Hallo zusammen.
Ich habe am 07.01.25 für mich und meinen Kumpel 2 Plätze für eine SuperBowl Veranstaltung heute reserviert.
20 Euro fürs AI Buffet waren das Angebot.
Der Wirt bestätigte mir dann "verbindlich" die beiden Plätze.
Heute morgen bin ich mit Zahnweh wach geworden und habe die beiden Plätze umgehen storniert. Die Antowrt kam promt, er will die 40 EUR haben. Eine Rechnung habe ich auch schon per eMail bekommen.
Weiß hier jemand, wie die rechtslage ist? Weder in der Werbung noch auf der Homepage steht was von 100% Stornogebühr noch was von irgendwelchen Regeln bei einer Reserveirung. Die Kneipe hat noch nicht einmal eine AGB.
Schöne Grüße und besten Dank.
Platz Reservierung
9. Februar 2025
Thema abonnieren
Frage vom 9. Februar 2025 | 12:31
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Platz Reservierung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 9. Februar 2025 | 12:54
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41022x hilfreich)
ZitatWeder in der Werbung noch auf der Homepage steht was von 100% Stornogebühr noch was von irgendwelchen Regeln bei einer Reserveirung. Die Kneipe hat noch nicht einmal eine AGB. :
Dann gilt das Gesetz und das besagt, das verbindliche Verträge halt verbindlich sind.
Will einer den Vertrag nicht erfüllen, haftet er der Gegenseite für den Schaden.
Man hätte zur Schadenbegrenzung versuchen können, die Plätze an andere zu vergeben, aber nach der Stornierung ist der Zug abgefahren.
ZitatHeute morgen bin ich mit Zahnweh wach geworden und habe die beiden Plätze umgehen storniert. :
Wieso beide Plätze? Hat der Kumpel auch Zahnweh?
#2
Antwort vom 9. Februar 2025 | 13:01
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Harry.
Danke für deine Antwort. Auch wenn sie mir nicht gefällt.
Also, mal allgemein gesprochen. Wenn ich noch nicht einmal Tickets bekomme, die ich bezahlt habe, kann ich auch absagen. Oder? Ist ja kein Stadionbesuch, wo ich Tickets kaufe, die ich dann eventuell weiterverkaufen kann.
Der Laden ist heute Abend ausverkauft und es wird sicherlich kein Problem sein, diese beiden Plätze neu zu besetzen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. Februar 2025 | 13:15
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41022x hilfreich)
ZitatWenn ich noch nicht einmal Tickets bekomme, die ich bezahlt habe, kann ich auch absagen. Oder? :
Absagen kann man immer. Man kann sogar ganz ohne Absage gar nicht hingehen.
Nur befreit einen weder das eine noch das andere von Zahlungspflicht.
ZitatDer Laden ist heute Abend ausverkauft :
Nö, 2 Plätze sind noch frei.
Zitates wird sicherlich kein Problem sein, diese beiden Plätze neu zu besetzen. :
Ja, nur gibt es da ein Problem.
Du kannst es nicht mehr, da Du storniert hast.
Der Veranstalter muss sich nicht auf die Suche nach Ersatz begeben.
Man könnte höchstens versuchen zu beweisen, dass der Veranstalter eure Plätze neu vergeben hat. Dann würde Deine Zahlungspflicht logischerweise entfallen, da sein Schaden dann 0 ist.
#4
Antwort vom 9. Februar 2025 | 15:08
Von
Status: Lehrling (1818 Beiträge, 227x hilfreich)
ZitatHeute morgen bin ich mit Zahnweh wach geworden und habe die beiden Plätze umgehen storniert. Die Antowrt kam promt, er will die 40 EUR haben. Eine Rechnung habe ich auch schon per eMail bekommen. :
Was erwartet man denn bei einer Stornierung am Tag der Veranstaltung?
ZitatWenn ich noch nicht einmal Tickets bekomme, die ich bezahlt habe, kann ich auch absagen. Oder? :
Klar, kannst du absagen...du trägst ja letztendlich auch die Kosten.
ZitatDer Laden ist heute Abend ausverkauft und es wird sicherlich kein Problem sein, diese beiden Plätze neu zu besetzen. :
Und warum genau soll es die Aufgabe des Wirts sein, sich darum zu kümmern, bereits verkaufte Plätze zu besetzen?
