Postsendungen mit 60 Cent Frankiert aber 62 Cent sind von Nöten zur Beförderung

20. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
kmaier504
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 12x hilfreich)
Postsendungen mit 60 Cent Frankiert aber 62 Cent sind von Nöten zur Beförderung

Seher geehrte Damen und Herren, mich beschäftigt momentan folgendes wenn ein Unternehmen welches Postsendungen ausliefert eine Gebühr von 60 Cent erhebt und auch Ihre Briefmarken für 60 Cent verkaufen aber fast 9 Monate später Ihre Gebühren von 60 Cent auf 62 Cent erhöhen aber wenn Kunden, die ihre Briefmarken noch für 60 Cent gekauft haben und eben nicht aufgebraucht haben bis zum neuen Preis von 62 Cent, ein Frankierter Brief mit nur 60 Cent Versenden aber der kommt am Absender zurück da er Laut des Unternehmens Falsch Frankiert sei um 2 Cent. Ein Umtausch der 60 Cent alten Marken seien laut dem Unternehmen auch nicht nötig da man zwingend Ergänzungsmarken von zwei Cent erhalten kann um weiterhin Postsendungen zu versenden. Wie sieht denn da die Rechtslage aus auf welche Rechtsgrundlage Handelt so ein Unternehmen? Wenn jemand ältere Busfahrkarten Besitzt so verlieren diese auch nicht Ihre Gültigkeit obwohl diese noch zu einen Günstigeren Preis gekauft wurden sind aber diese Postbriefmarken verlieren Ihre Gültigkeit? Welche Rechtlichen Möglichkeiten haben Verbraucher um dagegen vorzugehen?

-- Editier von kmaier504 am 20.11.2015 18:48

-- Editier von kmaier504 am 20.11.2015 18:51

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luser2413
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 154x hilfreich)

Rechtgrundlage: Vertragsfreiheit [1], es gelten die AGB der Deutschen Post AG [2], welche sich in §5 Abs. 1 auf das Preis-und Leistungsverzeichnis [3] beziehen. Auf Seite 14 dieses Verzeichnisses ist der Preis mit 0,62€ angegeben.

Der Vergleich mit Busfahrkarten funktioniert nicht, da die Fahrkarten für eine spezielle Fahrt gelten.
Auf Briefmarken steht hingegen nicht, "für die Beförderung eines Briefes bis 20g mit den Maßen..." sondern nur der Wert in €.

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit
[2] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/A_a/AGB/AGB%20BRIEF%20NATIONAL_12052014.pdf
[3] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/G_g/Gesamtpreisliste/LuP_Verlinkung_07-2015_final.pdf

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Wenn jemand ältere Busfahrkarten Besitzt so verlieren diese auch nicht Ihre Gültigkeit obwohl diese noch zu einen Günstigeren Preis gekauft wurden sind

Doch, doch. Das tun sie.
Je nach Verkehrsverbund verfallen zum alten Preis gekaufte Fahrkarten nach einer Preiserhöhung mehr oder weniger schnell:
In Stuttgart beispielsweise nach 12 Monaten. In Bielefeld nach 3 Monaten.

Zitat:
aber diese Postbriefmarken verlieren Ihre Gültigkeit?

Tun sie ja nicht. Man muss nur die Differenz zum aktuellen Preis eines Briefes zusätzlich bezahlen, z.B. durch den Kauf der 2ct-Ergänzungsmarken.

Zitat:
Welche Rechtlichen Möglichkeiten haben Verbraucher um dagegen vorzugehen?

Die gleichen wie bei allen Dienstleistern: Man wechselt zu Konkurrenz, wenn man nicht zufrieden ist.
http://briefdienste-online.de/media/Die_Privaten.pdf

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort


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