Preiserhöhung auch mündlich gültig?

17. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Gunter50
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)
Preiserhöhung auch mündlich gültig?

Guten Abend zusammen,

Falls das Thema schon mal war, sorry...hab gerade leider nichts gefunden.

Unser Stromanbieter hat,wie alle anderen auch,den Tarif erhöht.
Bei uns lief es allerdings so ab:
Mitte September wurden wir angerufen und uns wurde mitgeteilt,dass sich unser Tarif erhöht...da wir aber langjähriger Kunde sind bekommen wir einen sogenannten "Stammkundentarif".
Man würde uns schriftlich informieren und wenn wir das nicht möchten, können wir natürlich Widerrufen.
Diesen Brief haben wir allerdings niemals bekommen!
Wir haben noch einmal Anfang Oktober angerufen und man sagte uns,dass das noch etwas länger dauert da vor Ort irgendwelche Probleme sind.
Bis Mitte November kam immer noch nichts.
Im Kundenportal hat man gesehen,dass der Abschlag erhöht wurde... nach nur einem Monat wurde er allerdings wieder auf den alten Abschlag abgeändert.
Nirgends lässt sich aber sehen,wie viel nun die kw jetzt kostet.. nichts im online portal,kein Brief,keine Mail...nichts.
Also wollten wir den Abschlag wieder erhöhen um auf Nummer sicher zu gehen,das ist aber auch nicht mehr möglich.Die Funktion geht nicht mehr.
Anrufe oder Mails im Kundencenter führen zu nichts,da man nirgendswo jemanden erreicht.
Also haben wir am Ende keine Info über irgendwas...nur dieses eine Telefonat wo man uns den neuen Preis mitteilte.
Was jetzt aber mit dem Entgegenkommen der Poltik ist,was die Preise anbelangt,darüber informiert die Firma auch nicht mehr.

Ist das Ganze rechtens?
Kann ein Anbieter seine Preise erhöhen und nur die Preise am Telefon mitteilen oder muss er schriftlich darüber informieren?

Vielen Dank schon einmal!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5310 Beiträge, 1229x hilfreich)

Hört sich nach einem nicht sehr seriösen Anbieter an....

Zitat:
Kann ein Anbieter seine Preise erhöhen und nur die Preise am Telefon mitteilen oder muss er schriftlich darüber informieren?


Das steht sicher in den AGB

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Gunter50
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Dann guck ich da gleich mal nach,danke!

Bisher hat eigentlich alles gut funktioniert...aber gab ja auch vorher nicht solch eine Situation.
Seit der Sache mit dem Wegfallen der Gasumlage ist die Firma wie untergetaucht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109169 Beiträge, 38265x hilfreich)

Zitat (von Gunter50):
Nirgends lässt sich aber sehen,wie viel nun die kw jetzt kostet.. nichts im online portal,kein Brief,keine Mail...nichts.

Aber man weis es ja nun ...


In der Grundversorgung reicht es, wenn Preisänderungen öffentlich bekannt geben werden.

In der Sonderversorgung gilt das nicht, aber es müssen die Preisänderungen den Kunden mitgeteilt werden.
Über Art und Form, da müsste man sich dann mal die vertraglichen Vereinbarungen durchlesen, was da im Wortlaut drin steht und ob das gültig wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Gunter50
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hab jetzt mal in den AGBs gelesen.
Dort haben sie selbst geschrieben,dass eine Preisänderung in Textform mitgeteilt werden muss.
Gab es aber weder per Mail noch per Brief.
Ich denke,wir werden hier einen Anwalt per Rate ziehen...das wirkt auf mich alles andere als korrekt.
Und wer hat schon Lust auf eine böse Überraschung bei der Nachzahlung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109169 Beiträge, 38265x hilfreich)

Zitat (von Gunter50):
Dort haben sie selbst geschrieben,dass eine Preisänderung in Textform mitgeteilt werden muss.
Gab es aber weder per Mail noch per Brief.

Also gibt es gar keine Preiserhöhung.



Zitat (von Gunter50):
Ich denke,wir werden hier einen Anwalt per Rate ziehen

Den Anwalt wird es freuen, schnell und einfach verdientes Geld ...



Zitat (von Gunter50):
Und wer hat schon Lust auf eine böse Überraschung bei der Nachzahlung.

Wo soll die herkommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Gunter50
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Seien wir mal ehrlich,alle erhöhen aber die lassen ihre Preise so wie vorher?
Das glaube ich nicht.
Ich gehe trotzdem davon aus,dass sie mit den neuen Preisen am Ende nachberechnen werden.Und was soll ich dann tun?Dann steht Aussage gegen Aussage.
Können ja behaupten,sie hätten einen Brief geschickt.

Ich möchte in dem Fall ungern die normale Kündigungsfrist abwarten,weil so wie die aktuell Auftreten,traue ich denen bei der Abrechnung alles zu.