Ich schließe mich mal der Frage an, warum dein Kumpel nicht alleine bzw. mit jemand anderem hingeht!?
-- Editiert von User am 9. Februar 2025 15:11
#5
Antwort vom 9. Februar 2025 | 15:43
Von
Status: Richter (8912 Beiträge, 1896x hilfreich)
ZitatWeiß hier jemand, wie die rechtslage ist? Weder in der Werbung noch auf der Homepage steht was von 100% Stornogebühr noch was von irgendwelchen Regeln bei einer Reserveirung. Die Kneipe hat noch nicht einmal eine AGB. :
Dazu schaue man ins BGB
#6
Antwort vom 9. Februar 2025 | 17:05
Von
Status: Legende (18157 Beiträge, 9872x hilfreich)
ZitatUnd warum genau soll es die Aufgabe des Wirts sein, sich darum zu kümmern, bereits verkaufte Plätze zu besetzen? :
Weil es zur Schadensminderungspflicht gehört.
Die Preisfrage ist natürlich, wie realistisch es ist, dass die Plätze neu besetzt werden.
ZitatDie Kneipe hat noch nicht einmal eine AGB. :
Dann gelten die Regeln des BGB: Voller Preis abzüglich ersparter Aufwendungen.
Da Sie ja heute Abend nichts essen und trinken werden, weil Sie nicht da sind, spart der Wirt die Kosten für Essen und Trinken. 100% kann er also nicht verlangen. (Man wird jetzt natürlich trefflich streiten können, ob der Wirt vielleicht doch nichts spart, weil er die Zutaten für das Essen und die Getränke schon eingekauft hat.)
Wenn Sie das beweisen können (und nicht nur behaupten), müssen Sie überhaupt nichts bezahlen.ZitatDer Laden ist heute Abend ausverkauft und es wird sicherlich kein Problem sein, diese beiden Plätze neu zu besetzen. :
Mir würde da was einfallen.
#7
Antwort vom 9. Februar 2025 | 18:03
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn Sie das beweisen können (und nicht nur behaupten), müssen Sie überhaupt nichts bezahlen. :
Mir würde da was einfallen.
Hallo und vielen Dank. Ja, ich kann das beweisen. Der Wirt hat auf Facebook gepostet, dass die Veranstalung ausverkauft ist. Habe einen Screenshot.
Mit geht es auch nur darum, dass ich nicht verbindlich gebucht habe. Wenn ein WIrt von sich aus verbindlich bestätigt, heiß das doch noch lange nicht, dass ich verbindlich gebucht habe. Oder?
#8
Antwort vom 9. Februar 2025 | 18:05
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41022x hilfreich)
ZitatWeil es zur Schadensminderungspflicht gehört. :
Nein, gehört es nicht.
Es gehört nur zur Schadensminderungspflicht diese bei Anfrage neu zu vergeben, extra bewerben muss er diese nicht.
ZitatMan wird jetzt natürlich trefflich streiten können, ob der Wirt vielleicht doch nichts spart, weil er die Zutaten für das Essen und die Getränke schon eingekauft hat. :
Wenn die Veranstaltung schon heute Abend ist, dürfte es als lebensnah gelten, dass er diese bereits erworben hat.
Es wäre aber zu prüfen, ob die Sachen speziell für die Veranstaltung erworben wurden oder zur Standardspeisekarte gehören. In letzterem Falle wäre ein angemessener Abzug vorzunehmen.
#9
Antwort vom 9. Februar 2025 | 18:19
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41022x hilfreich)
ZitatDer Wirt hat auf Facebook gepostet, dass die Veranstalung ausverkauft ist. Habe einen Screenshot. :
Wann hat er das gepostet, nach der Antwort mit den 40 EUR?
ZitatWenn ein WIrt von sich aus verbindlich bestätigt, heiß das doch noch lange nicht, dass ich verbindlich gebucht habe. Oder? :
Genau ... oder.
Ein gültiger Vertrag wird durch übereinstimmende Willenserklärungen geschlossen. Das ist hier wohl der Fall.
