Polizei auf privatem Grundstück

19. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
fuchstante
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei auf privatem Grundstück

Hallo zusammen.
Da ich kommenden Sommer vorhabe meinen Geburtstag zu feiern, mache ich mir jetzt schon sorgen um den Lärmpegel der dort herrschen wird. Selbstverständlich werde ich meine Nachbarn informieren über meine Absicht, eine Feier im garten zu veranstalten wo auch ca. 30 Leute kommen.
Nun zu meiner Frage: sollte jemand nicht zuerst zu mir kommen, sondern gleich die Polizei rufen, dürften die dann auf mein Grundstück oder gar wenn kein Anruf vorliegt?
Ich kann es mir schon selber denken, dass wenn die Polizisten denken, das eine Belästigung der anderen Bewohner vorliegt, sie ohne jegliche Anordnung meinen garten betreten dürfen, jedoch möchte ich es noch genauer wissen.

LG

-- Editiert von Moderator am 19.05.2016 22:01

-- Thema wurde verschoben am 19.05.2016 22:01

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

ganz ehrlich, wenn du denkst, dass es lauter wird miete dir doch lieber eine Hütte oder ähnliches an, kann sehr viel Ärger ersparen, evtl sogar auch die günstigere Variante sein, da bei Polizeieinsätzen evtl Kosten auf dich zukommen könnten.

Zitat:
sollte jemand nicht zuerst zu mir kommen
Wieso sollte man? Kann man nicht von vornherein die Pary so planen oder veranstalten, dass sowas erst gar nicht sein muss?

Zitat:
dürften die dann auf mein Grundstück oder gar wenn kein Anruf vorliegt?
Natürlich dürfen die das dann! Die können die Party sogar auch auflösen, wenn sie der Meinung sind, dass anders die Gesetzlichen Lärmbeschränkungen nicht eingehalten werden! Auck können die die Musikanlage oder sonstiges was Krach macht beschlagnahmen etc. Jeh nachdem wie es läuft können die auch einzelne Personen in Gewahrsam nehmen...

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Und da wäre dann noch das Bußgeld: http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__117.html Und ja, die Polizei darf solche Gesetze auch umsetzen und muß nicht vor Ihrer Gartentür stehenbleiben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat:
dürften die dann auf mein Grundstück oder gar wenn kein Anruf vorliegt?

Ja, dürfen sie.



Was wäre denn sonst die Lösung die rechtswidrige Handlung zu unterbinden?
Tränengas? Nebelgranten? Wasserwerfer? Scharfschützen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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