Polizist klärt Arbeitgeber über Strafdelikte auf.

18. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
UnGerecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizist klärt Arbeitgeber über Strafdelikte auf.

Hallöchen Forum,


ich bräuchte ein Paar externe Meinungen über das auslegen eines Gesetzestext und zwar:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__67.html
bbg § 67 Verschwiegenheitspflicht

Nun aber erst mal zum Fall:

Ein Freund eines Freundes ( nennen wir ihn Alf) war zufällig zu Gast bei einem anderen Freund (nennen wir ihn Bert). Bert hat anscheinend dreck am stecken was anscheinend eine Razzia der Wohnräume durch die Polizei rechtfertigte. Alf ist eigentlich total unbeteiligt hatte aber dummerweise eine Kleinstmenge Canabis Produkte in der Tasche. Also wurde Alf auch gleich mit aufs Revier genommen. Soweit so gut.

Nun wurde Alf aber das Notebook seiner Firma, welches er dabei hatte, beschlagnahmt. Der Chef von Alf rief daraufhin bei der Polizei an und erwirkte die herrausgabe des Notebooks. Jedoch scheint der zuständige Beamte dem Chef von Alf erzählt zu haben das es sich um ein Drogendelikt handelt. Daraufhin hatte Alf ein Gespräch mit dem Chef, was aber glimpflich abgelaufen ist.

Nun fragt sich Alf:

Fällt das unter den Punkt 2 des bbg §67?
Also den hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__67.html
bbg § 67 Verschwiegenheitspflicht
"2. Tatsachen mitgeteilt werden, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen, oder"

ODER bricht der Beamte hier die Verschwiegenheitspflicht?
Falls es nicht rechtens ist, was kann Alf tun? Eine Dienstaufsichtbeschwerde?


Liebe Grüße

UnGerecht123


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"Jedem das Seine geben: Das wäre die Gerechtigkeit wollen und das Chaos erreichen.
Nietzsche
Unschuld des Werdens 2, 613"

-- Editiert von Moderator am 19.06.2013 23:08

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

Ich finde auf die Schnelle nichts in der StPO, aber ich würde es schon für merkwürdig halten, wenn dem Eigentümer einer beschlagnahmten Sache (hier: dem Chef) nicht mitgeteilt werden müßte, in welcher Strafsache die Sache beschlagnahmt wurde.

Was wäre das auch für ein Rechtssystem? "Ja, wir haben Ihr Auto eingezogen, aber wir dürfen Ihnen nicht sagen warum, Datenschutz des Fahrers!" So funktioniert es nicht.

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