#10
Antwort vom 9. Februar 2025 | 18:51
Von
Status: Student (2240 Beiträge, 492x hilfreich)
ZitatDa Sie ja heute Abend nichts essen und trinken werden, weil Sie nicht da sind, spart der Wirt die Kosten für Essen und Trinken. :
Die spart er nicht wirklich. Die Logistik für die Verpflegung ist schon in vollem Lauf. Ob da zwei Esser mehr oder weniger sind, spart nichts
#11
Antwort vom 9. Februar 2025 | 18:59
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 544x hilfreich)
Sie brauchen nicht versuchen, sich aus dem Vertrag rauszureden..
Wie wollten Sie das denn argumentieren?
Ihr Ansatz könnte, wie hier bereits mehrfach geschrieben wurde, die Bezugnahme auf ein ausverkauftes Haus sein.
-- Editiert von User am 9. Februar 2025 19:00
#12
Antwort vom 9. Februar 2025 | 19:13
Von
Status: Legende (18157 Beiträge, 9872x hilfreich)
ZitatMit geht es auch nur darum, dass ich nicht verbindlich gebucht habe. Wenn ein WIrt von sich aus verbindlich bestätigt, heiß das doch noch lange nicht, dass ich verbindlich gebucht habe. Oder? :
Sie haben einen Reservierungswunsch geäußert. Der Wirt hat den Wunsch angenommen. Damit ist ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen. Wenn Sie hätten unverbindlich bleiben wollen, hätten Sie keine Reservierungsanfrage schicken dürfen oder in der Anfrage klar formulieren müssen, dass Sie keinen sicheren Platz haben wollen.
Über diesen Weg kommen Sie definitiv nicht weiter.
Ihr Ansatz muss in dieser Reihenfolge sein:
- Die Plätze wurden beweisbar neu vergeben
- Ich kann beweisen, dass die Plätze leicht hätten neu vergeben werden können
- Ich kann darlegen, dass der Wirt durch das eingesparte Essen und die eingesparten Getränke tatsächlich eine Ersparnis hatte
#13
Antwort vom 10. Februar 2025 | 08:52
Von
Status: Lehrling (1818 Beiträge, 227x hilfreich)
ZitatMit geht es auch nur darum, dass ich nicht verbindlich gebucht habe. :
Wenn du nachweisbar zugesagt hast, hast du verbindlich gebucht.
ZitatWenn ein WIrt von sich aus verbindlich bestätigt, heiß das doch noch lange nicht, dass ich verbindlich gebucht habe. Oder? :
Kommst du dir in deiner Argumentation nicht selber ein bisschen doof vor?
Mal angenommen, du hättest jetzt keine Zahnschmerzen, hättest dich auf den Abend gefreut, wärst da aufgeschlagen und der Wirt hätte dir gesagt: Sorry, aber du kommst nicht rein - du hast ja nicht verbindlich gebucht.
Von dieser Seite sollte man es auch mal betrachten.
#14
Antwort vom 10. Februar 2025 | 09:09
Von
Status: Richter (8912 Beiträge, 1896x hilfreich)
ZitatDie spart er nicht wirklich. Die Logistik für die Verpflegung ist schon in vollem Lauf. Ob da zwei Esser mehr oder weniger sind, spart nichts :
so ist es. Personalkosten sind auch eingeplant usw.
#15
Antwort vom 10. Februar 2025 | 11:24
Von
Status: Weiser (17840 Beiträge, 6024x hilfreich)
Das sehe ich nicht so. Das Buffet wird sich nicht ändern. Ich sehe hier keine ersparten Aufwände.Zitatweil Sie nicht da sind, spart der Wirt die Kosten für Essen und Trinken. :
Ja, denn deine Plätze waren ja an dich verkauft. Dieser Screenshot ist also kein Beweis.ZitatDer Wirt hat auf Facebook gepostet, dass die Veranstalung ausverkauft ist. Habe einen Screenshot. :
Ich sehe hier keine Möglichkeit erfolgreich die Zahlung verweigern zu können. Wenn man Verträge eingeht, dann sollte man diese auch erfüllen. Und ja, hier bist ganz klar einen Vertrag eingegangen. Tickets oder anderweitige Schriftstücke sind dazu nicht nötig. Selbst eine mündliche Vereinbarung wäre hier bereits ein rechtsgültiger Vertrag.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
288.742
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
15 Antworten
-
22 Antworten
-
11 Antworten