bis 10 km ab 40 € Bestellwert
ab 10 km ab 50 € Bestellwert
Wir wohnen 9 km entfernt. Mein Bestellwert belief sich auf 42,50 € (Nur Essen, keine Getränke).
Am Telefon musste ich aber dann überrascht zur Kenntnis nehmen, dass in unseren Ort nicht geliefert wird.
Ich empfinde das als Betrug, und als überraschende Klausel.
Wie ist da die Rechtslage? Kann der Lieferdienst von seinen Bedingungen nach Lust und Laune abweichen? Ich konnte bei meiner Internetrecherche leider keine passenden §§ finden.
Für Ihre / Eure Hilfe vielen lieben Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Buffyfan1977
Pizzadienst liefert nicht, obwohl wir im Zustellgebiet wohnen.
10. März 2023
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Frage vom 10. März 2023 | 06:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pizzadienst liefert nicht, obwohl wir im Zustellgebiet wohnen.
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#1
Antwort vom 10. März 2023 | 07:11
Von
Status: Lehrling (1306 Beiträge, 276x hilfreich)
ZitatIch konnte bei meiner Internetrecherche leider keine passenden §§ finden. :
Liegt vermutlich einfach daran, dass es die Entscheidung des Pizzalieferanten ist, ob er liefern 2will oder nicht.
#2
Antwort vom 10. März 2023 | 08:05
Von
Status: Schüler (311 Beiträge, 28x hilfreich)
ZitatAm Telefon musste ich aber dann überrascht zur Kenntnis nehmen, dass in unseren Ort nicht geliefert wird. :
ZitatIch empfinde das als Betrug, und als überraschende Klausel. :
M.E. kann der Lieferant selber entscheiden, wohin er liefert...was soll daran Betrug sein?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. März 2023 | 08:37
Von
Status: Unbeschreiblich (36328 Beiträge, 13531x hilfreich)
Ein Vertrag kommt durch Antrag und Annahme zustande. Du hast einen Antrag gestellt, der ist nicht angenommen worden. Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit, also niemand kann gezwungen werden, einen Vertrag zu schließen, und das ist auch gut so. AGBs greifen erst, wenn ein Vertrag zustande gekommen ist.
wirdwerden
#4
Antwort vom 10. März 2023 | 09:26
Von
Status: Wissender (15434 Beiträge, 5643x hilfreich)
UnsinnZitatIch empfinde das als Betrug, :
EbensoZitatund als überraschende Klausel. :
In Deutschland besteht Vertragsfreiheit. Mit Personen aus eurem Ort möchte der Lieferdienst keinen Vertrag eingehen. Ganz einfach.ZitatWie ist da die Rechtslage? :
Nur weil euer Ort innerhalb des Liefergebietes liegt bedeutet das noch lange nicht, dass der Lieferdienst dazu gezwungen werden kann euch auch tatsächlich zu beliefern.
Er möchte das nicht. das ist als Grund völlig ausreichend,
#5
Antwort vom 10. März 2023 | 09:47
Von
Status: Unparteiischer (9978 Beiträge, 4058x hilfreich)
Es wäre eventuell durch einen Konkurrenten abmahnwürdig, aber ansonsten sehe ich keine Handhabe, die dazu führen würde, dass Ihr von diesem Lieferdienst Pizza bekommen würdet.
#6
Antwort vom 10. März 2023 | 09:54
Von
Status: Wissender (14569 Beiträge, 8701x hilfreich)
Zitat:Kann der Lieferdienst von seinen Bedingungen nach Lust und Laune abweichen?
Wenn ein Vertrag zustande gekommen ist, dann nicht.
Aber hier ist ja kein Vertrag zustande gekommen, vielmehr hat der Lieferdienst einen Vertragsschluss abgelehnt.
Und dazu zwingen, einen Vertrag abzuschließen, kann man den Lieferdienst nicht - egal was der auf seinen Werbematerialien schreibt.
Sollte sich der Lieferdienst durch irreführende Angaben in seinen Werbematerialien einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber anderen Lieferdiensten verschaffen (was hier nicht erkennbar ist - worin sollte der Vorteil sein, über das Liefergebiet zu lügen?), wäre das abmahnbar. Zur Abmahnung berechtigt sind aber keine Privatpersonen, sondern nur Verbraucherschutzorganisationen oder Konkurrenten (= andere Lieferdienste).
Die Konsequenz wäre aber nur, dass die Werbematerialien berichtigt werden müssen. Eine Lieferpflicht entsteht daraus nicht.
#7
Antwort vom 10. März 2023 | 10:11
Von
Status: Junior-Partner (5331 Beiträge, 1230x hilfreich)
ZitatIch empfinde das als Betrug, und als überraschende Klausel. :
Es ist kein Betrug erkennbar
#8
Antwort vom 10. März 2023 | 12:55
Von
Status: Wissender (15434 Beiträge, 5643x hilfreich)
Puh, das ist aber sehr weit hergeholt. Ich bezweifle ganz stark, dass in den Lieferbedingungen steht, dass alle Haushalte innerhalb dieses Radius beliefert werden. Wenn nur ganz pauschal ein Radius genannt ist in welchem überhaupt ausgeliefert wird, dann würde ich darin nichts abmahnfähiges sehen.ZitatEs wäre eventuell durch einen Konkurrenten abmahnwürdig,...... :
#9
Antwort vom 10. März 2023 | 13:04
Von
Status: Unparteiischer (9978 Beiträge, 4058x hilfreich)
ZitatPuh, das ist aber sehr weit hergeholt. :
Deswegen schrieb ich auch eventuell.
Es kommt da auf eine Menge Faktoren an.
Wenn es ein externer Lieferdienst ist, ist es schon wieder eine andere Geschichte als wenn der Laden es in Eigenregie erledigt.
#10
Antwort vom 10. März 2023 | 13:34
Von
Status: Master (4169 Beiträge, 671x hilfreich)
Was soll da abmahnwürdig sein? Der o.g. Lieferdienst verliert doch dadurch Umsatz, dass er nicht liefert. Also macht der Wettbewerb mehr Umsatz. Man will also abmahnen, weil der Lieferdienst einen Kunden ablehnt?ZitatEs wäre eventuell durch einen Konkurrenten abmahnwürdig :
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