Post von mir kommt bei Mutter an, sie gibt mir die Brief aber nicht

23. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
NiclasTechno
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Post von mir kommt bei Mutter an, sie gibt mir die Brief aber nicht

Ich bin aktuell in folgender Situation: Ich wohne seit einigen Monaten bei meiner Lebensgefährtin und bin dort auch gemeldet. Mit meiner Mutter habe ich keinen Kontakt mehr und das Verhältnis ist sehr angespannt.

Jetzt habe ich online bei der Post eine Briefankündigung für die alte Adresse bekommen. Der Brief ist von meinem Landkreis (die haben normalerweise meine neue Adresse, keine Ahnung warum trotzdem dort hin kommt).
Ich bin mir sicher, dass der Brief dort angekommen ist. Meine Mutter möchte ihn allerdings nicht rausrücken und habe auch die Vermutung, dass sie den geöffnet hat.

Kann ich rechtlich gegen sie vorgehen? Klar bezüglich Briefgeheimnis, aber ich muss ja erstmal nachweisen, dass sie den Brief wirklich geöffnet hat.
Aber kann ich auch gegen sie vorgehen, wenn sie mir meine Post nicht geben will bzw. wenn sie meine Post einfach wegwirft?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von NiclasTechno):
Kann ich rechtlich gegen sie vorgehen?

Ja.
Zitat:
Klar bezüglich Briefgeheimnis, aber ich muss ja erstmal nachweisen, dass sie den Brief wirklich geöffnet hat.

Einen Brief, der an einen anderen gerichtet ist, dem nicht auszuhändigen, sondern ihn sich anzueignen, erfüllt den Tatbestand der Unterschlagung, §246 StGB.
Zitat:
Aber kann ich auch gegen sie vorgehen, wenn sie mir meine Post nicht geben will bzw. wenn sie meine Post einfach wegwirft?

Einfach wegwerfen wäre Sachbeschädigung.

Der erste sinnvolle Weg wäre es, bei der Post einen Weiterleitungsauftrag zur neuen Anschrift zu erteilen. Der läuft, wenn ich richtig erinnere, 6 Monate und kann, wenn ich richtig erinnere, einmal verlängert werden. Zwischenzeitlich kann man zusehen, seine neue Anschrift möglichst überall bekannt zu machen.

Ansonsten gibt es auch noch die zivilrechtliche Möglichkeit, von einem Anwalt eine einstweilige Verfügung erwirken zu lassen, die die Mutter zwingt, die Briefe an den Empfänger (also den Sohn) auszuhändigen. Die an den Sohn gerichteten Postsendungen sind, sobald zugestellt, Eigentum des Sohnes. Grundlage für den Anspruch des Sohnes gegen die Mutter sind §985 und §1004 BGB. Aber das erklärt einem dann der Anwalt genauer.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von NiclasTechno):
aber ich muss ja erstmal nachweisen, dass sie den Brief wirklich geöffnet hat.

Vor allem müsste man erst mal nachweisen, dass der Brief überhaupt dort ankam ...



Zitat (von eh1960):
Der erste sinnvolle Weg wäre es, bei der Post einen Weiterleitungsauftrag zur neuen Anschrift zu erteilen.

Wobei der halt nur für das jeweilige Postunternehmen gilt ...



Zitat (von eh1960):
Ansonsten gibt es auch noch die zivilrechtliche Möglichkeit, von einem Anwalt eine einstweilige Verfügung erwirken zu lassen, die die Mutter zwingt, die Briefe an den Empfänger (also den Sohn) auszuhändigen

Dummerweise muss man dann immer noch nachweisen, das dort ein Brief angekommen ist, falls die Mutter sich von Verfügungen nicht beeindrucken lässt ... hat also jede Menge Kosten und ist immer noch nicht einen Schreit vorwärts gekommen in der Angelegenheit.



Mich würde da eher interessieren, wieso dort Briefe noch zugestellt werden können. hat man etwa noch seine Namen an dem Briefkasten stehen?
Dann sollte das doch mal als erstes korrigiert werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NiclasTechno
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dummerweise muss man dann immer noch nachweisen, das dort ein Brief angekommen ist, falls die Mutter sich von Verfügungen nicht beeindrucken lässt


Ich bin mit der dort zuständigen Postbotin ganz gut. Eventuell würde sie sich als Zeugin anbieten.

Zitat (von Harry van Sell):
Mich würde da eher interessieren, wieso dort Briefe noch zugestellt werden können. hat man etwa noch seine Namen an dem Briefkasten stehen?
Dann sollte das doch mal als erstes korrigiert werden.


Meine Mutter hat leider den gleichen Nachnamen, wie ich. Sonst würde die Post ja einfach zurückgehen und ich hätte das Problem nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von NiclasTechno):
Meine Mutter hat leider den gleichen Nachnamen, wie ich. Sonst würde die Post ja einfach zurückgehen und ich hätte das Problem nicht.

Ok, wenn der Briefkasten nicht korrekt beschriftet ist, kann man den Zustellern nicht wirklich was ...



Zitat (von NiclasTechno):
Ich bin mit der dort zuständigen Postbotin ganz gut.

Dann wäre doch mal angebracht dieser die nötigen Infos zu geben. Wobei das dann ja auch nur die Zusteller der Post betrifft.

Bleibe also nur
1. allen die neue Anschrift mitzuteilen (als aller erstes würde ich mal dem Amt die korrekte Anschrift mitteilen)
2. gerichtlich gegen die Mutter vorzugehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.642 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen