Pizzadienst liefert nicht, obwohl wir im Zustellgebiet wohnen.

10. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Buffyfan1977
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pizzadienst liefert nicht, obwohl wir im Zustellgebiet wohnen.

Hallo alle zusammen

Am Wochenende wollten wir bei einem neuen Pizzadienst Essen bestellen.

Laut deren Webseite sind die Lieferbedingungen wie folgt:
Bis 5 km ab 12 € Bestellwert
5 km bis 7 km ab 20 € Bestellwert
8 km bis 10 km ab 40 € Bestellwert
ab 10 km ab 50 € Bestellwert

Wir wohnen 9 km entfernt. Mein Bestellwert belief sich auf 42,50 € (Nur Essen, keine Getränke).
Am Telefon musste ich aber dann überrascht zur Kenntnis nehmen, dass in unseren Ort nicht geliefert wird.

Ich empfinde das als Betrug, und als überraschende Klausel.

Wie ist da die Rechtslage? Kann der Lieferdienst von seinen Bedingungen nach Lust und Laune abweichen? Ich konnte bei meiner Internetrecherche leider keine passenden §§ finden.

Für Ihre / Eure Hilfe vielen lieben Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Buffyfan1977

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1741 Beiträge, 384x hilfreich)

Zitat (von Buffyfan1977):
Ich konnte bei meiner Internetrecherche leider keine passenden §§ finden.

Liegt vermutlich einfach daran, dass es die Entscheidung des Pizzalieferanten ist, ob er liefern 2will oder nicht.

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1079 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Buffyfan1977):
Am Telefon musste ich aber dann überrascht zur Kenntnis nehmen, dass in unseren Ort nicht geliefert wird.


Zitat (von Buffyfan1977):
Ich empfinde das als Betrug, und als überraschende Klausel.


M.E. kann der Lieferant selber entscheiden, wohin er liefert...was soll daran Betrug sein?


Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38469 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ein Vertrag kommt durch Antrag und Annahme zustande. Du hast einen Antrag gestellt, der ist nicht angenommen worden. Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit, also niemand kann gezwungen werden, einen Vertrag zu schließen, und das ist auch gut so. AGBs greifen erst, wenn ein Vertrag zustande gekommen ist.

wirdwerden

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Buffyfan1977):
Ich empfinde das als Betrug,
Unsinn

Zitat (von Buffyfan1977):
und als überraschende Klausel.
Ebenso

Zitat (von Buffyfan1977):
Wie ist da die Rechtslage?
In Deutschland besteht Vertragsfreiheit. Mit Personen aus eurem Ort möchte der Lieferdienst keinen Vertrag eingehen. Ganz einfach.
Nur weil euer Ort innerhalb des Liefergebietes liegt bedeutet das noch lange nicht, dass der Lieferdienst dazu gezwungen werden kann euch auch tatsächlich zu beliefern.
Er möchte das nicht. das ist als Grund völlig ausreichend,

Signatur:

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Es wäre eventuell durch einen Konkurrenten abmahnwürdig, aber ansonsten sehe ich keine Handhabe, die dazu führen würde, dass Ihr von diesem Lieferdienst Pizza bekommen würdet.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Kann der Lieferdienst von seinen Bedingungen nach Lust und Laune abweichen?

Wenn ein Vertrag zustande gekommen ist, dann nicht.
Aber hier ist ja kein Vertrag zustande gekommen, vielmehr hat der Lieferdienst einen Vertragsschluss abgelehnt.
Und dazu zwingen, einen Vertrag abzuschließen, kann man den Lieferdienst nicht - egal was der auf seinen Werbematerialien schreibt.

Sollte sich der Lieferdienst durch irreführende Angaben in seinen Werbematerialien einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber anderen Lieferdiensten verschaffen (was hier nicht erkennbar ist - worin sollte der Vorteil sein, über das Liefergebiet zu lügen?), wäre das abmahnbar. Zur Abmahnung berechtigt sind aber keine Privatpersonen, sondern nur Verbraucherschutzorganisationen oder Konkurrenten (= andere Lieferdienste).
Die Konsequenz wäre aber nur, dass die Werbematerialien berichtigt werden müssen. Eine Lieferpflicht entsteht daraus nicht.



Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat (von Buffyfan1977):
Ich empfinde das als Betrug, und als überraschende Klausel.


Es ist kein Betrug erkennbar

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es wäre eventuell durch einen Konkurrenten abmahnwürdig,......
Puh, das ist aber sehr weit hergeholt. Ich bezweifle ganz stark, dass in den Lieferbedingungen steht, dass alle Haushalte innerhalb dieses Radius beliefert werden. Wenn nur ganz pauschal ein Radius genannt ist in welchem überhaupt ausgeliefert wird, dann würde ich darin nichts abmahnfähiges sehen.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Puh, das ist aber sehr weit hergeholt.


Deswegen schrieb ich auch eventuell.
Es kommt da auf eine Menge Faktoren an.
Wenn es ein externer Lieferdienst ist, ist es schon wieder eine andere Geschichte als wenn der Laden es in Eigenregie erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es wäre eventuell durch einen Konkurrenten abmahnwürdig
Was soll da abmahnwürdig sein? Der o.g. Lieferdienst verliert doch dadurch Umsatz, dass er nicht liefert. Also macht der Wettbewerb mehr Umsatz. Man will also abmahnen, weil der Lieferdienst einen Kunden ablehnt?

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