Sehr geehrte Damen und Herren,
in Brandenburg sind Feiern zu beispielweise einer Hochzeit mit 50 Personen innen erlaubt. Auf mehreren Webseiten steht, dass bei der Personenanzahl die vollständig geimpften bzw. genesenen nicht mitzählen. Meine Frage ist nun: Gilt das ebenso in Brandenburg ?
Und wie sieht das aus, wenn wir 70 Leute auf unsere Hochzeit einladen und den Türsteher beauftragen, nur 50 Leute gleichzeitig in die Räumlichkeiten zu lassen. Der Rest wird sich ohnehin im nicht mehr zur Location gehörendem angrenzen Park aufhalten. Wäre dies ebenfalls konform? Immerhin heißt es in der Corona Verordnung, es dürfen maximal 50 Leute gleichzeitig im Innenraum sein.
Priavte Feiern in Brandenburg Hochzeit 50 + Geimpfte und Genesene?
18. Juni 2021
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Frage vom 18. Juni 2021 | 21:31
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Priavte Feiern in Brandenburg Hochzeit 50 + Geimpfte und Genesene?
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#1
Antwort vom 18. Juni 2021 | 21:33
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39751x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist nun: Gilt das ebenso in Brandenburg ? :
Das dürfte man durch lesen der entsprechenden Rechtsgrundlagen erfahren ...
#2
Antwort vom 18. Juni 2021 | 23:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47491 Beiträge, 16808x hilfreich)
ZitatGilt das ebenso in Brandenburg ? :
Nein (§ 9 SARS-CoV-2-UmgV)
ZitatUnd wie sieht das aus, wenn wir 70 Leute auf unsere Hochzeit einladen und den Türsteher beauftragen, nur 50 Leute gleichzeitig in die Räumlichkeiten zu lassen. Der Rest wird sich ohnehin im nicht mehr zur Location gehörendem angrenzen Park aufhalten. Wäre dies ebenfalls konform? :
Nach meiner Auffassung ja, das auf die Zahl der gleichzeitig anwesenden Gäste ankommt. Unter freiem Himmel sind Feiern mit bis zu 100 Personen zulässig.
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