Der Anwalt einfach,weil ich nicht weiß,wie wir damit umgehen können.
Klar ist das für den schnell verdientes Geld aber überfragt bin ich trotzdem mit der Situation

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109169 Beiträge, 38265x hilfreich)

Zitat (von Gunter50):
Und was soll ich dann tun?

Das was man bei Fehlern immer macht, entsprechend reklamieren.



Zitat (von Gunter50):
Können ja behaupten,sie hätten einen Brief geschickt.

Da das aber nicht reicht, dürfte die Behauptung in Leere laufen.



Zitat (von Gunter50):
weil ich nicht weiß,wie wir damit umgehen können.

Da es aktuell weder Preiserhöhung noch belastbare Fakten gibt, bleibt nur abwarten bis es Fakten gibt. Daran würde auch ein Anwalt wohl nichts ändern können


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Gunter50
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie reklamiere ich das am besten?
Schreibt man einen Brief oder wie stellt man das an?
Vielleicht einen Tipp für mich? :)

Dieses reine Abwarten macht mich nur wirklich mehr als nervös.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109169 Beiträge, 38265x hilfreich)

Zitat (von Gunter50):
Wie reklamiere ich das am besten?
Schreibt man einen Brief oder wie stellt man das an?

Die einhellige Empfehlung hier im Forum lautet "gerichtsfest".

Bedeutet
– keine Bitten oder Wünsche, sondern klare Ansagen / Forderungen die auch rechtlich haltbar sind
– schriftlich und mit Zustellnachweis (mindestens Einschreiben-Einwurf)
– sofern Fristen ins Spiel kommen, sollten diese nach Datum sein und angemessen (in der Regel 14 Tage)


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Gunter50
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich muss jetzt noch mal doof fragen...also in der Art wie

"Hiermit reklamiere ich die Preiserhöhung, welche mir am Telefon, aber nicht, wie in den AGB's vorgeschrieben, in Textform, mitgeteilt wurden..... etc"
Sowas in der Art?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109169 Beiträge, 38265x hilfreich)

Also ich würde nie eine Preierhöhung reklamieren, wenn es keine gab.

Ich würde schreiben, dass man in Posten XX nicht den vertraglich vereinbarten Preis berechnet hat.
Und ich würde schreiben, dass ich den Fehler korrigiert habe und nur das überweise, was berechtigt ist.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Gunter50
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Achso ist das gemeint...dann macht eine Reklamation nicht viel Sinn.
Die haben den Abschlag nur für Oktober erhöht(so wie am Telefon mitgeteilt,aber eben ohne den schriftlichen Teil wie angekündigt),ab November haben sie wieder auf den Alten abgeändert.
Den Preis für die kw ist online aber nirgends ersichtlich.
Aktuell zahlen wir den selben Abschlag wie vorher...wir wollten ihn sicherheitshalber anheben,das konnte man sonst immer selbstständig übers online portal,die Option haben sie aber offensichtlich raus genommen.

Das ist das was ich meine... der Abschlag ist der Selbe,die Kosten für kw aber nicht sichtbar...deshalb haben wir keine Ahnung,was da nun hinterlegt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(12959 Beiträge, 4228x hilfreich)

Hallo,

wenn du ganz lieb bittest dann wird der Versorger sicher auch mehr Geld akzeptieren. Aber warum willst du denn unbedingt mehr bezahlen? :???:
Aktuell sollte man den Versorgern so wenig Geld wie möglich anvertrauen. Bei einer Pleite bekommt man das nämlich selten zurück, und Insolvenzen sind deutlich wahrscheinlicher als noch vor einem Jahr.

Zitat:
wir wollten ihn sicherheitshalber anheben,
Dann mach das doch. Dazu nimmt man beispielsweise einen Briefumschlag und legt da jeden Monat 20 Euro rein.

Stefan

Signatur:

PS: Trolle sind bei mir gesperrt, entsprechende Beiträge kann ich daher weder sehen noch beantworten

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(44988 Beiträge, 16013x hilfreich)

Zitat (von Gunter50):
Die haben den Abschlag nur für Oktober erhöht


Dann kann man die zu Unrecht abgebuchte Erhöhung zurückfordern und mal schauen, wie der Stromversorger darauf reagiert.

Zitat (von Gunter50):
die Kosten für kw aber nicht


So lange Du kein Schreiben bekommen hast, aus dem die Erhöhung hervorgeht, bleiben auch die Kosten für die kWh konstant.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109169 Beiträge, 38265x hilfreich)

Zitat (von hh):
und mal schauen, wie der Stromversorger darauf reagiert.

Wenn der Preis günstig ist, dann sollte man eher keine "Unruhe" in das Vertragsverhältnis bringen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(776 Beiträge, 154x hilfreich)

wenn du eine sichere Antwort willst; schreibe ein Einschreiben mit deinem Fall und deiner Frage an die Geschäftsleitung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109169 Beiträge, 38265x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
wenn du eine sichere Antwort willst; schreibe ein Einschreiben mit deinem Fall und deiner Frage an die Geschäftsleitung.

Der Witz war gut ...


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