Politische Kampagne

29. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
phisch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Politische Kampagne

Guten Tag
Ich kann mit einer politischen Kampagne nicht leben.
Nun möchte ich eine Gegenkampagne starten.

Darf ich nun auf meinen Flyer oder meine Facebookseite folgendes schreiben oder gilt dies als unlautere Werbung oder dergleichen.

Slogan: Bremst die xy (name der Partei) aus! Die yz-Kampagne geht zuweit.

Die Frage betrifft den schweizer Rechtsraum.


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-- Editiert phisch am 29.07.2014 01:46

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Ohne jetzt Schweizer Recht zu kennen: Sie haben doch da Meinungsfreiheit - davon ist das absolut gedeckt (zumindest nach dt. Verständnis von Meinungsfreiheit).
Ich kann mit einer politischen Kampagne nicht leben. Werden Sie aber wohl müssen - nur weil Sie eine Gegenkampagne starten, hört die ja nicht auf, zu existieren.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
phisch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Aha. Meinungsfreiheit klingt gut! Ich hatte mir nur gedacht evtl. darf ich das nicht weil ich da direkt jemanden Angreife.
Um mein Leben müssen Sie sich keine Sorgen machen ich hab das schlecht formuliert.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Ich hatte mir nur gedacht evtl. darf ich das nicht weil ich da direkt jemanden Angreife. <hr size=1 noshade>

In D käme es halt darauf an, ob man eine Partei, eine unbestimmte Anzahl von Personen oder konkrete Personen angreift.

"Die ABC-Partei ist doof"
= OK, da keine Person angegriffen wird

"Die Wähler der ABC-Partei sind doof"
= auch OK, sog. straflose Kollektivbeleidigung, es wird niemand konkret angegriffen

"Der Vorstand der ABC-Partei ist doof"
= sehr hart an der Grenze, wohl schon nicht mehr OK, da "Vorstand der ABC-Partei" konkrete Personen bezeichnet

"Der ABC-Politiker Waldemar Pupshuber ist doof"
= nicht OK


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Aber "Der ABC-Politiker Waldemar Pupshuber geht zu weit" ist völlig korrekt.
Um mein Leben müssen Sie sich keine Sorgen machen ich hab das schlecht formuliert. Da bin ja beruhigt :-)

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#5
 Von 
phisch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Soweit sogut :)
Jetzt möchte ich auch deren Bildmarke etwas angreifen.
Ich weis es nicht genau, aber ich gehe davon aus dass diese geschützt ist.
Wenn Ich nun schreibe:
"Wir bremsen" im Stil deren Logo, also gleiche Schrift und ähnlicher Hintergrund.
und unten rechts möchte ich hinzufügen in Handschrift die XY. (wie ne unterzeichnung)
Geht das zuweit im Bezug auf die Bildmarkenrechte?

Eigentlich ist es ja ein anderes Logo weil ich da anderen Text stehen hab und ich übernehme auch nicht die Gesamtgestaltung des Logos es ist eben nur angelehnt.

Könnte dies gar als Täuschung der Verbraucher oder eine Irreführung gelten?
Besonders wegen der Unterzeichnung aber auch wegen der Anlehnung des Schriftzuges.

Grüsse

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