Postangestellte verweigert Herausgabe meiner Briefsendungen aus Postfach

31. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
used_rugs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Postangestellte verweigert Herausgabe meiner Briefsendungen aus Postfach

Hallo zusammen,

aufgrund mehrfacher Vorkommnisse in Zusammenhang mit der gemeinsamen Briefkastenanlage unseres Mietshauses (fehlende oder falsch eingeworfene Sendungen) hatte ich mich vor etwas mehr als einem Monat dazu entschlossen, bei der Deutschen Post ein Postfach zu bestellen. Die zugehörige Rechnung wurde mir direkt im Anschluss per Mail gesandt und auch zeitnah bezahlt.

Leider zieht die Post seitdem alle Register, was miserablen Kundenservice angeht, angefangen davon, dass ein Begrüßungsschriftstück, das mir nach wenigen Tagen an die Hausadresse geliefert werden sollte erst nach 2 Wochen und erst auf Nachfrage an der Postfachanlage ausgehändigt wurde bis hin zu seit einem Monat andauernden Schwierigkeiten, meine Zahlung zuzuordnen, obwohl ich diese mit Beleg nachweisen kann.

In Zusammenhang mit dieser angeblich noch nicht verbuchten Zahlung habe ich noch keinen Schlüssel für das Postfach erhalten. Das könnte ich ja soweit noch verschmerzen, was mich aber im Moment verzweifeln lässt ist das folgende: die Angestellte weigert sich konsequent, mir meine Briefpost auszuhändigen, wohl um säumigen Schuldnern (der ich wie erwähnt ja gar nicht bin) Druck zu machen.

Ist das denn rechtlich überhaupt in Ordnung? Habe ich gesetzlichen Anspruch auf meine private Post? Hätte ich im Falle von z.B. entgangenen Aufträgen (mir gehen als Freiberufler teilweise schriftliche Anfragen zu) oder anfallenden Mahnkosten Anspruch auf Schadensersatz? Falls ich ein Recht auf meine Post habe, wie setze ich dieses am Besten um?

-- Editiert von used_rugs am 31.05.2018 15:12

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Woran liegt es denn, dass die Zahlung nicht zugeordnet werden kann? Haben Sie evtl bei der Überweisung eine Information vergessen (Kundennummer, Rechnungsnummer oä), also "selbst schuld", oder liegt der Fehler ausschließlich bei der Post? Davon abhängig würde ich die Antwort machen wollen, ob ggf Schadenersatzansprüche bestehen könnten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Naja, mindestens mit der Zusatzinformation "Beleg vorgelegt, aus dem die Zahlung hervorging" sollte die Post ja in der Lage sein, die Zahlung korrekt zuzuordnen. Selbst wenn da ein Zahlendreher drin war oder Informationen vergessen wurde.

Ich würde gegenüber der Postangestellten mit https://dejure.org/gesetze/StGB/206.html argumentieren; zumindest liegt der Verdacht nahe, dass sie sich mit der Nichtherausgabe ihr anvertrauter Post gem. o.g. Paragraphen strafbar machen könnte.

Die Klärung der Zahlung des Postfachs ist jedenfalls rein zivilrechtlich; die Post kann da ja ihrerseits die entsprechenden Wege gehen, wenn sie der Meinung ist, dass der TE wirklich nicht bezahlt habe.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
used_rugs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten! Die Zahlung wurde mit korrekten Daten angewiesen. Warum die Zuordnung nicht korrekt ablief habe ich bisher nicht herausfinden können. Es ist dabei auch wenig hilfreich, dass sich die Aussagen der Hotlinemitarbeiter nicht nur in diesem Punkt ständig widersprechen. Einmal ist das "bestimmt Schuld der Bank", ein anderes mal "dauert das eben ab und zu ein bisschen länger".

Danke auch für den verlinkten Paragraphen, das hört sich relevant an. Ich werde morgen früh einen neuen Versuch starten und damit argumentieren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von used_rugs):
dass sich die Aussagen der Hotlinemitarbeiter nicht nur in diesem Punkt ständig widersprechen

Statt sinnlose Telefonate zu führen, einfach mal schriftlich mit Fristsetzung nach Datum und Zustellnachweis mitteilen, das die Zahlung erfolgt ist, die Verweigerung er Herausgabe rechtswidrig sei.
Man unverzüglich den Vertrag zu erfüllen und die Post herauszugeben habe.
Anderenfalls man sich nach Fristablauf einen Anwalt nehmen werde und der Post das dann per Gericht erklären lässt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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