Hallo zusammen
Nachdem ich in einer Gaststätte von dem Essen und den Preisen (Festpreis) überzeugt war, habe ich einige Zeit später über das Internet eine Tischreservierung für den 10.5 gemacht und auch eine Bestätigung bekommen. Ich bin durch Zufall drauf gestossen, dass die Preise für diesen Termin (Muttertag) nach meiner Reservierung um 50% angehoben worden sind. Die Preise sind bei der Reservierung kein Thema gewesen, da sie ja im Internet standen. Ich habe den Veranstalter angemailt und ihm mitgeteilt, dass für mich die Preise zum Zeitpunkt der Reservierung gelten. Er hat mir geantwortet, dass er über Preise nicht verhandelt. Muttertag sei eine Sonderaktion und mir angeboten die Reservierung zu stornieren. Was kann ich tun, da ich bereits einige Gäste dazu eingeladen habe ?
Preise nach Reservierung um 50% erhöht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Stellt sich die Frage was man reserviert hat. Den Tisch oder ein bestimmtes Essen.
K.
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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "
Es handelt sich um ein Brunchmenu. Es ist also kein Essen a la card, sondern es gibt nur dieses eine Essen. Daher ist es unerheblich, ob die Reservierung für den Tisch oder das Essen gilt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Keiner einen Vorschlag, Tipp oder Idee?
Schade wärs
--- editiert vom Admin
Hallo
Danke für die Infos. Hier nochmal die Fakten. Bei der Lokalität handelt es sich um eine Scheune, die eigentlich nur dieses Brunch für einen bestimmten Preis anbietet. Dafür gibt es als Preisinfo einen Flyer und die Internetseite. Bei der Reservierung wurde überhaupt nicht über Preise gesprochen, da ich ja die Infos hatte. Offensichtlich werden bestimmte Feiertage ( nicht alle! ) kurzfristig für bestimmte Aktionen genutzt und die Preise dann nach oben korrigiert. Dieses habe ich durch Zufall dann auch NACH meiner bestätigten Reservierung auf der inzwischen geänderten Internetseite erfahren. Für eine Klage? bräuchte ich die ursprüngliche Internetseite als Beweis ?
Mittlerweile hat mir der Anbieter des Brunch mitgeteilt, das er keine Lust mehr hat mich zu bedienen und ich könne ja Beschwerde beim Pabst oder der Bundeskanzlerin einreichen. Das sei ihm egal.
Wie sollte ich mich nun verhalten. Einfach hingehen, auf die Reservierung bestehen und ggf. abgewiesen werden ? Hingehen, den geforderten Preis zahlen und hinterher reklamieren ? Hingehen und mit der Faust in der Tasche zahlen und nix weiter unternehmen ? Wegbleiben ?
Der Preis ist mir übrigens völlig egal. Ich hätte auch bei Kenntnis des neuen Preises gebucht. Es geht mir ums Prinzip
Danke im voraus für den ein oder anderen Tipp
Falls Interesse besteht, kann ich auch per PN den Mailverkehr mit dieser Lokalität weiterleiten.
Wenn der dich überhaupt bedienen wird. ?
quote:
Es geht mir ums Prinzip
Dann würde ich aus Prinzip nicht mehr hingehen.
K.
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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "
Stimmt, aber ich bin auch sehr konfliktfreudig und möchte hier mal meine Möglichkeiten ausloten.
Und ausserdem: Das Essen war dort schon ziemlich gut und ich habe dummerweise allen davon vorgeschwärmt und nun stehe ich wie ein begossener Pudel da. Und das passt mir nicht.
quote:
Mittlerweile hat mir der Anbieter des Brunch mitgeteilt, das er keine Lust mehr hat mich zu bedienen
Nennt man auch Hausverbot, da werden nicht mehr viele Möglichkeiten bleiben. Man könnte aber versuchen sich das eine reservierte Essen zu erklagen, nur wird der wohl in die Suppe spucken.
K.
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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "
@ Mirk: Danke für Deine Stellungnahme.
Der Vorteil ist, das ich mit diesem "Gastwirt" nur per Mail kommuniziert habe, so dass sich alle Behauptungen einwandfrei beweisen lassen. Die Reservierung ist ebenfalls per Mail bestätigt. Es ging niemals um Preise - da diese ja eigentlich feststanden. Mittlerweile sind für diesen Termin auf der Internetseite auch die Preise korrigiert. Seit wann diese Änderung online ist, ist schwierig zu beweisen - auch wenn ich ein Screenshoot der ursprünglichen Seite habe. Bezahlt wird übrigens im voraus, aber der Preis stört mich ja nicht sondern nur die Art und Weise der Preisanpassung - ob der Preis sich im nachhinein bemängeln lässt, müsste man noch prüfen.
Mittlerweile wird der Herr allerdings persönlich beleidigend, fordert sogar die Klage wörtlich ( dann verklagen sie mich doch....) heraus und hat erwartungsgemäß ein Hausverbot erteilt und mir verboten? ihn nochmal kontaktieren. Das alles natürlich per (beweisbarer)Mail
Was soll ich tun ?
Wer Wind säht, soll St..... ernten ?
Nach all dem Ärger mit dem Gastwirt, würde ich nicht mehr hingehen. Denn mit einem Hausverbot am Muttertag würde Ihnen und Ihren Gästen auch der Tag verdorben werden.
Danke für die Superantwort. Ich werde nun den Weg über die Verbraucherzentrale gehen. Schadenersatz oder ähnliches interessiert mich nicht. Rechtschutzversicherung hätte ich zwar, aber das zieht die Nerverei nur in die Länge. IHK oder DEHOGA haben leider kein Interesse gezeigt.
Der Muttertag ist bereits umorganisiert; trotzdem verdient dieser Herr einen Schlag in den Nacken.
--- editiert vom Admin
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